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   LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10   

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https://dejure.org/2012,125245
LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10 (https://dejure.org/2012,125245)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2012 - L 5 R 3555/10 (https://dejure.org/2012,125245)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - L 5 R 3555/10 (https://dejure.org/2012,125245)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.06.1986 - 5a RKn 13/85

    Beschäftigungszeit - Knappschaftlicher Betrieb - Versicherungszeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Die besonderen Organisationsformen des Bergbaus im Herkunftsland, die von denjenigen in D. abwichen, blieben außer Betracht (BSG, Urt. v. 5.6.1986, - 5a RKn 13/85 -).

    Nach dem im Fremdrentenrecht geltenden Eingliederungsprinzip ist maßgeblich, wie sich die Verhältnisse darstellen würden, wenn die tatsächlich im Ausland vorgenommene Tätigkeit gedanklich nach D. verlegt wird (vgl. BSG, Urt. v. 5.6.1986, - B 5a RKn 13/85 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04-).

    Bergmännische Gewinnung liegt vor, wenn der Abbau der genannten Stoffe durch einen Betrieb erfolgt, dessen Betriebsplan durch die Bergbehörde genehmigt wurde, dabei Stollen und Schächte und von den Stollen aus vorgetriebene Abbaustrecken vorhanden sind und der Betrieb der bergpolizeilichen Aufsicht unterliegt (jurisPK-SGB VI/Winkler, § 134 Rdnr. 10; auch KassKomm-Niesel, SGB VI § 134 Rdnr. 7, 8; BSG, Urt. v. 5.6.986, - 5a RKn 13/85 -).

  • BSG, 01.07.1969 - 5 RKn 25/66
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Es handelt sich bei der k. Versicherung um eine reine Berufsversicherung der Bergleute, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnützung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trägt (vgl. bereits BSG, Urt. v. 1.7.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.7.2009, - L 5 R 209/08 -).

    Sie erfasst - unbeschadet der in § 134 Abs. 1 SGB VI geregelten Sonderstellung von Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie - deswegen (nur) diejenigen Betriebe, die durch die Art ihrer Tätigkeit im Hinblick auf die genannte (lange) Tradition dem Bergbau angehören (vgl. auch BSG, Urt. v. 1.7.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.7.2009, - L 5 R 209/08 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 22/04

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten im Asbestabbau als knappschaftliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Nach dem im Fremdrentenrecht geltenden Eingliederungsprinzip ist maßgeblich, wie sich die Verhältnisse darstellen würden, wenn die tatsächlich im Ausland vorgenommene Tätigkeit gedanklich nach D. verlegt wird (vgl. BSG, Urt. v. 5.6.1986, - B 5a RKn 13/85 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04-).

    Die K. Rentenversicherung erfasst die Betriebe, die durch die Art ihrer Tätigkeit traditionell (und entsprechend eindeutig) dem Bergbau mit seinen besonderen Versicherungssystemen angehörten und außerdem Betriebe der Steine-und Erden-Industrie ohne gewachsene eindeutige und allgemeine Zugehörigkeit, bei denen aber wegen der vom Untertagebau ausgehenden besonderen Gefahren die k. Besonderheiten der Versicherung sachlich gerechtfertigt waren (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04 -, sowie BSG, Beschl. v. 14.8.2008, - B 5 R 220707 B - zum Abbau von Asbest in der ehemaligen S.).

  • LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08

    Anerkennung von Fremdrenten, hier: aufgrund von sowjetischen Rentenbeitragszeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Es handelt sich bei der k. Versicherung um eine reine Berufsversicherung der Bergleute, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnützung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trägt (vgl. bereits BSG, Urt. v. 1.7.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.7.2009, - L 5 R 209/08 -).

    Sie erfasst - unbeschadet der in § 134 Abs. 1 SGB VI geregelten Sonderstellung von Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie - deswegen (nur) diejenigen Betriebe, die durch die Art ihrer Tätigkeit im Hinblick auf die genannte (lange) Tradition dem Bergbau angehören (vgl. auch BSG, Urt. v. 1.7.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.7.2009, - L 5 R 209/08 -).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Die Regelungen der im Vormerkungsverfahren gem. § 149 Abs. 5 SGB VI ergangenen Bescheide vom 11.1.2007 und 3.5.2007 (bzw. der Widerspruchsbescheide vom 25.4.2007 und 19.7.2007), in denen (u.a.) die Zuordnung der streitigen Zeiten zur allgemeinen Rentenversicherung festgestellt worden ist, sind durch die entsprechenden Regelungen des Rentenbescheids vom 12.6.2008 i. S. d. § 96 SGG ersetzt und gegenstandslos geworden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.9.2009, - L 4 R 1577/06 - BSG, Urt. v. 24.11.1978, - 11 RA 9/78 - auch, BSG, Urt. v. 14.5.2003, - B 4 RA 26/02 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 4 R 1577/06

    Arbeitszeiten während DDR-Strafhaft als Beitragszeiten; Ersetzung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Die Regelungen der im Vormerkungsverfahren gem. § 149 Abs. 5 SGB VI ergangenen Bescheide vom 11.1.2007 und 3.5.2007 (bzw. der Widerspruchsbescheide vom 25.4.2007 und 19.7.2007), in denen (u.a.) die Zuordnung der streitigen Zeiten zur allgemeinen Rentenversicherung festgestellt worden ist, sind durch die entsprechenden Regelungen des Rentenbescheids vom 12.6.2008 i. S. d. § 96 SGG ersetzt und gegenstandslos geworden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.9.2009, - L 4 R 1577/06 - BSG, Urt. v. 24.11.1978, - 11 RA 9/78 - auch, BSG, Urt. v. 14.5.2003, - B 4 RA 26/02 R -).
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Die Regelungen der im Vormerkungsverfahren gem. § 149 Abs. 5 SGB VI ergangenen Bescheide vom 11.1.2007 und 3.5.2007 (bzw. der Widerspruchsbescheide vom 25.4.2007 und 19.7.2007), in denen (u.a.) die Zuordnung der streitigen Zeiten zur allgemeinen Rentenversicherung festgestellt worden ist, sind durch die entsprechenden Regelungen des Rentenbescheids vom 12.6.2008 i. S. d. § 96 SGG ersetzt und gegenstandslos geworden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.9.2009, - L 4 R 1577/06 - BSG, Urt. v. 24.11.1978, - 11 RA 9/78 - auch, BSG, Urt. v. 14.5.2003, - B 4 RA 26/02 R -).
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