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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10   

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https://dejure.org/2011,9625
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10 (https://dejure.org/2011,9625)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2011 - L 8 U 2815/10 (https://dejure.org/2011,9625)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - L 8 U 2815/10 (https://dejure.org/2011,9625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialrechtsdatenschutz gem § 200 Abs 2 Halbs 2 SGB 7 iVm § 76 Abs 2 SGB 10 - Widerspruchsrecht gegen Verwendung von Sozialdaten - Beweisverwertungsverbot - Präklusion der Verfahrensrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit im Verwaltungsverfahren erlangter Sozialdaten im sozialgerichtlichen Verfahren; Beweisverwertungsverbot; Präklusion der Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiziehung eines Gutachtens und die Präklusion

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10
    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 mwN).

    Neben diesen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Umständen für die Bemessung der MdE sind aus der gesetzlichen Definition der MdE sowie den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung fließende rechtliche Vorgaben zu beachten (BSG, Urt. v. 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R = SozR 4-2700 § 56 Nr. 2).

    Denn Versicherte unterliegen mit ihrem individuellen Gesundheitszustand vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urt. v. 05.09.2006, a.a.O. m.H.a.: BSGE 63, 207, 211, 212 = SozR 2200 § 581 Nr. 28).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10
    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 mwN).

    Erst aus der Anwendung medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles kann die Höhe der MdE geschätzt werden (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10
    Die Verletzung des Auswahlrechts kann deshalb einerseits nur bis zum Abschluss des jeweiligen Verwaltungsverfahrens vom Unfallversicherungsträger geheilt werden, weshalb der ungerügte Verstoß grundsätzlich in einem anderen Verfahrensabschnitt, wie es das Widerspruchsverfahren in Abgrenzung zum Ausgangsverfahren darstellt, nicht mehr gerügt werden kann (BSG Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10
    Dies gilt selbst für die Beweismittel, insbesondere Gutachten, die verfahrensfehlerfrei erhoben wurden, sich aber auf die unter Verstoß gegen § 76 Abs. 2 SGB X erlangten Beweismittel stützen (BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R - = BSG 100, 25 zur Fernwirkung des Verwertungsverbots).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10
    Denn Versicherte unterliegen mit ihrem individuellen Gesundheitszustand vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urt. v. 05.09.2006, a.a.O. m.H.a.: BSGE 63, 207, 211, 212 = SozR 2200 § 581 Nr. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2011 - L 8 U 5734/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf Löschung von

    Dass die Klägerin sich in ihrer Erklärung vom 25.06.2008 gegenüber der Bundesagentur für Arbeit mit der Beiziehung der Akten der Beklagten ohne Einschränkung einverstanden erklärt und die sie behandelnden und untersuchenden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden hatte, ist unter dem Gesichtspunkt einer nachträglichen Genehmigung oder eines treuwidrigen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht entscheidungserheblich (zur vergleichbaren Konstellation einer nicht erkennbaren Differenzierung zwischen Einverständnis mit der Verwertung von Arztunterlagen einerseits durch die Bundesagentur für Arbeit und andererseits durch den Unfallversicherungsträger: Urteil des Senats vom 25.02.2011 - L 8 U 2815/10, juris; www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Der Senat lässt offen, ob die im vorangegangenen, abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren nach § 295 ZPO präkludierte Rüge einer gerichtlichen Verfahrenshandlung, nämlich einer unzulässigen Einführung unzulässig erlangter Beweismittel (vgl. Urteil des Senats vom 25.02.2011 - L 8 U 2815/10 a.a.O.), bewirkt, dass auch in einem neuen, auf Antrag nach § 44 SGB X aufgenommenen Verwaltungsverfahren und dem hieran anschließenden Gerichtsverfahren bindende Tatsachenfeststellungen im rechtskräftigen Urteil des Landessozialgerichts vom 14.05.2009 einer Rüge des Verstoßes gegen § 200 Abs. 2 SGB VI entgegenstehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 6 U 3246/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Dauer der unfallbedingten

    Dessen ungeachtet kann sich der Kläger im Berufungsverfahren wegen der Präklusion gemäß § 295 ZPO nicht darauf berufen, das im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten sei wegen des unterbliebenen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht zur Verwendung von Sozialdaten nach § 200 Abs. 2 Halbs. 2 SGB VII i.V.m. § 76 Abs. 2 SGB X als Beweismittel nicht verwertbar, weil er die Verfahrenshandlung des Sozialgerichts, die Beiziehung der das Gutachten enthaltenden und damit zum Verfahrensgegenstand gewordenen Verwaltungsakte des beklagten Versicherungsträgers, insofern hingenommen hat, als er sich sachlich zu dem Gutachten in der mündlichen Verhandlung vor dem SG eingelassen hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 8 U 2815/10 - Juris).

    Eine solche besondere (Rechts-)Beziehung besonderer Art i. S. eines Dienstvertrages höherer Art liegt vor, wenn ein nicht beim Unfallversicherungsträger angestellter/verbeamteter Arzt mittels eines Rahmenvertrages zur Erbringung ärztlicher Beratungsleistungen verpflichtet, mithin zum Beratungsarzt bestellt ist, und der Arzt aufgrund einer Verpflichtung nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 nicht nur der ärztlichen Schweigepflicht, sondern denselben Amts- und Verschwiegenheitspflichten unterworfen ist, die auch für die Angestellten/Beamten des Unfallversicherungsträgers gelten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 8 U 2815/10 - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten gem § 192 Abs 4 SGG -

    Beim Rügeverzicht ist auch nach der Rechtsprechung des Senats nur über die Sondervorschrift des § 202 SGG i.V.m. § 295 ZPO ein ursprünglich gegebenes Beweisverwertungsverbot unbeachtlich geworden, wenn der Kläger die Verfahrenshandlung des Sozialgerichts, nämlich die Beiziehung der das unverwertbare Gutachten enthaltende und damit zum Verfahrensgegenstand werdende Akte des beklagten Versicherungsträgers, hingenommen und sich sachlich zu dem Gutachten in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht eingelassen hat, obgleich ihm der behauptete Verfahrensmangel der Gutachtenserstellung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (Urteil des Senats vom 25.02.2011 - L 8 U 2815/10 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2012 - L 8 U 5961/09
    SGB VII im Berufungsverfahren präkludiert (vgl. Urteil des Senats vom 25.02.2011 - L 8 U 2815/10 -, juris).
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