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   LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14   

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https://dejure.org/2015,19984
LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14 (https://dejure.org/2015,19984)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14 (https://dejure.org/2015,19984)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 (https://dejure.org/2015,19984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Eingliederungsvereinbarung - Eingliederungsziel Aufnahme selbstständige Tätigkeit und Gewährung Gründungszuschuss - keine Verbindlichkeit der vertraglichen Verpflichtungen - keine Ermessensreduzierung - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Ausgestaltung als reine Ermessensleistung; Keine Ermessensreduzierung bei einer Eingliederungsvereinbarung ohne Begründung vertraglicher Verpflichtungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 93 Abs 1 SGB 3, § 93 Abs 2 S 1 SGB 3, § 93 Abs 2 S 2 SGB 3, § 39 Abs 1 S 1 SGB 1, § 4 Abs 2 SGB 3
    Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Eingliederungsvereinbarung - Eingliederungsziel Aufnahme selbstständige Tätigkeit und Gewährung Gründungszuschuss - keine Verbindlichkeit der vertraglichen Verpflichtungen - keine Ermessensreduzierung - keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Ausgestaltung als reine Ermessensleistung; Keine Ermessensreduzierung bei einer Eingliederungsvereinbarung ohne Begründung vertraglicher Verpflichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermessensbindung durch eine Eingliederungsvereinbarung für Gewährung eines Gründungszuschusses

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederungsvereinbarung kann grundsätzlich auch Gewährung eines Gründungszuschusses regeln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
    Weder hat sich die Beklagte gegenüber der Klägerin etwa durch eine mündliche Zusage eines Gründungszuschusses (vgl. zu dieser Konstellation BSG, SozR 4-4300 § 415 Nr. 1) oder durch eine Eingliederungsvereinbarung mit Festlegung eines Eingliederungsziels auf eine zukünftige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der Klägerin gebunden (vgl. zu dieser Konstellation Urteil des Senats vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13; juris).

    Dieser Ermessensgesichtspunkt der eigenen Leistungsfähigkeit kann zwar grundsätzlich die Ablehnung des Gründungszuschusses (wegen einer besonderen Tragfähigkeit des Unternehmens) im Rahmen der Ermessensentscheidung rechtfertigen (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 - ; juris Rdnr. 35).

  • SG Duisburg, 22.01.2014 - S 33 AL 239/13

    Bewilligung eines Gründungszuschusses im Hinblick auf eine hauptberufliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
    Schließlich rechtfertigt das vom Klägervertreter im Erörterungstermin vom 19.03.2012 angeführte Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 22.01.2014 (- S 33 AL 239/13 - juris) keine andere Beurteilung im Sinne einer Ermessenreduzierung auf Null.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
    Damit führt die Vereinbarung vom 12.04.2012 nach Auffassung des Senats nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null (vgl. zu dem Fall, in dem bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung allgemein als Ziel eine Selbständigkeit genannt war, ein Existenzgründungszuschuss hingegen ausdrücklich nicht zugesagt war, die Entscheidung des 13. Senats des Landessozialgerichts-Baden-Württemberg, welcher die Eingliederungsvereinbarung als für die Ermessensentscheidung irrelevant angesehen hat; Urteil vom 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 26).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
    Jedoch ist der Abschluss der Vereinbarung erst nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit durch die Klägerin am 03.04.2012 erfolgt, so dass diese Vereinbarung in der Sache keine "echte Eingliederungsvereinbarung" mit einer entsprechenden Begründung von vertraglichen Verpflichtungen der Klägerin (vgl. zur Rechtsnatur der Eingliederungsvereinbarung ausführlich BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R - juris, Rdnr.: 33) darstellt, welche eine Ermessensreduzierung auf Null zur Folge haben könnte.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
    Diesen Gesichtspunkt hat die Beklagte aber nicht im Rahmen ihrer Ermessenserwägungen herangezogen, so dass er auch nicht mehr zulässigerweise berücksichtigt werden kann (grundlegend zum Nachschieben von Ermessenserwägungen: BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 46/12 - juris Rdnr.: 31 ff).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
    Weder hat sich die Beklagte gegenüber der Klägerin etwa durch eine mündliche Zusage eines Gründungszuschusses (vgl. zu dieser Konstellation BSG, SozR 4-4300 § 415 Nr. 1) oder durch eine Eingliederungsvereinbarung mit Festlegung eines Eingliederungsziels auf eine zukünftige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der Klägerin gebunden (vgl. zu dieser Konstellation Urteil des Senats vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13; juris).
  • BSG, 17.08.2012 - B 11 AL 40/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
    Diese Ausgestaltung hat der Gründungszuschuss auch nach dem 01.04.2012 beibehalten (vgl. § 93 SGB III; Hassel a.a.O.; Jüttner in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 5. Auflage, § 93 Rdnr. 66; so jedenfalls für die Zeit ab 01.04.2012 auch BSG 17.08.2012 - B 11 AL 40/12 B -, juris Rdnr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Der GZ als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 28 sowie Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 - juris Rn. 39).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 13 AL 3442/15
    Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 dürften die Dokumentationspflichten der Beklagten nicht überspannt werden, wenn ein Kläger erkläre, sich selbständig machen zu wollen und deshalb keine weiteren Vermittlungsvorschläge mehr unterbreitet würden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 7/12 AL 70/15
    Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 -, juris Rn. 28; Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39).
  • SG Duisburg, 02.11.2015 - S 16 AL 624/12

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie auf Gewährung eines Gründungszuschusses

    Der Umfang der hinreichend überzeugenden Dokumentation der Arbeitsmarktlage hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab, da die spezifische berufliche Tätigkeit der örtliche Einzugsbereich und die persönlichen Voraussetzungen der Stellensuchenden die Einschätzung der Vermittlungschancen maßgeblich bestimmt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14 - Rn. 33, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2017 - L 7/12 AL 45/15
    Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 28; Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 - juris Rn. 39).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
    Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
    Eine für die Gewährung eines Gründungszuschusses als Ermessensleistung daher notwendige Erforderlichkeit setzt in der Gesamtschau mit der gesetzlichen Intention einer frühzeitigen Reintegration in den Arbeitsmarkt und insoweit insbesondere in ein Beschäftigungsverhältnis demgegenüber eine Situation voraus, in der eine Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - und vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14).
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