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LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 AL 5810/11 |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - L 8 AL 5810/11 (https://dejure.org/2014,36573)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 26.09.2011 - S 4 AL 2437/10
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 AL 5810/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 296/07
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 AL 5810/11
Darauf, ob die im Interessenausgleich vom 24.04.2009 als Anlage erstellte, nach dem Interessenausgleich den von Kündigung betroffenen Personenkreis abschließend festlegende, Kündigungsnamensliste nach dem 30.04.2009 überhaupt noch wirksam hat erweitert werden können, wie dies am 25.08.2010 durch die von den Betriebsparteien unterschriebene Namensliste u.a. hinsichtlich N "in Ergänzung der Namensliste vom 24.04.2009" erfolgt ist (vergleiche zur Möglichkeit der Ergänzung eines Interessensausgleichs durch eine Namensliste BAG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 296/07 -, NZA 2009, 1151), kann dahinstehen.Die zeitliche Grenze der Aufnahme in die Namensliste in einem Interessensausgleich bzw. der Erweiterung liegt im Ausspruch der Kündigung (BAG, Urteil vom 26.03.2009, a.a.O.).