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   LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14   

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https://dejure.org/2015,17074
LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14 (https://dejure.org/2015,17074)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14 (https://dejure.org/2015,17074)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2015 - L 11 EG 2063/14 (https://dejure.org/2015,17074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de

    Anrechnung des Geschwisterbonus des älteren Zwillings für ein bereits vorhandenes drittes Kind auf das Elterngeld für den jüngeren Zwilling

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld; Anrechenbarkeit des Geschwisterbonus für das zweite Zwillingskind

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 4 BEEG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 5 BEEG, § 3 Abs 2 BEEG, § 2 Abs 4 S 1 BEEG, § 2a Abs 1 S 1 BEEG
    Anrechnung des Geschwisterbonus des älteren Zwillings für ein bereits vorhandenes drittes Kind auf das Elterngeld für den jüngeren Zwilling

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Anrechenbarkeit des Geschwisterbonus für das zweite Zwillingskind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Geschwisterbonus beim Elterngeldanspruch für zweites Zwillingskind

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R

    Elterngeld - Zwillinge - beide Eltern in Elternzeit - Anspruch auf 14

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14
    Da für beide Mehrlingskinder auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 27.06.2013, B 10 EG 8/12 R) ein voller, eigenständiger Elterngeldanspruch bestehe, gelte dies auch für den Geschwisterbonus, der einem jeden Zwilling zustehe.

    Entsprechendes ergebe sich aus der Entscheidung des BSG vom 27.06.2013 (aaO, RdNrn 53 und 54 nach juris).

    Bei Zwillingsgeburten steht den Eltern für jedes Kind Elterngeld im gesetzlichen Umfang von bis zu 14 Monatsbeträgen zu (BSG 27.06.2013, B 10 EG 8/12 R, SozR 4-7837 § 1 Nr. 4).

    Auch das BSG geht in seiner Rechtsprechung ganz selbstverständlich davon aus, dass es bei Mehrlingen "ältere Kinder" iSv § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG gibt (BSG 27.06.2013, B 10 EG 8/12 R, SozR 4-7837 Nr. 4 zu Drillingen, insbes RdNr 54).

  • BSG, 29.06.2015 - B 10 EG 6/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen - grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14
    (Die NZB gegen diese Entscheidung hat das BSG mit Beschluss vom 29.06.2015 - B 10 EG 6/15 B - als unzulässig verworfen.).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14
    Aus der Rechtsprechung des BSG ergebe sich, dass nur das dem Einkommensersatz dienende Elterngeld einer Anrechnung zuzuführen sei (BSG 27.06.2013, B 10 EG 3/12 R, RdNr 36).
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 2063/14
    Das Elterngeld ist zwar in erster Linie als Einkommensersatzleistung ausgestaltet, dies gilt jedoch nicht für den Basisbetrag von 300 EUR, den Basisgeschwisterbonus von 75 EUR und den Mehrlingszuschlag von 300 EUR (BSG 15.12.2011, B 10 EG 1/11 R, SozR 4-7837 § 4 Nr. 3).
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