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   LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B   

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https://dejure.org/2021,7783
LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B (https://dejure.org/2021,7783)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B (https://dejure.org/2021,7783)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B (https://dejure.org/2021,7783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 37 Abs 2 S 1 SGB 5, § 37 Abs 6 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 92 Abs 7 SGB 5, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9 2018
    Krankenversicherung - Rehabilitation und Teilhabe - Schulbegleitung aufgrund einer Diabetes-Erkrankung - Verlängerungsantrag - einheitlicher Leistungsfall - Zuständigkeit des nach § 14 Abs 1 SGB 9 2018 ursprünglich leistenden Trägers - keine Weiterleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2018 - 12 B 1348/18

    Zuständigkeit und Verpflichtung zur Leistungsgewährung im Außenverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Eine Weiterleitung an sie - die Beigeladene - sei unzulässig gewesen, weshalb sie die Annahme des Antrags unter Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) N.-W. vom 22. Oktober 2018 (12 B 1348/18) abgelehnt habe.

    Der Senat teilt die Auffassung des OVG N.-W. im Beschluss vom 22. Oktober 2018 (a.a.O.), dass ein Verlängerungsantrag nicht gemäß § 14 SGB IX zu behandeln ist (ebenso Ulrich, a.a.O., § 14 Rn. 58 m.w.N.; a.A. zur Eingliederungshilfe LSG N.-W., Beschluss vom 9. Oktober 2013 - L 20 SO 380/13 B ER - juris, Rn. 35).

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Die Hilfeleistungen umfassen Maßnahmen verschiedenster Art, wie z.B. Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen, Einreibungen, Dekubitusversorgung, Krisenintervention, Feststellung und Beobachtung des jeweiligen Krankenstandes und der Krankheitsentwicklung, die Sicherung notwendiger Arztbesuche, die Medikamentengabe sowie die Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten (BSG, Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 38/04 R - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Die HKP-RL binden die Gerichte insoweit nicht (BSG, Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 38/04 R - juris, Rn. 19).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 20 SO 380/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Der Senat teilt die Auffassung des OVG N.-W. im Beschluss vom 22. Oktober 2018 (a.a.O.), dass ein Verlängerungsantrag nicht gemäß § 14 SGB IX zu behandeln ist (ebenso Ulrich, a.a.O., § 14 Rn. 58 m.w.N.; a.A. zur Eingliederungshilfe LSG N.-W., Beschluss vom 9. Oktober 2013 - L 20 SO 380/13 B ER - juris, Rn. 35).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Durch diese Weiterleitung innerhalb von zwei Wochen wurde die Antragsgegnerin im Außenverhältnis zum Antragsteller im Wege einer aufdrängenden Verweisung endgültig und abschließend zuständig (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - juris, Rn. 31; Ulrich, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, Stand 15. Januar 2018, § 14 Rn. 88 mit zahlreichen Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Hinsichtlich der Bekanntgabe von Verwaltungsakten gegenüber Minderjährigen genügt jedoch die Bekanntgabe an einen der gesetzlichen Vertreter (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/08 R - juris, Rn. 23; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris, Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 2/08 R - juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris, Rn. 23 ff. und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - juris, Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 4 KR 3593/13

    Apotheker muss Rabatt-Impfstoff ausgeben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung des begehrten Rechtsschutzes verbunden sind, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (Senatsbeschluss vom 27. März 2014 - L 4 KR 3593/13 ER-B - juris, Rn. 30).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Hinsichtlich der Bekanntgabe von Verwaltungsakten gegenüber Minderjährigen genügt jedoch die Bekanntgabe an einen der gesetzlichen Vertreter (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/08 R - juris, Rn. 23; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris, Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 2/08 R - juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris, Rn. 23 ff. und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - juris, Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2022 - L 7 SO 3290/20

    Erstattungsstreit - Eingliederungshilfeleistungen - Umzug eines

    Zwar stellt eine bloße Verlängerung einer bestimmten Maßnahme keinen neuen, sondern einen einheitlichen, damit von § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nicht erfassten Leistungsfall dar, für welchen eine neue Antragstellung nicht erforderlich ist und der unter Beachtung des Rechtsgedankens von § 4 Abs. 2 Satz 2 SGB IX sowie dem Grundsatz der Leistungserbringung "aus einer Hand" vom ursprünglich leistenden Träger abzuschließen ist (vgl. Ulrich in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 14 SGB IX [Stand: 15. Januar 2018] Rdnr. 58; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B -, juris Rdnr. 37).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Begleitung eines an Diabetes

    Maßgebend sei hierfür, dass die Blutzuckermessung und Anpassung der Insulingabe bei dem Kläger während des Schulbesuchs täglich zu unbestimmten Zeitpunkten nötig werde und die ständige Beobachtung der gesundheitlichen Situation des Klägers wegen der Gefahr von gesundheitlichen Komplikationen und die hierdurch gegebene Möglichkeit der jederzeitigen Intervention erfolgen müsse (unter Hinweis auf Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B - LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 20.11.2019 - L 2 SO 3106/19 ER-B -, beide in juris).

    Das SG habe bei seiner Urteilsbegründung auf die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B -, in juris) Bezug genommen, in dem die Verpflichtung zur Gewährung einer Begleitung für den Besuch der Grundschule als häusliche Krankenpflege bestätigt worden sei.

    Maßgebend ist hierfür, dass die Blutzuckermessung und Anpassung der Insulingabe beim Kläger während des Schulbesuchs täglich zu unbestimmten Zeitpunkten nötig wird und die ständige Beobachtung der gesundheitlichen Situation des Klägers wegen der Gefahr von gesundheitlichen Komplikationen und die hierdurch gegebene Möglichkeit der jederzeitigen Intervention erfolgen muss (so bereits LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2019 - L 2 SO 3106/19 ER-B - und Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B -, beide in juris).

    Die begehrte Leistung vereint und verzahnt diese Leistungen, indem die Begleitperson während des Schulbesuchs einerseits die regelmäßig erforderlichen Blutzuckerkontrollen und Insulingaben übernimmt, gleichermaßen aber auch in Sondersituationen, wie beispielsweise vor dem Schulsport oder längeren Ausflügen, und gerade auch bei unvorhersehbar auftretenden Symptomen einer Über- oder Unterzuckerung Blutzuckermessungen durchführt und nach Interpretation der Blutzuckerwerte die entsprechende Insulindosis verabreicht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B -, in juris).

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