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   LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10   

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https://dejure.org/2012,6571
LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10 (https://dejure.org/2012,6571)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2012 - L 5 KR 375/10 (https://dejure.org/2012,6571)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - L 5 KR 375/10 (https://dejure.org/2012,6571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - operative Eingriffe bei Transsexualismus - Anspruch auf deutliche anatomische Annäherung an das andere Geschlecht durch operativen Brustaufbau - kein Anspruch auf Brustvergrößerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für operative Eingriffe bei Transsexualismus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für operative Eingriffe bei Transsexualismus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brustvergrößerung bei Transsexuellen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Leistungen der Krankenkasse - Transsexuelle Frau muss ihre Brustvergrößerung selber zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Brustvergrößerung für Transsexuelle

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Brustvergrößerung für Transsexuelle auf Kassenkosten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Brustvergrößerung für Transsexuelle

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Brustvergrößerung für Mann-zu-Frau-Transsexuelle

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Brustvergrößerung nicht zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kostenübernahme für Brustvergrößerung bei Transsexuellen - Operative Brustvergrößerung stellt auch Transsexuellen keine notwendige Krankenbehandlung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 621
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Für entscheidend werde nicht mehr das Streben nach einer geschlechtsangleichenden Operation, sondern vielmehr die Stabilität des transsexuellen Wunsches gehalten (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07 -, veröffentlicht in Juris; vgl. auch unten 2. a und b).

    Daraus wurde die Auffassung abgeleitet, alle Transsexuellen würden nach einer geschlechtsanpassenden Operation streben, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07 -, veröffentlicht in Juris).

    Die Sonderstellung des Transsexualismus ist auch nach den Beschluss des BVerfG (Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07 -, veröffentlicht in Juris) weiterhin gerechtfertigt .

    Vielmehr geht auch das BVerfG weiterhin davon aus, dass vielen Transsexuellen eine geschlechtsanpassende Operation eine erhebliche Erleichterung ihres Leidensdrucks verschafft, die manche schon vorher durch Selbstverstümmelung und Selbstkastration zu erreichen versuchten (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07 -, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).

    Denn auch die gegengeschlechtliche Hormontherapie, die lebenslang fortgesetzt werden muss, hat nicht nur irreversible körperliche Folgen, sondern bringt gesundheitliche Risiken wie zum Beispiel erhöhtes Thrombose-Risiko, Diabetes, chronische Hepatitis und Leberschäden mit sich (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07 -, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Die Leistungspflicht der Krankenkassen umfasse jedoch nicht die Übernahme der Kosten für einen chirurgischen Eingriff, um psychische Probleme zu beheben, da dies keine "Behandlung" im Sinne von § 27 Abs. 1 SGB V sei (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2004, Az. B 1 KR 3/03 R, juris).

    Das BSG hat namentlich eine Entstellung bei fehlender oder wenig ausgeprägter Brustanlage unter Berücksichtigung der außerordentlichen Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust abgelehnt (BSGE 93, 252).

    Die in Rede stehende körperliche Auffälligkeit hat nicht eine solche Ausprägung, dass sie schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen quasi "im Vorbeigehen" bemerkbar ist und regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer auf die Klägerin führt (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R -, ebenfalls zur Brustvergrößerung, veröffentlicht in Juris).

    Ein Anspruch - einer genetischen Frau - auf Brustvergrößerung wäre damit im vorliegenden Fall zu verneinen, weil auch ein seelisches Leiden selbst im Falle der Suizidgefährdung (vgl. zur nicht wahnhafte Dysmorphophobie vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R -, veröffentlicht in Juris) einen Behandlungsanspruch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht begründen könnte.

    Dem steht nicht entgegen, dass bei genetischen Frauen ein organischer Krankheitswert selbst bei fehlendem (Brust-)Gewebe verneint wird, und nach der Rechtsprechung des BSG auch psychische Leiden bei genetischen Frauen in solchen Fällen einen Anspruch auf eine Operation zum Brustaufbau nicht begründen können (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 28.02.2008, - B 1 KR 19/07 R - m.w.N.; auch Urt. v. 19.10.2004, - B 1 KR 3/03 R -).

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Sie kann außerdem für Abhilfe im Alltag durch entsprechende Kleidung sorgen, wenn sie ihr äußeres Erscheinungsbild im Hinblick auf die Erwartungshaltungen Dritter verändern will (vgl. auch BSG, Urt. v. 28.02.2008, - B 1 KR 19/07 R -, zu einem Fall der Brustasymmetrie, veröffentlicht in Juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass bei genetischen Frauen ein organischer Krankheitswert selbst bei fehlendem (Brust-)Gewebe verneint wird, und nach der Rechtsprechung des BSG auch psychische Leiden bei genetischen Frauen in solchen Fällen einen Anspruch auf eine Operation zum Brustaufbau nicht begründen können (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 28.02.2008, - B 1 KR 19/07 R - m.w.N.; auch Urt. v. 19.10.2004, - B 1 KR 3/03 R -).

    Denn dies wird damit begründet, dass derzeit aufgrund medizinischer Kenntnisse zumindest Zweifel an der Erfolgsaussicht von derartigen Operationen zur Überwindung einer psychischen Krankheit bestehen (BSG, Urt. v. 28.02.2008, - B 1 KR 19/07 R -, veröffentlicht in Juris).

    Im Hinblick auf die damit gegebene Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R - Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R-, jeweils veröffentlicht in Juris) ist eine deutliche Annäherung an die Anatomie des weiblichen Körpers insoweit bereits dann erreicht, wenn weibliche Brüste - unabhängig von deren Größe, Form oder Symmetrie - vorhanden sind, wie sie bei genetischen Frauen vorkommen.

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Es bestehe jedoch kein Anspruch auf eine Operation im Sinne des Erreichens eines "Idealbildes" des anderen Geschlechtes (so auch LSG Sachsen, Urteil vom 03.02.1999, a.a.O.; BSG, Urteil vom 19.10.2004, a.a.O.).

    (zu alledem näher: Senatsurteile vom 05.04.2006 - L 5 KR 3888/05 -, vom 22.11.2006 - L 5 KR 4488/05 - und vom 10.12.2008 - L 5 KR 2638/07 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG, insbesondere Urt. v. 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R - "Mammareduktionsplastik").

    In diese Abwägungsentscheidung sind auch Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit des Eingriffs und etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung einzubeziehen (BSG, Urt. v. 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R - BSGE 85, 86).

    Im Hinblick auf die damit gegebene Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R - Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R-, jeweils veröffentlicht in Juris) ist eine deutliche Annäherung an die Anatomie des weiblichen Körpers insoweit bereits dann erreicht, wenn weibliche Brüste - unabhängig von deren Größe, Form oder Symmetrie - vorhanden sind, wie sie bei genetischen Frauen vorkommen.

  • LSG Sachsen, 03.02.1999 - L 1 KR 31/98

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Mamma-Augmentationsplastik; Operative

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Ein regelwidriger Zustand im Sinne einer Krankheit könne daher nur vorliegen, wenn gar keine Brust ausgebildet sei, nicht jedoch, wenn die Brust lediglich relativ klein sei (vgl. auch LSG Sachsen, Urteil vom 03.02.1999, Az. L 1 KR 31/98).

    Es bestehe jedoch kein Anspruch auf eine Operation im Sinne des Erreichens eines "Idealbildes" des anderen Geschlechtes (so auch LSG Sachsen, Urteil vom 03.02.1999, a.a.O.; BSG, Urteil vom 19.10.2004, a.a.O.).

    Die Ansprüche sind daher beschränkt auf einen Zustand, bei dem eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts eintritt (unter Hinweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG und Sächsisches LSG, Urteil vom 03.02.1999 - L 1 KR 31/98 - veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - kein Anspruch des Versicherten auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Zum Umfang des Anspruchs auf Angleichung hat das BSG in seinem Urteil vom 28.09.2010 (- B 1 KR 5/10 R -, veröffentlicht in Juris) ausgeführt, dass transsexuelle Versicherte nicht Anspruch auf jegliche Art von geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen im Sinne einer möglichst großen Annäherung an ein vermeintliches Idealbild und ohne Einhaltung der durch das Recht der GKV vorgegebenen allgemeinen Grenzen haben.

    Denn Anspruch auf eine angleichende (Teil-)Operation kann nur zur Annäherung an einen regelhaften Körper (d.h. Mann oder Frau) und nicht zur Schaffung eines regelwidrigen Zustands begehrt werden (BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 15/86

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine brustvergrößernde Operation bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Auch bei Transsexualismus (F64.0) ist daher ein hiervon ausgehender Leidensdruck zu fordern, der der Transsexualität im Einzelfall Krankheitswert verleiht (BSG, Urteil vom 06.08.1987 - 3 RK 15/86 -, veröffentlicht in Juris) und den Anspruch auf notwendige Krankenbehandlung rechtfertigt.

    Auch im Falle der Transsexualität bleibt der operative Eingriff in den gesunden Körper zur Behandlung einer psychischen Störung dabei ultima ratio und setzt dementsprechend die Erfüllung der hierfür aufgestellten Kriterien voraus, insbesondere auch längere psychiatrische Behandlungsversuche (BSG, Urteil vom 06.08.1987 - 3 RK 15/86 -, veröffentlicht in Juris).

  • LSG Hamburg, 02.02.2011 - L 1 KR 46/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Die grundsätzlich unterschiedliche Beurteilung des operativen Behandlungserfolgs bei Transsexualität begründet zwar im Einzelfall, wie hier, einen Anspruch auf eine operative Angleichung an die weiblichen Genitalien und ggf. den Aufbau einer fehlenden Brust (Amastie, Athelie), nicht aber einen Anspruch auf eine bestimmte - nachträgliche - Gestaltung dieser Körperteile (vgl. im Ergebnis auch LSG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011 - L 1 KR 46/09 -, veröffentlicht in Juris zur erneuten Brustkorrektur bei einem Transsexuellen Frau-zu-Mann).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1991 - 3 W 17/91
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Bei der Beschränkung auf die Forderung nach einer deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts in § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG ging der Gesetzgeber von der Erkenntnis aus, dass bei Frau-zu-Mann Transsexuellen jedenfalls nach dem damaligen medizinischen Wissensstand eine Angleichung an das männliche Geschlecht im Genitalbereich nicht möglich bzw. nicht sinnvoll war, wobei unterschiedliche Anforderungen für die Personenstandsänderung von Frau-zu-Mann und Mann-zu-Frau Transsexuellen gleichheitsrechtlich problematisch erschienen (Schneider, Zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz, NJW 1992, S. 2940; vgl. zu den aus § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG abgeleiteten Voraussetzungen auch BayOLG, Beschluss vom 14.06.1995 - 1Z BR 95/94 -, NJW 1996, 791; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.06.1991 - 3 W 17/91 -, NJW 1992, 760; OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.1983 - 15 W 384/82 -, FamRZ 1983, 491).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 1Z BR 95/94

    Zu den Voraussetzungen der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
    Bei der Beschränkung auf die Forderung nach einer deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts in § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG ging der Gesetzgeber von der Erkenntnis aus, dass bei Frau-zu-Mann Transsexuellen jedenfalls nach dem damaligen medizinischen Wissensstand eine Angleichung an das männliche Geschlecht im Genitalbereich nicht möglich bzw. nicht sinnvoll war, wobei unterschiedliche Anforderungen für die Personenstandsänderung von Frau-zu-Mann und Mann-zu-Frau Transsexuellen gleichheitsrechtlich problematisch erschienen (Schneider, Zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz, NJW 1992, S. 2940; vgl. zu den aus § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG abgeleiteten Voraussetzungen auch BayOLG, Beschluss vom 14.06.1995 - 1Z BR 95/94 -, NJW 1996, 791; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.06.1991 - 3 W 17/91 -, NJW 1992, 760; OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.1983 - 15 W 384/82 -, FamRZ 1983, 491).
  • BSG, 20.06.2005 - B 1 KR 28/04 B

    Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Transsexualität

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

  • BVerfG, 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11

    Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine

  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Änderung der behördlichen Feststellung der

  • OLG Hamm, 15.02.1983 - 15 W 384/82

    Transsexuelle I

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Anspruch Krankenpflege - Transsexualität

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - L 5 KR 2638/07

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer

  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Krankheit iS von § 27 Abs. 1 S 1 SGB V ist ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (stRspr, vgl nur BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 20 RdNr 10 mwN - Zisidentität; zu Bestrebungen, den Transsexualismus zu "entpathologisieren", vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.1.2010 - L 5 KR 375/10 - Juris RdNr 44).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 9/12 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Anspruch auf Versorgung mit einer

    Krankheit iS von § 27 Abs. 1 S 1 SGB V ist ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (stRspr, vgl nur BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 20 RdNr 10 mwN - Zisidentität; zu Bestrebungen, den Transsexualismus zu "entpathologisieren", vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.1.2012 - L 5 KR 375/10 - Juris RdNr 44) .
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2022 - L 5 KR 1811/21

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - kein Kostenerstattungsanspruch für

    Bejaht hat der Senat mit der Rechtsprechung des BSG die Behandlungsbedürftigkeit und damit solche Ansprüche bisher lediglich bei Abweichungen vom Regelfall, die entstellend wirken (Urteil des erkennenden Senats vom 17.07.2019 - L 5 KR 447/17 -, in juris), oder bei medizinisch gebotener Geschlechtsangleichung in Fällen des gesetzlich besonders geregelten Transsexualismus (Urteil des erkennenden Senats vom 25.01.2012 - L 5 KR 375/10 -, in juris).
  • SG Mannheim, 14.04.2021 - S 4 KR 3011/20
    Auch wenn es spätestens seit Herausgabe der 11. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme im Juni 2018 (ICD-11, in Deutschland zur Diagnosestellung gültig ab 01.01.2022) anerkannt sein dürfte, dass im Bereich der Geschlechtsidentitätsstörungen nicht von Krankheit zu sprechen ist, sondern von Geschlechts-Inkongruenz, so dass Betroffene nicht im umgangssprachlichen Sinne "krank" sind (vgl. zu Bestrebungen, Transsexualismus zu "entpathologisieren", schon LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.01.2012 - L 5 KR 375/10, Rn. 44), ist doch in dieser Regelung auch enthalten, dass die Inkongruenz zwischen Geschlecht und primären bzw. sekundären Geschlechtsmerkmalen als solche den Störungswert ausmacht, der beispielsweise nach § 27 SGB V erforderlich ist, um Leistungen zu beanspruchen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 KR 5363/12
    Für diese Beurteilung sei medizinisches Fachwissen nicht erforderlich, weshalb ein entsprechendes Gutachten nicht erhoben werden müsse (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 3.2.1999, - L 1 KR 31/98 - LSG H., Urt. v. 8.12.2011, - L 1 KR 149/10 - LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.1.2012, - L 5 KR 375/10 -).

    Diese Abgrenzung muss der Senat für nicht transsexuelle Versicherte (vgl. dazu beispielhaft etwa Senatsurteile vom 26.1.2011, - L 5 KR 4906/09 - (Brustvergrößerung), vom 28.9.2011, - L 5 KR 5058/10 - (Brustverkleinerung), vom 23.11.2011, - L 2519/11 - (Fettabsaugung)) und zunehmend auch für transsexuelle Versicherte (Senatsurteile vom 25.1.2012, - L 5 KR 375/10 - und vom 23.1.2013, - L 5 KR 4989/11 -) vornehmen.

  • OVG Sachsen, 17.11.2015 - 2 A 390/14

    Beihilfe; Transsexualität; Hormonbehandlung; humangenetische Untersuchung

    Transsexuelle leben in dem irreversiblen und dauerhaften Bewusstsein, dem Geschlecht anzugehören, dem sie aufgrund ihrer äußeren körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Zeitpunkt der Geburt nicht zugeordnet wurden (vgl. BSG, Urt. v. 28. September 2010 - B 1 KR 5/10 R -, juris Rn. 15 und Urt. v. 11. September 2012 - B 1 KR 11/12 R -, juris Rn. 10 f. m. w. N.; dem folgend LSG BW, Urt. v. 25. Januar 2012 - L 5 KR 375/10 -, juris, LSG LSA, Urt. v. 24. September 2013 - L 4 KR 34/12 -, juris und LSG NRW, Urt. v. 8. Mai 2014 - L 16 KR 453/12 -, juris).
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