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   LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14   

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https://dejure.org/2015,18582
LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14 (https://dejure.org/2015,18582)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.2015 - L 4 R 1621/14 (https://dejure.org/2015,18582)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 2015 - L 4 R 1621/14 (https://dejure.org/2015,18582)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Übungsleiter neben Haupttätigkeit als angestellter Sportlehrer bei demselben Sportverein - Bedeutung der Betriebsprüfungen durch Rentenversicherungsträger

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht für eine Nebentätigkeit als Übungsleiter; Einheitliche Beschäftigung; Abweichende steuerrechtliche Beurteilung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4 vom 12.11.2009, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Übungsleiter neben Haupttätigkeit als angestellter Sportlehrer bei demselben Sportverein - Bedeutung der Betriebsprüfungen durch Rentenversicherungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht für eine Nebentätigkeit als Übungsleiter

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht für eine Nebentätigkeit als Übungsleiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit eines als Übungsleiter angestellten Sportlehrers sozialversicherungspflichtig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Arbeitgeber sei der andere Partner des Arbeitsverhältnisses, also derjenige, der die Dienstleistung vom Arbeitnehmer kraft des Arbeitsvertrags fordern könne (Verweis auf Bundessozialgerichts , Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 26/81 - in juris).

    Entgegen den Ausführungen des SG sei nicht allein zu prüfen, ob Arbeitgeberidentität bestehe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 26/81 -, a.a.O.).

    Die im Urteil des BSG vom 16. Februar 1983 - 12 RK 26/81 -, a.a.O. genannten Kriterien seien erfüllt.

  • FG Düsseldorf, 29.02.2012 - 7 K 4364/10

    Zur Beurteilung einer Tätigkeit als "nebenberuflich" i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Ergänzend verwies der Kläger auf ein - vorgelegtes - Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29. Februar 2012 - 7 K 4364/10 L -, wonach rechtskräftig anerkannt worden sei, dass eine Haupttätigkeit und eine Nebentätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG in derselben Organisation möglich seien, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG für die Nebentätigkeit erfüllt seien.

    Von dieser Beurteilung ist auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 K 4364/10 L -, a.a.O.) abzuweichen.

  • LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13

    Betriebsprüfung: Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnacherhebung - keine Rücknahme des zuvor ergangenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Bei unterbliebenen Beanstandungen in Beitragsnachforderungsfällen besteht keine Vertrauensgrundlage für den Arbeitgeber (und den Arbeitnehmer) oder kein vertrauensbegründendes (Verwirkungs-)Verhalten des prüfenden Versicherungsträgers (zum Ganzen: BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -, beide in juris).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Bei unterbliebenen Beanstandungen in Beitragsnachforderungsfällen besteht keine Vertrauensgrundlage für den Arbeitgeber (und den Arbeitnehmer) oder kein vertrauensbegründendes (Verwirkungs-)Verhalten des prüfenden Versicherungsträgers (zum Ganzen: BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -, beide in juris).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 34/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unzutreffende Kodierung einer Neben- als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Eine nähere Prüfung des erkennenden Senats erübrigt sich insoweit (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens z.B. BSG, Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 34/13 R -m.w.N., in juris).
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Abhängig von der Art der Tätigkeit kann eine einheitliche Beschäftigung auch bereits dann bejaht werden, wenn aus der Beschäftigung gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen für die Tätigkeit genutzt werden müssen und die Tätigkeit dem Arbeitgeber nützlich ist (BSG, Urteile vom 26. März 1998 - B 12 KR 17/97 R - und vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 1/11 R -, beide in juris).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
    Beschäftigte können aus den Ergebnissen früherer Prüfungen nur Rechte herleiten, wenn bei der Betriebsprüfung Versicherungspflicht und Beitragshöhe personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt worden sind (BSG, Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R - in juris; Kasseler Kommentar-Werhahn, Stand 1. Dezember 2012, § 28p SGB IV Rdnr. 6a).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

  • BFH, 08.02.1972 - VI R 7/69

    Verhältnis von Nebeneinkünften zur Haupttätigkeit

  • BSG, 17.02.2016 - B 12 R 15/15 B
    L 4 R 1621/14 (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Hamburg, 08.02.2016 - L 3 R 118/13

    Rentenversicherung

    Unentschieden bleiben kann, ob einer Versicherungspflicht als Kursleiter unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine Lehrtätigkeit handelt, nicht sowieso schon entgegensteht, dass diese Tätigkeit mit der als Fitnesstrainer bzw. Gesundheits-Coach unter dem Gesamtbegriff des Übungsleiters in einem so engen Zusammenhang steht, dass die Gesamttätigkeit schon deswegen einheitlich als selbständige Tätigkeit zu werten wäre (vgl. hierzu Ausführungen des LSG Baden-Württemberg 24.4.15, L 4 R 1621/14, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16
    Einer Aufhebung des Prüfbescheids nach den Grundsätzen der §§ 44 ff. SGB X bedurfte es daher nicht (vgl. auch Urteil des Senats vom 24. April 2015 - L 4 R 1621/14 - juris, Rn. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2016 - L 3 R 118/13

    Beurteilung der Versicherungspflichtigkeit eines Übungsleiters eines Sportvereins

    Unentschieden bleiben kann, ob einer Versicherungspflicht als Kursleiter unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine Lehrtätigkeit handelt, nicht sowieso schon entgegensteht, dass diese Tätigkeit mit der als Fitnesstrainer bzw. Gesundheits-Coach unter dem Gesamtbegriff des Übungsleiters in einem so engen Zusammenhang steht, dass die Gesamttätigkeit schon deswegen einheitlich als selbständige Tätigkeit zu werten wäre (vgl. hierzu Ausführungen des LSG Baden-Württemberg 24.4.15, L 4 R 1621/14 , ).
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