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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20   

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https://dejure.org/2022,5531
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20 (https://dejure.org/2022,5531)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2022 - L 4 P 3924/20 (https://dejure.org/2022,5531)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - L 4 P 3924/20 (https://dejure.org/2022,5531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56a SGG, § 123 SGG, § 144 Abs 2 Nr 3 SGG, § 151 Abs 3 SGG, § 158 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Ausdehnung der Entscheidung auf nicht streitgegenständliche Ansprüche - Grundsatz ne ultra petita - Verstoß gegen § 151 Abs 3 SGG - Voraussetzung für Verwerfung der Berufung - soziale Pflegeversicherung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Hinausgehen des Sozialgerichts über das Begehren des Klägers - Verstoß gegen den Grundsatz "ne ultra petita"; Keine generelle Unzulässigkeit der Berufung bei Verstößen gegen die Soll-Vorschrift des § ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - Nachweis des Zugangs der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Damit hat das SG das Klagebegehren des Klägers verkannt und gegen § 123 SGG verstoßen, was der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen hat (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - juris, Rn. 11).

    Mit dieser nachträglichen Klagehäufung (§ 56 i.V.m. § 99 Abs. 1 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 23 April 2015 - B 5 RE 23/14 R - juris, Rn. 12), von deren Sachdienlichkeit das SG konkludent ausgegangen ist, machte der Kläger der Sache nach eine Untätigkeit der Beklagten hinsichtlich seines Antrags vom 21. November 2019 auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad geltend.

    Eine solche Heilung wird in der Rechtsprechung für Fälle zusprechender Entscheidungen diskutiert, wenn der Beklagte die streitgegenstandsüberschreitende Verurteilung mit der Berufung anficht und der Kläger die Zurückweisung dieser Berufung beantragt und sich auf diese Weise die Antragsüberschreitung des erstinstanzlichen Urteils zu eigen macht (vgl. hierzu ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14 - juris, Rn. 83 m.w.N.; kritisch BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - juris, Rn 12; anderseits befürwortend BSG, Urteil vom 10. November 2021 - B 1 KR 9/21 R - juris, Rn. 9).

    Der angefochtene Gerichtsbescheid vom 11. November 2020 beruht aufgrund des Verstoßes gegen § 123 SGG auf einem wesentlichen Verfahrensmangel und war deshalb im Umfang, in dem er das Klagebegehren des Klägers überschreitet, aufzuheben (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19

    Krankenversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Von dieser Regelung, die der Verfahrens- und Prozessökonomie dient, werden alle unselbstständigen Verfahrenshandlungen erfasst, mit denen eine Sachentscheidung erst vorbereitet und noch keine verbindliche Regelung getroffen wird (Senatsurteil vom 19. Juni 2020 - L 4 KR 3138/19 - juris, Rn. 40).

    Denn die Beweisanordnung ist Teil des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, schließt dieses aber nicht ab, sondern bereitet die Sachentscheidung der Pflegekasse lediglich vor (zu Pflegegutachten bereits Senatsurteil vom 28. Juni 2019 - L 4 KR 3138/19 - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3969/19

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Gegen das Urteil legte der Kläger am 22. November 2019 beim Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) Berufung ein (L 4 P 3969/19).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des streitigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verfahrensakten beider Instanzen, die Verfahrensakten des Parallelverfahrens (L 4 P 3969/19) sowie die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 9/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Prüfverfahrensvereinbarung 2014

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Eine solche Heilung wird in der Rechtsprechung für Fälle zusprechender Entscheidungen diskutiert, wenn der Beklagte die streitgegenstandsüberschreitende Verurteilung mit der Berufung anficht und der Kläger die Zurückweisung dieser Berufung beantragt und sich auf diese Weise die Antragsüberschreitung des erstinstanzlichen Urteils zu eigen macht (vgl. hierzu ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14 - juris, Rn. 83 m.w.N.; kritisch BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - juris, Rn 12; anderseits befürwortend BSG, Urteil vom 10. November 2021 - B 1 KR 9/21 R - juris, Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2020 - L 4 R 1223/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Anhörung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Insoweit kann dahinstehen, ob, wie der Kläger rügt, das Verfahren deswegen an einem wesentlichen Verfahrensfehler leidet, weil sich nach der Anhörung des SG zu einer Entscheidung des Rechtstreits durch Gerichtsbescheid (Mitteilung vom 19. März 2020) die Prozesssituation aufgrund seines Antrags auf Erlass eines Zwischenurteils wesentlich verändert hat und das SG aufgrund dessen die Beteiligten vor Erlass des Gerichtsbescheides nochmals nach § 105 Abs. 1 Satz 2 SGG hätte anhören müssen (vgl. zu dem Anhörungserfordernis Senatsurteil vom 11. Dezember 2020 - L 4 R 1223/20 - juris, Rn. 50 m.w.N.).Denn selbst im Fall eines wesentlichen Verfahrensmangels ist der Senat nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG nur dann zur Zurückverweisung der Sache befugt, wenn eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 13. November 2017 - B 13 R 152/17 B - juris, Rn. 19).
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 BH

    Verbescheidung eines Renten- bzw. Rehabilitationsbegehrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Eine solche Sachentscheidung liegt auch vor, wenn die Behörde die beantragte Leistung wegen fehlender Mitwirkung nach §§ 60, 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) versagt (Binder, in: Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 88 Rn. 11).Durch den Erlass eines Versagungsbescheids wird der Untätigkeitsklage die Grundlage entzogen (im Sinne einer Erledigung), denn diese ist nicht auf Erlass eines Verwaltungsakts mit einem bestimmten Inhalt, sondern nur auf Bescheidung schlechthin gerichtet (BSG, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - B 13 R 14/18 BH - juris, Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VH 4633/14

    Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - DDR-Unrechtshaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Eine solche Heilung wird in der Rechtsprechung für Fälle zusprechender Entscheidungen diskutiert, wenn der Beklagte die streitgegenstandsüberschreitende Verurteilung mit der Berufung anficht und der Kläger die Zurückweisung dieser Berufung beantragt und sich auf diese Weise die Antragsüberschreitung des erstinstanzlichen Urteils zu eigen macht (vgl. hierzu ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14 - juris, Rn. 83 m.w.N.; kritisch BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - juris, Rn 12; anderseits befürwortend BSG, Urteil vom 10. November 2021 - B 1 KR 9/21 R - juris, Rn. 9).
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 21/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - isolierte Feststellungsklage - negative

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Daneben erfasst § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG auch die Feststellung einzelner Rechte oder Pflichten aus einem umfassenderen Rechtsverhältnis (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2018 - B 8 SO 21/16 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 36/15 R - juris, Rn. 18).
  • BSG, 20.04.2009 - B 9 SB 63/08 B

    Ausschluss der Zurückverweisung an das Sozialgericht; Terminsaufhebung bei der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Gleiches gilt für die Information über die Beendigung der Mitgliedschaft des Klägers, welche das SG nach dem Vortrag des Klägers von der Beklagten erhalten hat, ohne ihn darüber zu unterrichten.Eine Zurückverweisung der Sache ist jedoch ausgeschlossen, wenn der erstinstanzliche Verfahrensmangel im Berufungsverfahren behoben werden kann bzw. bereits behoben wurde (vgl. BSG, Beschluss vom 20. April 2009 - B 9 SB 63/08 B - juris, Rn. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 R 1944/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unterlassungsklage - Unzulässigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20
    Denn § 56a SGG enthält eine (negative) Zulässigkeitsvoraussetzung, die für sämtliche Rechtsbehelfe und damit auch für alle Klagearten gilt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2021 - L 9 R 1944/21 - juris, Rn. 25; Jüttner, in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 56a Rn. 2 m.w.N.).Danach können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden.
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage -

  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • LSG Bayern, 12.07.2011 - L 11 AS 656/10

    Entscheidung des SG über falschen Antrag.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07

    Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen - Bekanntgabe

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 13 AL 3133/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2020 - 12 A 4652/18

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision in einem Rechtsstreit um die

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2021 - L 5 R 271/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Unzulässigkeit - Nichterfüllung der

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3969/19

    Soziale Pflegeversicherung - Streit über Gewährung von Pflegeleistungen -

    Auch hiergegen hat der Kläger beim LSG Berufung eingelegt (Az. L 4 P 3924/20).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des streitigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verfahrensakten beider Instanzen (einschließlich der Akten des einstweiligen Rechtschutzverfahrens S 9 P 1351/19 ER und L 4 P 1930/19 ER-B), die Verfahrensakten des Parallelverfahrens (L 4 P 3924/20) sowie die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Ob der Vortrag des die Fiktion bestreitenden Beteiligten geeignet ist, ernsthafte/berechtigte Zweifel an dem sich aus der Zugangsfiktion ergebenden Bekanntgabetag zu wecken, also dass die nicht entfernt liegende Möglichkeit besteht, dass der tatsächliche Zugang erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X fingierten Zeitpunkt erfolgt ist, obliegt der tatrichterlichen Würdigung und Überzeugungsbildung im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG im konkreten Fall (vgl. BFH, Beschlüsse vom 31.03.2008, III B 151/07, und vom 11.07.2008, III B 141/07; Hess. LSG, Urteil vom 19.09.2005, L 9 AL 81/04; Sächs. LSG, Urteil vom 24.01.2013, L 3 AL 112/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2022, L 4 P 3924/20; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.01.2020, 2 LB 2/19).
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