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   LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17 ER-B   

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https://dejure.org/2017,21369
LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17 ER-B (https://dejure.org/2017,21369)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.2017 - L 11 KR 816/17 ER-B (https://dejure.org/2017,21369)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 2017 - L 11 KR 816/17 ER-B (https://dejure.org/2017,21369)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Kosten für eine teilstationäre psychiatrische Therapie; Posttraumatische Belastungsstörung; Zustimmung zur Inanspruchnahme nicht zugelassener Leistungserbringer

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten für eine teilstationäre psychiatrische Therapie in einem familientherapeutischen Zentrum; Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 2 S 6 SGB 5, § 13 Abs 3a SGB 5, § 86b Abs 2 S 1 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 920 Abs 2 ZPO
    Krankenversicherung - Zustimmung zu einer tagesklinischen Behandlung - Ersetzung durch Gericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten für eine teilstationäre psychiatrische Therapie in einem familientherapeutischen Zentrum; Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten für eine teilstationäre psychiatrische Therapie in einem familientherapeutischen Zentrum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl BVerfG [Kammer], 29.07.2003, 2 BvR 311/03, BVerfGK 1, 292, 296; 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S 1236 f).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl BVerfG [Kammer], 22.11.2002, aaO, S 1237; 29.11.2007, 1 BvR 2496/07, NZS 2008, 365).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (vgl BVerfG [Kammer], 02.05.2005, 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237, 242).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl BVerfG [Kammer], 02.05.2005, aaO, mwN); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen.

  • OLG Saarbrücken, 22.02.2016 - 6 UF 8/16

    Rückführungsverlangen der Kindesmutter und familiengerichtliche Anordnung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Nach Wechsel des Kindes in eine Dauerpflege wäre die Rückführungsperspektive massiv verschlechtert (vgl Saarländisches Oberlandesgericht 22.02.2016, 6 UF 8/16, juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl BVerfG [Kammer], 29.07.2003, 2 BvR 311/03, BVerfGK 1, 292, 296; 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S 1236 f).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl BVerfG [Kammer], 22.11.2002, aaO, S 1237; 29.11.2007, 1 BvR 2496/07, NZS 2008, 365).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2009 - L 8 SO 209/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Die vorherige Zustimmung der Antragsgegnerin liegt nicht vor, sie kann im Fall der hier nach vorläufiger Prüfung in Betracht kommenden Ermessensreduzierung auf Null jedoch gerichtlich ersetzt werden (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 14.07.2009, L 8 SO 209/08 ER, juris).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Die Vorschrift des § 13 Abs. 3a SGB V findet von vornherein keine Anwendung auf Ansprüche gegen Krankenkassen, die unmittelbar auf Geldleistungen gerichtet sind wie hier der Anspruch wegen sachleistungsersetzender Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V (BSG 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 33).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Leistungsanspruch richtet sich im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - L 11 KR 816/17
    Eine unzulässige (echte) Vorwegnahme der Hauptsache liegt nicht vor, denn bei der streitigen Geldleistung ist eine Rückforderung im Falle des Unterliegens in der Hauptsache nicht ausgeschlossen (vgl auch BSG 13.12.2016, B 1 KR 1/16 R, juris RdNr 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 2062/17

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine ambulant

    Die Zustimmung der Krankenkasse kann im gerichtlichen nicht mehr ersetzt werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.2017 - L 11 KR 816/17 ER-B -), wenn der Bescheid, mit dem die Kostenübernahme abgelehnt worden ist, bestandskräftig geworden ist.

    Zwar kann die Zustimmung durch richterlichen Ausspruch ersetzt werden (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.07.2009 - L 8 SO 209/08 ER -, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.2017 - L 11 KR 816/17 ER-B -, beide in juris ), eine Ersetzung der Zustimmung im Rahmen des vorliegenden Verfahrens ist jedoch nicht möglich, da der Bescheid vom 02.03.2016 vom Kläger nicht angefochten worden ist; der Widerspruch vom 20.04.2016 bezog sich ausdrücklich nur gegen den Bescheid vom 29.03.2016 und war überdies in Bezug auf den Bescheid vom 02.03.2016 nicht innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheides (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG) erhoben.

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