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   LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20   

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https://dejure.org/2021,11731
LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20 (https://dejure.org/2021,11731)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20 (https://dejure.org/2021,11731)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2021 - L 7 SO 3429/20 (https://dejure.org/2021,11731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 41 Abs 1 SGB 12, § 41 Abs 3 SGB 12, § 42 Nr 4 SGB 12, § 35 Abs 1 S 1 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Abfallgebühr - Bedarf im Fälligkeitsmonat - Nachrang der Sozialhilfe - Verpflichtung zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachranggrundsatz der Sozialhilfe ist keine isolierte Ausschlussnorm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Der Nachranggrundsatz des § 2 SGB XII stellt keine isolierte Ausschlussnorm dar. Ein Leistungsempfänger ist nicht verpflichtet, hinsichtlich der Jahresabfallgebühr mit deren Gläubiger eine Ratenzahlungsverpflichtung zu vereinbaren, um eine Aufteilung auf zwölf Monate zu ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Eine Bedarfsberechnung unter Zugrundelegung lediglich von monatlichen Teilbeträgen sei nur zulässig, wenn Teilzahlungen vom Gläubiger festgesetzt seien, nicht aber schon dann, wenn sie - wie hier - lediglich nach der allgemeinen Erfahrung mit dem betroffenen Gläubiger voraussichtlich auf Anfrage festgesetzt würden (Verweis auf BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R - juris Rdnr. 36: Soweit die Abfallgebühren in einer Summe zu zahlen waren, wären sie im Monat der Fälligkeit dem Bedarf hinzuzurechnen. Soweit Teilzahlungen festgesetzt waren, wäre deren konkrete Höhe und Fälligkeitstermin festzustellen und im betreffenden Monat bedarfserhöhend zu berücksichtigen).
  • LSG Thüringen, 14.03.2013 - L 9 AS 1302/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Durch die Berücksichtigung der Abfallgebühren werden die angemessenen Kosten jedoch nicht überschritten, so dass insoweit auch keine aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII resultierende Kostensenkungsverpflichtung besteht (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Januar 2019 - L 8 AS 247/18 B ER - juris Rdnr. 27; a.A. LSG Thüringen, Urteil vom 14. März 2013 - L 9 AS 1302/10 - juris Rdnr. 32).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2019 - L 8 AS 247/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Durch die Berücksichtigung der Abfallgebühren werden die angemessenen Kosten jedoch nicht überschritten, so dass insoweit auch keine aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII resultierende Kostensenkungsverpflichtung besteht (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Januar 2019 - L 8 AS 247/18 B ER - juris Rdnr. 27; a.A. LSG Thüringen, Urteil vom 14. März 2013 - L 9 AS 1302/10 - juris Rdnr. 32).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Zwar stelle § 2 SGB XII keine eigenständige Ausschlussnorm dar, sie könne jedoch im Zusammenhang mit anderen Normen dazu führen, dass vor Inanspruchnahme von Sozialleistungen eine zumutbare und mögliche Selbsthilfehandlung ausgeführt werden müsse (z.B. BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 KG 1/10 R; BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris).
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 20/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Das BSG habe sich zu der Rechtsfrage, ob im Rahmen des § 2 SGB XII eine Kostensenkungsobliegenheit bestehe, nicht explizit verhalten (BSG, Urteil vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 20/18 R - juris Rdnr.17).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 25/11 R - juris Rdnr. 21), wonach bei einem Umzug im Rahmen des § 35 SGB XII nur die unvermeidbaren Kosten zu übernehmen sind.
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 2/20 R

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Kein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Dies steht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. März 2021 - B 8 SO 2/20 R - Terminbericht Nr. 13/21).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3429/20
    Zwar stelle § 2 SGB XII keine eigenständige Ausschlussnorm dar, sie könne jedoch im Zusammenhang mit anderen Normen dazu führen, dass vor Inanspruchnahme von Sozialleistungen eine zumutbare und mögliche Selbsthilfehandlung ausgeführt werden müsse (z.B. BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 KG 1/10 R; BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris).
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