Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16   

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https://dejure.org/2017,5940
LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16 (https://dejure.org/2017,5940)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2017 - L 8 R 1262/16 (https://dejure.org/2017,5940)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - L 8 R 1262/16 (https://dejure.org/2017,5940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 54 Abs 1 Nr 1 SGB 6, § 55 Abs 1 S 1 SGB 6, § 55 Abs 1 S 2 SGB 6, § 199 S 1 SGB 6
    Versicherungszeiten nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - Erbringung von Arbeitsleistungen von in einer Fürsorgeeinrichtung untergebrachten Jugendlichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anerkennung von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Erbringung von Arbeitsleistungen durch in einer Fürsorgeeinrichtung untergebrachte Jugendliche

  • rechtsportal.de

    Keine Anerkennung von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Erbringung von Arbeitsleistungen durch in einer Fürsorgeeinrichtung untergebrachte Jugendliche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rentenbeitrag: Arbeit von Heimkindern zählt nicht für die Rente

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine rentenrechtlichen Beitragszeiten für ehemalige Heimkinder wegen "Zwangsarbeit"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zwangsarbeit bei Unterbringung in Kinderasyl muss bewiesen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine rentenrechtlichen Beitragszeiten für ehemalige Heimkinder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine rentenrechtlichen Beitragszeiten für ehemalige Heimkinder wegen "Zwangsarbeit" - Unter Zwang geleistete Arbeit von Heimkindern kann nicht als Beitragszeit in Rentenversicherung anerkannt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1279
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72

    Verrichtungen in landwirtschaftlichem Betrieb - Minderjähriger - Unterbringung in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Diese amtliche und ohne den Willen der Klägerin erfolgende Unterbringung hat dem Aufenthalt der Klägerin im Kinderasyl ihr Gepräge gegeben; so verlangt nach der Rechtsprechung des BSG der Erziehungszweck, den Minderjährigen zu einem brauchbaren und ordentlichen Menschen zu erziehen, in erster Linie, ihn zu gewissenhafter und regelmäßiger Arbeitsleistung anzuhalten (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15 unter Hinweis auf vgl. LVG Hamburg in Sammlung jugendrechtlicher Entscheidungen - SjE - E 16/619; zum Einsatz von Heimkindern für Arbeiten vgl. auch LSG Baden-Württemberg 09.06.2005 - L 12 R 2441/04 - n.v.).

    Da es zum Wesen der Fürsorgeerziehung und zum Erziehungszweck gehört hatte (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15), den Minderjährigen zu einem brauchbaren und ordentlichen Menschen zu erziehen, war er erster Linie zu gewissenhafter und regelmäßiger Arbeitsleistung anzuhalten (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15 unter Hinweis auf LVG Hamburg in Sammlung jugendrechtlicher Entscheidungen - SjE - E 16/619).

    Das mit der Durchführung dieser Erziehungsaufgabe betraute Heim (Heimträger) trat dem Fürsorgezögling daher regelmäßig nicht als Arbeitgeber entgegen, sondern als Organ der Erziehungsbehörde, auf das diese ihr öffentlich-rechtliches Erziehungsrecht übertragen hat (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15).

    Das schließt allerdings nicht grds. aus, dass auch während der Fürsorgeerziehung ein freies Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis bestehen kann (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15).

    Sie konnte daher, sofern es der Erziehungszweck erforderte, für den Minderjährigen auch bei Heimunterbringung ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis begründen (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15).

    Insoweit stand die Erziehung und Ertüchtigung der Klägerin auch bei den ausgeführten Arbeiten im Vordergrund (vgl. auch BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15; dazu vgl auch LSG Baden-Württemberg 09.06.2005 - L 12 R 2441/04 - n.v.).

  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

    Klage auf Feststellung der Versicherungsfreiheit von Lehrlingen eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Hinsichtlich der Freiwilligkeit im Zusammenhang mit in Erziehungsheimen untergebrachten Jugendlichen hat das BSG (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68) darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Vormundschaftsgerichts keinen Strafcharakter habe und auch keine Maßnahme der Sicherungsverwahrung darstelle.

    Der Beschluss weise auch nicht den Jugendlichen in eine Fürsorgeanstalt ein (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68 unter Hinweis auf Bayerisches Oberstes Landesgericht zu § 70 RJWG in Samml. von Entscheid. des BayObLG in Zivilsachen Bd. 34 Seite 426).

    Der vormundschaftsgerichtliche Beschluss beschränke sich vielmehr auf die Anordnung der Fürsorgeerziehung und habe zur Folge, dass das Recht und die Pflicht der Eltern zum Unterhalt, zur Erziehung und zur Beaufsichtigung des Minderjährigen als Teil des den Eltern zustehenden Gesamtpersonensorgerechts kraft öffentlichen Rechts auf die Organe der öffentlichen Jugendhilfe übergehe (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68).

    Er sei in diesem Falle der Anstaltsgewalt unterworfen - im Grundsatz nicht anders als der Schüler gegenüber der Schule, der Student gegenüber der Universität - und habe den zwingenden Ge- und Verboten der Anstaltsordnung, die auch bestimmte Arbeiten betreffen können, nachzukommen (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris RdNr. 68).

    Hinweise auf eine Ausbildung bzw. Lehre sind nach der Rechtsprechung des BSG (BSG 30.01.1963 - 3 RK 36/59 - BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO = juris), dass die Tätigkeit klar auf das Ziel der Berufsausbildung ausgerichtet ist, die "Anleitung" der Lehrlinge durch Lehrmeister erfolgt, die Lehrzeit festgelegt und so bemessen ist, dass nach ihrem Ablauf die Ablegung der Gesellenprüfung möglich ist.

  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 59/85

    Kriegsfolge - Beweisnot - Anspruchsnachweis - Fehlverhalten des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Auch gibt es keinen Rechtssatz, dass eine selbst nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt (BSG 07.09.1989 - 5 RJ 79/88 - juris; BSG 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 VuVO Nr. 2 = juris).

    Auch gibt es keinen Rechtssatz, dass eine nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt (BSG 07.09.1989 - 5 RJ 79/88 - juris; BSG 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 VuVO Nr. 2 = juris).

    Auch gibt es keinen Rechtssatz, wonach eine nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt (BSG 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 Nr. 2 = juris; BSG 07.09.1989 - 5 RJ 79/88 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen 22.05.2013 - L 18 KN 52/10 - juris RdNr. 24).

  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 79/88
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Auch gibt es keinen Rechtssatz, dass eine selbst nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt (BSG 07.09.1989 - 5 RJ 79/88 - juris; BSG 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 VuVO Nr. 2 = juris).

    Auch gibt es keinen Rechtssatz, dass eine nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt (BSG 07.09.1989 - 5 RJ 79/88 - juris; BSG 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 VuVO Nr. 2 = juris).

    Auch gibt es keinen Rechtssatz, wonach eine nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt (BSG 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 Nr. 2 = juris; BSG 07.09.1989 - 5 RJ 79/88 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen 22.05.2013 - L 18 KN 52/10 - juris RdNr. 24).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R

    Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Keine Zwangsarbeit lag danach vor, wenn die "hohe Hand" für die Beschäftigungsaufnahme noch irgendeinen Raum für eine freie Willensbetätigung gelassen hatte (BSG, Vorlagebeschluss, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R - juris RdNr. 111).

    Insoweit reicht für die "Freiwilligkeit" danach aus, dass bei der Aufnahme der Beschäftigung von "hoher Hand" nur nicht jede freie Willensbetätigung ausgeschlossen war (BSG, Vorlagebeschluss, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R - juris RdNr. 112).

  • SG Hamburg, 28.01.2013 - S 53 R 102/12

    Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses während einer Heimerziehung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Denn - die Behauptung der Klägerin unterstellt - aus der geringen Höhe des Entgelts kann nicht im Sinne eines Vollbeweises darauf geschlossen werden, dass tatsächlich Beiträge zur Sozial-, vorliegend zur Rentenversicherung, gezahlt worden sind (SG Hamburg 28.01.2013 - S 53 R 102/12 - juris; Böttiger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 286 SGB VI, RdNr. 36.1).

    Denn - selbst ein Entgelt für Arbeit unterstellt - kann aus der Tatsache, dass nur ein extrem niedriges Entgelt bezogen wurde, nicht gefolgert werden, dass der auf ihn entfallende Beitragsanteil vom Arbeitsentgelt abgezogen worden war (SG Hamburg 28.01.2013 - S 53 R 102/12 - juris Rn. 34; Böttiger a.a.O.).

  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Gemessen an diesen Kriterien sei eine unter Zwang zustande gekommene und verrichtete Arbeit (z.B. als Strafgefangener oder KZ-Häftling) grundsätzlich nicht als eine Beschäftigung einzustufen, die - nach den Bestimmungen der RVO bzw. des AVG - der Versicherungspflicht unterlegen habe (BSG 21.04.1999, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG 14.07.1999, SozR 3-5070 § 14 Nrn. 2 und 3; BSG 23.08.2001, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17).

    Hierbei bleiben die Beweggründe, die jemanden zur Aufnahme einer Beschäftigung veranlassten (etwa Bedarfsdeckung, Gewinn- bzw. Einkommensmaximierung, Selbstverwirklichung), ebenso die allgemeinen Lebensumstände, die nicht die Arbeit und das Arbeitsentgelt als solches betreffen, außer Betracht (BSG 21.04.1999, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG 14.07.1999, SozR 3-5070 § 14 Nrn. 2 und 3; BSG 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - juris).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Auch der 4. Senat des BSG ist (BSG 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - juris RdNr. 98) davon ausgegangen, dass der Rechtsbegriff der Beschäftigung in dem früheren § 1226 Abs. 1 Nr. 1 RVO in der Nachfolgevorschrift des § 1227 Abs. 1 Nr. 1 RVO und in dem heute geltenden § 7 Abs. 1 SGB IV im Wesentlichen dieselbe Bedeutung habe.

    Hierbei bleiben die Beweggründe, die jemanden zur Aufnahme einer Beschäftigung veranlassten (etwa Bedarfsdeckung, Gewinn- bzw. Einkommensmaximierung, Selbstverwirklichung), ebenso die allgemeinen Lebensumstände, die nicht die Arbeit und das Arbeitsentgelt als solches betreffen, außer Betracht (BSG 21.04.1999, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG 14.07.1999, SozR 3-5070 § 14 Nrn. 2 und 3; BSG 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - juris).

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Hierzu hat das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BSH 18.6.1997 - BSGE 80, 250, 252 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 = juris) ausgeführt, ein - nach der RVO bzw. dem AVG versicherungspflichtiges - Beschäftigungsverhältnis komme durch Vereinbarung zwischen den Beteiligten zustande.

    Diese frühere Rechtsprechung hat das BSG in seiner Ghetto-Rechtsprechung korrigiert und entschieden, dass auch in einem Ghetto ein auf freiwilliger Basis begründetes Beschäftigungsverhältnis bestanden haben konnte (beginnend mit BSG 18.06.1997 BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2013 - L 18 KN 52/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
    Es handelt sich um zwei untereinander nicht verknüpfte, voneinander unabhängige Tatbestandsmerkmale, die jeweils gesondert glaubhaft zu machen und von der Behörde sowie den Gerichten auch getrennt zu prüfen sind (LSG Nordrhein-Westfalen 22.05.2013 - L 18 KN 52/10 - juris RdNr. 24).

    Auch gibt es keinen Rechtssatz, wonach eine nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt (BSG 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 Nr. 2 = juris; BSG 07.09.1989 - 5 RJ 79/88 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen 22.05.2013 - L 18 KN 52/10 - juris RdNr. 24).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2008 - L 11 R 4977/06

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Arbeit in einem

  • BSG, 10.12.1974 - 4 RJ 379/73

    Konzentrationslager - Zwangsarbeit

  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 2 R 236/14

    Zur Vormerkung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 8 R 510/14

    Fonds "Heimerziehung" - Heimunterbringung - Arbeitsleistungen keine

  • LSG Bayern, 28.01.2009 - L 13 R 610/08

    Anspruch auf Regelaltersrente - Glaubhaftmachung der Beitragszahlung bzw

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland -

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

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