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   LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09   

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https://dejure.org/2011,20318
LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 (https://dejure.org/2011,20318)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 (https://dejure.org/2011,20318)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2011 - L 6 U 5773/09 (https://dejure.org/2011,20318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - unmittelbarer Weg - Abweg - Zeitpunkt - Zeugenvernehmung - Rechtsmissbräuchlichkeit eines Beweisantrags - Substantiierungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Beweisantrags; Substantiierungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Beweisantrags; Substantiierungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 6 U 3210/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Kann er nicht den Nachweis dafür erbringen, dass seine Handlungstendenz trotz des bereits beschrittenen Abweges/Umweges ausschließlich auf das Erreichen des Tätigkeitsortes gerichtet ist, geht das non liquet zu seinen Lasten (vgl. auch Senatsurteil vom 15.04.2010 - L 6 U 3210/09 - NZS 2011, 186).

    Ob im Falle der Nichterweislichkeit privater Motive bei durch objektivierbare Tatsachen begründeter hoher Wahrscheinlichkeit für eine den inneren Zurechnungszusammenhang zur versicherten Tätigkeit bestätigenden Motivation eine Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherungsträgers eintritt (im Ergebnis so Senatsurteil vom 15.04.2010 - L 6 U 3210/09 - a.a.O.) oder auch dann den Versicherten die objektive Beweislast für einen Ausnahmetatbestand trifft (so Bayerisches LSG, Urteil vom 27.05.2009 - L 2 U 213/08) kann daher vorliegend offen bleiben.

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Aus privaten Gründen erfolgte Unterbrechungen sind ohne Rücksicht auf ihren Umfang unversichert (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Die durch einen Abweg bewirkte Unterbrechung des versicherten Weges endet, wenn sich der Betroffene wieder auf einer Wegstrecke befindet, die er auf seinem Weg zum Tätigkeitsort zurücklegen muss (BSG, Urteil vom 19.03.1991 - 2 RU 45/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Wählt der Versicherte statt des kürzesten Weges zur Arbeitsstelle eine nicht nur unbedeutend längere Wegstrecke, steht er während des sich dadurch ergebenden Umwegs unter Versicherungsschutz, wenn die Verlängerung der Wegstrecke nach der durch objektive Umstände gestützten Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges zum Tätigkeitsort dient (BSG, Urteil vom 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9).

    Ob eine andere als die von FH gewählte Wegstrecke kürzer gewesen wäre, ist nämlich rechtlich unbeachtlich (BSG, Urteil vom 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9).

  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Dies ist z. B. der Fall, wenn er den Umweg einschlägt, um auf einer besseren Wegstrecke oder auf einer weniger verkehrsreichen Straße zu fahren (BSG, Urteil vom 25.02.1976 - 8 RU 80/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 10).

    Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte den Umweg einschlägt, um auf einer besseren Wegstrecke oder auf einer weniger verkehrsreichen Straße zu fahren (BSG, Urteil vom 25.02.1976 - 8 RU 80/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 10).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Verunglückt ein Versicherter tödlich unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hat, so entfällt beispielsweise der Versicherungsschutz nur dann, wenn von Seiten des Versicherungsträgers bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Denn er trägt bei dieser Sachlage die objektive Beweislast dafür, dass der Verunglückte sich während der grundsätzlich versicherten Tätigkeit vorübergehend einer anderen, privaten Zwecken dienenden Verrichtung zugewandt hat (BSG, Urteil vom 26.10.2004, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 2 U 213/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Abweichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Ob im Falle der Nichterweislichkeit privater Motive bei durch objektivierbare Tatsachen begründeter hoher Wahrscheinlichkeit für eine den inneren Zurechnungszusammenhang zur versicherten Tätigkeit bestätigenden Motivation eine Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherungsträgers eintritt (im Ergebnis so Senatsurteil vom 15.04.2010 - L 6 U 3210/09 - a.a.O.) oder auch dann den Versicherten die objektive Beweislast für einen Ausnahmetatbestand trifft (so Bayerisches LSG, Urteil vom 27.05.2009 - L 2 U 213/08) kann daher vorliegend offen bleiben.
  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94

    Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Bei solchen gleichsam "ins Blaue" aufgestellten Behauptungen ist ein Beweisantrag rechtsmissbräuchlich (BSGE 77, 140, 144; Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.1994 - 7 ZR 140/93 - NJW-RR 1995, 722 ff.).
  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 140/93

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Bei solchen gleichsam "ins Blaue" aufgestellten Behauptungen ist ein Beweisantrag rechtsmissbräuchlich (BSGE 77, 140, 144; Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.1994 - 7 ZR 140/93 - NJW-RR 1995, 722 ff.).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Übertragen auf die Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII (Zurücklegen des Weges) bedeutet dies, dass als Arbeitsunfall der Weg zur Arbeitsstelle nur dann versichert ist, wenn der Weg zum Tätigkeitsort nach der Handlungstendenz des Betroffenen der Aufnahme einer versicherten Tätigkeit dient und dies durch die objektiven Umstände bestätigt wird (st. Rspr. z.B. BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09
    Ein dritter Ort als Ausgangspunkt und/oder Endpunkt des Weges kommt in Betracht, wenn der Versicherte sich hier zumindest zwei Stunden aufgehalten und dann den Weg zur Arbeit bzw. zum Ort des Lebensmittelpunkts fortgesetzt hat (BSG, Urteil vom 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R - SGb 1999, 81 ff., so auch LSG-Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2011 - L 2 U 4809/10 - zitiert nach juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - L 2 U 4809/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 26/84

    Fahrschüler - Unfallgeschützter Heimweg - Unterrichtsende -

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2011 - L 6 U 5889/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1303 -

  • SG Karlsruhe, 27.10.2015 - S 4 U 1189/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ist demgegenüber der Antritt eines beschäftigungsmotivierten Wegs erwiesen, trägt der Versicherungsträger die Feststellungslast für die Behauptung, der Versicherte habe diese Strecke mit privater Handlungstendenz zurückgelegt, weil insofern eine anspruchsvernichtende Tatsache geltend gemacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R, juris, Rn. 27; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - L 3 U 5415/11 -, Rn. 32, juris; Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 -, juris; veröffentlicht in juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2014 - L 3 U 110/11 -, Rn. 50, juris; Schwerdtfeger, in Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 497, Stand: April 2012).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 4636/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ein Abweg kann aber frühestens dann angenommen werden, wenn der Arbeitsweg eindeutig verlassen wird (vgl. Urteil des Senats vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 1099/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit: Grundurteil über "Leistungen der

    Für einen Versicherten reicht es aus, zunächst die Feststellung des Versicherungsfalls (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) und darauf aufbauend die Feststellung bestimmter Gesundheitsstörungen zu begehren und erst im Anschluss Leistungen wie Heilbehandlung, Verletztengeld und/oder Verletztenrente zu beantragen (Urteil des Senats vom 24. November 2011 - L 6 U 5773/09 -, juris, Rz. 27; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 17/14 R-, SozR 4-1500 § 54 Nr. 41, Rz. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Umweg - sachlicher Zusammenhang -

    Der Abweg beginnt mit dem Einschlagen der unversicherten Zielrichtung (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - veröffentlicht in juris), er endet, wenn sich der Betroffene wieder auf einer Wegstrecke befindet, die er auf seinem Weg vom oder zum Tätigkeitsort zurücklegen muss (BSG, Urteil vom 19.03.1991 - 2 RU 45/90 - veröffentlicht in juris).

    Kann er nicht den Nachweis dafür erbringen, dass seine Handlungstendenz trotz des bereits beschrittenen Abweges/Umweges ausschließlich auf das Erreichen des Tätigkeitsortes gerichtet ist, geht das non liquet zu seinen Lasten (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - veröffentlicht in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 U 5808/11
    Anders als ein Versicherter, der im Falle eines Arbeitsunfalls zunächst dessen Feststellung bzw. darauf aufbauend die Feststellung bestimmter Gesundheitsstörungen als Folge dieses Arbeitsunfalls und erst im Anschluss Leistungen wie Heilbehandlung, Verletztengeld und/oder Verletztenrente beantragen kann (zur Klage auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall: BSG, Urteil vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R; BSG, Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R; jeweils zitiert nach juris), ist ein Hinterbliebener nicht verpflichtet, die Grundlagen der in Frage kommenden Hinterbliebenenleistungen vorab im Wege einer Feststellungsklage klären zu lassen (BSG, Urteil vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - und vom 29.09.2011 - L 6 U 5889/06 -).

    Bezogen auf Wegeunfälle ergibt sich hieraus, dass im Falle eines erwiesenen Antritts der beschäftigungsmotivierten Wegstrecke der Versicherungsträger für seine Behauptung, der Versicherte habe diese Strecke mit privater Handlungstendenz zurückgelegt, als anspruchsvernichtende Tatsache beweispflichtig ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität -

    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteil vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und dem folgend Urteile des Senats vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - und 29.09.2011 - L 6 U 5889/06; jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 5003/15
    Ist demgegenüber der Antritt eines beschäftigungsmotivierten Weges erwiesen, trägt der Versicherungsträger die Feststellungslast für die Behauptung, der Versicherte habe diese Strecke mit privater Handlungstendenz zurückgelegt, weil insofern eine anspruchsvernichtende Tatsache geltend gemacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R - ( juris Rdnr. 27); LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 12.06.2013 - L 3 U 5415/11 (juris; Rdnr. 32 ) und vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2014 - L 3 U 110/11 - (juris, Rdnr. 50); Schwerdtfeger, in Lauterbach, SGB VII, § 8 Rdnr. 497, Stand April 2012).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 3 AL 2392/11
    Es bedarf vielmehr tatsächlicher, eine Vermutung oder ein Fürmöglichhalten rechtfertigende Anhaltspunkte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 5 RJ 26/94 - jew. veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2018 - L 14 U 244/15
    Anders als Abwege dienen Umwege hingegen noch dem Erreichen des ursprünglichen Ziels Arbeitsstätte/Wohnung, es wird hier jedoch die direkte Wegstrecke verlängert [vgl. LSG Baden-Württemberg, L 6 U 5773/09, juris, m.w.N.].
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