Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5019
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20 (https://dejure.org/2022,5019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20 (https://dejure.org/2022,5019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - L 4 KR 3424/20 (https://dejure.org/2022,5019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 5, § 5 Abs 5 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung - selbstständige Erwerbstätigkeit - Hauptberuflichkeit - Maßgeblichkeit des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit auch dann, wenn keine oder nur geringe Einkünfte daraus erzielt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 5 Abs. 5 S. 2; GewO §§ 14 ff.
    Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an das Vorliegen von Hauptberuflichkeit - hier bei einer selbstständigen Tätigkeit als Inhaberin eines Friseursalons

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Liegt jedoch ein entgegenstehender Verwaltungsakt nicht vor, ist die Krankenkasse nicht gehindert, rückwirkend festzustellen, dass ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt eine Familienversicherung nicht bestanden hat (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 33; Senatsurteil vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 - juris, Rn. 63).

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt ist (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 29 m.w.N.; zuletzt BSG, Urteil vom 29. Juni 2021 - B 12 KR 38/19 R - juris, Rn. 16; s. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2021 - L 11 KR 1765/20 - juris, Rn. 36): Der Betreffende muss beim Entfallen der Familienversicherung für eine anderweitige Versicherung sorgen können und bei plötzlich auftretender Krankheit zuverlässig wissen, wie und wo er versichert ist.

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Dabei kommt es nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG nicht darauf, dass nach den Angaben der Klägerin im Klageverfahren zwischen 2014 bis zur Schließung des Friseursalons insgesamt fünf (fremde) Arbeitnehmer und vier Familienangehörige dort beschäftigt oder tätig waren (zuletzt ein Meister und eine Beschäftigte auf 450 EUR-Basis) und die Klägerin in diesem Zeitraum als Arbeitgeberin zu qualifizieren ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Februar 2012 - B 12 KR 4/10 R - juris, Rn. 12, 19 ff.).

    Dies gilt selbst dann, wenn zwar eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, aus dieser jedoch zeitweise gar keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden (vgl. BSG, Urteil vom 29. Februar 2012 - B 12 KR 4/10 R - juris, Rn. 16; Just, in: Becker/Kingreen, Kommentar zum SGB V, 7. Aufl. 2020, SGB V § 10 Rn. 15; Peters, in: Kasseler Kommentar, Stand: September 2021, § 10 SGB V Rn. 15), da andernfalls Nr. 4 neben Nr. 5 keine eigenständige Bedeutung zukäme (vgl. Gerlach, a.a.O., § 10 Rn. 126; Ulmer, in: BeckOK SozR, Stand: Dezember 2021, § 10 SGB V Rn. 13).

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 1/15 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommensgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Denn diesbezüglich hat die anwaltlich vertretene Klägerin schon keine Klage erhoben (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 1/15 R - juris, Rn. 11).

    Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 1/15 R - juris, 11; Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91 - juris, Rn. 14; Senatsurteil vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 - juris, Rn. 62).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 1/15 R - juris, 11; Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91 - juris, Rn. 14; Senatsurteil vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 - juris, Rn. 62).

    Liegt jedoch ein entgegenstehender Verwaltungsakt nicht vor, ist die Krankenkasse nicht gehindert, rückwirkend festzustellen, dass ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt eine Familienversicherung nicht bestanden hat (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 33; Senatsurteil vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 - juris, Rn. 63).

  • BSG, 29.06.2021 - B 12 KR 38/19 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung bei zuletzt gesetzlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Zu berücksichtigen ist weiter, dass bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt ist (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 29 m.w.N.; zuletzt BSG, Urteil vom 29. Juni 2021 - B 12 KR 38/19 R - juris, Rn. 16; s. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2021 - L 11 KR 1765/20 - juris, Rn. 36): Der Betreffende muss beim Entfallen der Familienversicherung für eine anderweitige Versicherung sorgen können und bei plötzlich auftretender Krankheit zuverlässig wissen, wie und wo er versichert ist.
  • BSG, 06.05.2021 - B 5 RE 4/20 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (BSG, Urteil vom 16. Juni 2021 - B 5 RE 4/20 R - juris, Rn. 20).
  • BSG, 07.07.2020 - B 12 KR 21/18 R

    Anspruch auf Feststellung der Auffang-Pflichtversicherung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Maßstab der Auslegung dieses Bescheids ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 KR 21/18 R - juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 1/15 R - juris, 11; Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91 - juris, Rn. 14; Senatsurteil vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 - juris, Rn. 62).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 16/12 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Für den Vergleich der aufgewandten Arbeitszeit kommt es im Übrigen nur auf die des Unternehmers persönlich an (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 16/12 R - juris, Rn. 26; Vossen, a.a.O., § 10 SGB V Rn. 39) Darüber hinaus kann bei der Klärung des Begriffs "Hauptberuflichkeit" auch die Anzeige bzw. Genehmigung eines Gewerbes (§§ 14 ff. Gewerbeordnung ) berücksichtigt werden (vgl. Gerlach, a.a.O., Rn. 124).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2021 - L 11 KR 1765/20

    Krankenversicherung - Familienversicherung - rückwirkende Beendigung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20
    Zu berücksichtigen ist weiter, dass bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt ist (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 29 m.w.N.; zuletzt BSG, Urteil vom 29. Juni 2021 - B 12 KR 38/19 R - juris, Rn. 16; s. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2021 - L 11 KR 1765/20 - juris, Rn. 36): Der Betreffende muss beim Entfallen der Familienversicherung für eine anderweitige Versicherung sorgen können und bei plötzlich auftretender Krankheit zuverlässig wissen, wie und wo er versichert ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht