Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.01.2011 - L 9 R 153/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8252
LSG Baden-Württemberg, 25.01.2011 - L 9 R 153/09 (https://dejure.org/2011,8252)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2011 - L 9 R 153/09 (https://dejure.org/2011,8252)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - L 9 R 153/09 (https://dejure.org/2011,8252)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - keine Anrechnung auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 348 (Ls.)
  • NZS 2011, 513
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2011 - L 9 R 153/09
    In der BT-Drucks. 14/4595 (Seite 143) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz - AVmEG) heißt es zu § 18a SGB IV:.

    Eine Begründung für diese Auffassung liefert er nicht und beschäftigt sich auch nicht mit der Entstehungsgeschichte bzw. der Änderung des § 18a SGB IV durch das AVmEG und mit der in der BT-Drucks. 14/4595 abgegebenen Begründung.

  • SG Stade, 11.07.2016 - S 9 R 251/15

    Umfang der Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Abschließend weist die Kammer zu der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011 (Az. L 9 R 153/09) auf die dortige besondere Konstellation hin, in der es um die Anrechnung einer eigenen Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Witwerrente des dortigen Klägers ging.
  • LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf

    Soweit das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 (Az.: L 9 R 153/09) die Auffassung vertreten hat, dass nach § 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung des Altersvermögens-Ergänzungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - weil es sich um eine steuerfreie Leistung nach § 3 Nr. 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) handele - nicht als Erwerbsersatzeinkommen auf eine Rente wegen Todes anzurechnen sei, hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. April 2012 (Az.: B 13 R 15/11 R) überzeugend klargestellt, dass die Spezialregelung des § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB IV hinsichtlich der insoweit ausdrücklich erwähnten Verletztenrente den Ausschlusstatbestand von § 18a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IV n.F. verdrängt und dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung deshalb auch nach der ab 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage unverändert zu dem als Einkommen zu berücksichtigenden Erwerbsersatzeinkommen zählt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - schutzwürdiges

    Auch wenn man davon ausgeht, dass die Frage der Anrechenbarkeit der Verletztenrente als Erwerbsersatzeinkommen auf die Witwenrente umstritten war (immerhin haben auch das LSG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 - L 9 R 153/09 - und das LSG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 - L 4 R 316/10 - die Rechtsauffassung der Klägerin vertreten), folgt hieraus keine Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 3 R 166/11

    Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Dem vom Sozialgericht zur Stützung seiner Entscheidung angeführten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011 in dem Verfahren L 9 R 153/09 - hinsichtlich dessen die Revision vor dem BSG mit dem Az. B 13 R 15/11 R anhängig ist - liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2011 - L 10 R 528/10
    Dies gilt auch im Hinblick auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011, Az.: L 9 R 153/09, NZS 2011, 513.
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