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   LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00 ER-B (https://dejure.org/2001,30650)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00 ER-B (https://dejure.org/2001,30650)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - L 5 KA 5097/00 ER-B (https://dejure.org/2001,30650)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • SG Stuttgart, 14.11.2000 - S 5 KA 4825/00
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Zudem werde zwischen den Leistungserbringern ein Wettbewerb im System initiiert, dem sie sich in den jetzigen Strukturen kaum widersetzen könnten (KV-Rundschreiben vom 17.04.2000, Bl. 111 ff. der Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER).

    Vor diesem Hintergrund erhob es sich die Bg eigenem Bekunden nach zum Ziel, dem "Nachfragekartell" der Kassen ein "Anbietermodell" entgegenzustellen (KV - Rundschreiben vom 17.04.2000, Bl. 111 ff. der Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER), wolle man nicht in ein Szenario vor Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen zurückfallen (KV - Rundschreiben "Aufgaben für das Jahr 2000", Bl. 109 f. der Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER); es müssten "Einkaufsmodelle der Krankenkassen verhindert und durch Verkaufsmodelle der Vertragsärzte ersetzt werden" (Beschluss der Vertreterversammlung der Bg von 01.12.1999, Bl. 135 ff. der Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER; vgl. auch Akten der Bg 001 525.0 Heft 11, Bl. 73 ff.).

    Grundlage des M.-Verbundes Nordwürttemberg sind die zu 2 bis 13 beigeladenen 12 Gesellschaften bürgerlichen Rechts (M.-GbR) mit Sitz in Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Hohenlohe, Ludwigsburg, Main-Tauber, Nürtingen, Ostalb, Rems-Murr, Schwäbisch-Hall - Crailsheim sowie Stuttgart (vgl. Organigramm Bl. 60 der Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER).

    Diese Gesellschaften verstehen sich als Innengesellschaften, die gemäß § 1 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages nach außen grundsätzlich nicht in Erscheinung treten, sondern dazu einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Geschäftsbesorgungsgesellschaft abschließen, der zu 1 beigeladenen M.-GmbH, deren Gesellschafter die Bg mit einer Stammeinlage von 5 000 Euro und die V. Vereinigung mit eine Stammeinlage von 20 000 Euro sind (vgl. § 3 des Gesellschaftsvertrages der M.-GmbH, Bl. 69 ff. der Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER).

    Eine Unterstützung anderer Verbünde komme daneben als den erklärten Zielen zuwiderlaufend nicht in Betracht (vgl. Akten der Bg 001 525.0 Heft 15, Bl. 67 f.; ähnlich auch die Ablehnungsschreiben auf von der Bf zu 12 gestellte Anträge, vgl. Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER, mit Bl. 187 f., 190 ff. einerseits und Bl. 189, 205 f. andererseits; ähnlich Protokoll vom 14.01.2000 "integriertes Versorgungsmodell der S. GmbH, das in Konkurrenz zu den M.-Verbundsystemen treten würde, nicht akzeptabel", vgl. Akten der Bg 001 525.0 Heft 12, Bl. 57).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Akten des Senats und die des SG zu S 5 KA 4825/00 ER sowie 25 Hefte Verwaltungsakten der Bg unter der Ordnungsnummer 001 525.0 Bezug genommen.

    Nicht anders kann die Reaktion auf verschiedentlich von der Bf zu 11 gestellte Anträge auf Förderung des m.e. Verbundes verstanden werden, wonach der 1. Vorsitzende der Bg mit Schreiben vom 16.02.2000 ausgeführt hat, die Bg werde nicht zulassen, "daß Gelder an Kleinnetze oder daß Gelder an Integrationsversorgungsmodelle abfließen, indem sich Kollegen oder Kleinnetze nach Verhandlungen mit den Kassen an unseren Töpfen bedienen" (vgl. Bl. 189 der Akten des SG zu S 5 KA 4825/00 ER).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Von staatlichen Organen ausgehende tatsächliche Grundrechtsbeeinträchtigungen werden daher mindestens dann als Grundrechtseingriff gewertet, wenn die Beeinträchtigung von der Zielrichtung oder gar der Absicht getragen ist, die entsprechende Wirkung - wenn auch vermittelt - herbeizuführen (vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere BVerwGE 71, 183 [BVerwG 18.04.1985 - BVerwG 3 C 34.84]; 75, 109; 87, 37; 90, 112, jeweils m.w.N.).

    Doch steht dies der Zurechnung deren Verhaltens zu der Bg nicht entgegen, weil anerkannt ist, dass das von einem Hoheitsträger verfolgte Handlungsziel den Geschehensablauf unabhängig von der Länge der Kausalkette zu einer einheitlichen grundrechtsbeeinträchtigenden Handlung zusammenfasst (vgl. BVerwGE 90, 112 [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 21/90] ).

    Jedenfalls aber ist die Minderung der Chance auf eigenständige Vertragsabschlüsse nicht nur eine mehr oder weniger zufällig oder nebenbei eintretende, sondern zwangsläufige Folge des Bestrebens, ein Netz von solcher Größe aufzubauen, dass die Sicherstellung der Versorgung der Versicherten ohne dieses Netz faktisch unmöglich wird (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwGE 90, 112 [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 21/90] ).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Jeder der Körperschaft Zugehörige kann sich daher gegen eine derartige rechtswidrige Ausdehnung seiner Zwangsunterworfenheit wehren, ohne dass es darauf ankäme, ob er dadurch einen darüber hinausgehenden rechtlichen oder spürbaren faktischen Nachteil erleidet (st.Rspr.; vgl. nur BVerfGE 38, 281; BVerwGE 64, 289; BVerwG NVwZ-RR 2001, 93, jeweils m.w.N.).

    Auch wenn eine solche Aufgabe verfassungsrechtlich zulässig verfolgt werden dürfte, muss sich im Weiteren der in der Begründung der Zwangskörperschaft liegende Eingriff auch als verhältnismäßig erweisen, d.h. das Ziel darf nicht auf eine andere, den Einzelnen weniger belastende Weise ebenso gut erreicht werden können und es muss das Maß der den Einzelnen durch seine Pflichtzugehörigkeit treffenden Belastung noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen stehen (vgl. BVerfGE 38, 281 m.w.N.).

    Dagegen bestehen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 38, 281 ) bereits Bedenken unter dem Gesichtspunkt der "legitimen öffentliche Aufgabe".

  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Die unter dem Schutz der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG stehende Tätigkeit als Vertragsarzt (vgl. nur zuletzt BVerfG, B.v. 20.03.2001, NJW 2001, 1779 [BVerfG 20.03.2001 - 1 BvR 491/96]) ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB V gesetzlich an die Pflichtzugehörigkeit zur Bg geknüpft und zieht daher - was trotz des schriftsätzlichen Vorbringens der BG offenkundig ist und daher keiner Vertiefung bedarf - die Zwangsmitgliedschaft der Bf in der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Bg nach sich (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BSG nur SozR 3-2500 § 75 Nr. 8).

    Jedoch beschränkt sich diese Aufgabe schon dem Ansatz nach auf die Wahrnehmung solcher Rechte und rechtlichen Interessen, die die Vertragsärzteschaft als Ganzes betreffen oder aus anderen Gründen von fallübergreifender Bedeutung sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8) und findet daher ihre Grenze dort, wo unterschiedliche individuelle Interessen von Vertragsärzten berührt sein können.

  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Soweit die Freiheitssphäre des einzelnen Mitglieds berührt wird, ist daher die Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Kammern unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG nur rechtmäßig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur Verwirklichung einer die Pflichtmitgliedschaft rechtfertigenden Zielsetzung der Kammer beizutragen und soweit dadurch nicht in unzumutbarer Weise in das Recht des Einzelnen auf freie Ausübung seines Berufs eingegriffen wird (vgl. BVerwGE 64, 298 [BVerwG 17.12.1981 - BVerwG 5 C 56.79] m.w.N.).

    Jedoch verfolgt die V. Vereinigung ihrem Selbstverständnis "als politischer Arm" der Bg Ziele, die der Bg im Sinne eines allgemeinpolitischen Mandats versperrt sind (vgl. BVerwGE 64, 298 [BVerwG 17.12.1981 - BVerwG 5 C 56.79] zum allgemeinpolitischen Mandat einer Ärztekammer) und die sie deshalb als ihr fremd mit Mitteln ihrer Mitglieder nicht fördern darf.

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Die unter dem Schutz der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG stehende Tätigkeit als Vertragsarzt (vgl. nur zuletzt BVerfG, B.v. 20.03.2001, NJW 2001, 1779 [BVerfG 20.03.2001 - 1 BvR 491/96]) ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB V gesetzlich an die Pflichtzugehörigkeit zur Bg geknüpft und zieht daher - was trotz des schriftsätzlichen Vorbringens der BG offenkundig ist und daher keiner Vertiefung bedarf - die Zwangsmitgliedschaft der Bf in der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Bg nach sich (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BSG nur SozR 3-2500 § 75 Nr. 8).

    Insoweit ist zwar von Verfassungs wegen hinzunehmen, dass der Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit begrenzt ist (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 20.03.2001, NJW 2001, 1779 [BVerfG 20.03.2001 - 1 BvR 491/96] zur 55-Jahres-Altersgrenze).

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87

    Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Soweit dafür auch Beiträge solcher Mitglieder verwandt würden, die daraus keinen Sondervorteil ziehen, könnte dies unter Umständen zwar noch beitragsrechtlich durch Belastung alleine der dadurch begünstigten Vertragsärzte aufzufangen sein (vgl. zum Kriterium des Sondervorteils im Zusammenhang mit Sonderumlagen für den ärztlichen Notfalldienst BSG SozR 2200 § 368m Nr. 4).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Zudem ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Besonderheiten eines Rechtsgebietes allgemeiner gefasste Anträge zulässig machen können, wenn das Maß unzulässiger Einwirkungen nicht so bestimmt werden kann, dass der Beeinträchtigte hinreichend geschützt wird und nicht schon eine geringfügige Änderung der Einwirkung trotz einer fortdauernden nicht zu duldenden Belästigung das Verbot hinfällig macht (vgl. BGHZ 121, 248; BGH NJW 1999, 356 [BGH 30.10.1998 - V ZR 64/98] zur immissionsrechtlichen Unterlassungsklage).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    Auch müssen die Vertragsärzte hinnehmen, dass sie grundsätzlich nicht selbst mit den gesetzlich Krankenversicherten oder zumindest mit den Kassen Verträge schließen können und dass sich ihr Vergütungsanspruch grundsätzlich alleine auf einen Anteil aus der Gesamtvergütung beschränkt (vgl. BSGE 75, 187 [BSG 12.10.1994 - 6 RKa 5/94] ).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
    In diesem Sinne bedeutet wesentlich im grundrechtsrelevanten Bereich in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" (vgl. BVerfGE 98, 218 [BVerfG 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97] m.w.N.; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 zur Großgeräteplanung).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88

    Warnung vor Glykolwein

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.1996 - L 5 Ka 1367/96

    Rechtsschutz bei Rückforderung von Honorarzahlung vom Vertragsarzt

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 5241/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit des Anbietens und des Abschlusses von

    Einen dergestalt möglichen Grundrechtseingriff darf der Betroffenen mit der Unterlassungsklage aus Gründen des Individualrechtsschutzes abwehren, ohne dem Vorwurf einer unzulässigen Popularklage zu unterliegen (BVerfG, Beschluss vom 18.12.1974 -1 BvR 430/65, 1 BvR 259/66 -, BVerfGE 38, 281 ; BVerwG, Urteile vom 19.09.2000 - 1 C 29/99 - und vom 23.06.2010 - 8 C 20/09 -, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00 ER-B -;jeweils in Juris).
  • SG Berlin, 13.10.2010 - S 83 KA 443/08

    Krankenversicherung - Wirksamkeit eines Selektivvertrages - Zulässigkeit der

    Auch eine Herleitung aus § 75 Abs. 2 SGB V erscheint problematisch, da das danach bestehende Mandat zur Wahrnehmung der Interessen der Vertrags(zahn)ärzte gegenüber den Krankenkassen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sicherstellungsauftrag steht und eine Kompensation für die fehlenden unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen darstellt (LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., bei juris Rdnr. 36, m.w.N.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00 ER-B, bei juris Rdnr. 82).
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