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   LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19   

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LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19 (https://dejure.org/2019,49987)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2019 - L 9 U 92/19 (https://dejure.org/2019,49987)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - L 9 U 92/19 (https://dejure.org/2019,49987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tödlicher Unfall eines Vorstandsmitgliedes einer AG - Absturz aus großer Höhe - kein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen - Mitglieder des Vorstandes einer AG sind generell nicht versicherungspflichtig in der GUV - Tätigkeit wie ein Unternehmer ergibt sich aus den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 13/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Mit Urteil vom 13.11.2018 hat das SG die Klagen abgewiesen unter Bezugnahme auf die Urteile des BSG vom 14.12.1999 a.a.O. und 20.03.2018 (B 2 U 13/16 R).

    Im Urteil vom 20.03.2018 (B 2 U 13/16 R) habe sich das BSG mit einer anderen Frage und einem anderen Ausgangsfall befasst, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sei.

    Dementsprechend hat das BSG in einer aktuellen Entscheidung vom 20.03.2018 (- B 2 U 13/16 R -, Juris Rdnr. 15) unter Bezugnahme auf das Urteil aus 1999 seine bisherige Auffassung bestätigt, wonach Vorstandsmitglieder einer AG in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, auch wenn sie nicht am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt sind und gegen Entgelt aufgrund eines Dienstvertrages tätig werden, keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII sind, sondern wie selbstständige Unternehmer tätig werden.

    Im Übrigen war diese Rechtsprechung des EuGH zum Zeitpunkt der aktuellen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.03.2018, a.a.O.) bereits bekannt.

    Wie oben dargelegt, folgt der Senat der Rechtsprechung des BSG in den zitierten Urteilen vom 14.12.1999 und 20.03.2018 (a.a.O.), wonach Vorstandsmitglieder einer AG ohne Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung nicht als Beschäftigte i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII einzustufen sind, so dass sich keine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung stellt und auch keine Divergenz gegeben ist (§ 160 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 und 3 SGG).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Das Urteil des BSG vom 14.12.1999 (B 2 U 38/98 R) beziehe sich auf einen anderen Sachverhalt, denn es sei um eine AG gegangen, deren drei Vorstandsmitglieder am Aktienkapital nicht unerheblich beteiligt gewesen seien.

    Mit Urteil vom 13.11.2018 hat das SG die Klagen abgewiesen unter Bezugnahme auf die Urteile des BSG vom 14.12.1999 a.a.O. und 20.03.2018 (B 2 U 13/16 R).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des BSG im Urteil vom 14.12.1999 ( - 2 U 38/98 R -, Juris; ablehnend hierzu Benz in SGb 2000, Seite 500 ff.) an und macht sich diese zu eigen.

    Auch eine Versicherung als Wie-Beschäftigter (§ 2 Abs. 2 SGB VII) kommt vorliegend nicht in Betracht, da ein wie ein Unternehmer selbständig Tätiger - jedenfalls in dem Unternehmen, für das er regelmäßig tätig ist - nicht wie ein abhängig Beschäftigter tätig sein kann (BSG, Urteil vom 14.12.1999 a.a.O.).

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Ergänzend haben die Klägerinnen zuletzt auf die Danosa-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 11.11.2010 - C-232/09 -) verwiesen, wonach Organmitglieder von Kapitalgesellschaften Arbeitnehmer sein könnten und in jedem Fall entsprechende Schutzmechanismen genießen müssten.
  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95

    Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Denn der Gesetzgeber hat damit nur den Hauptanwendungsfall der neuen Regelung genannt, nämlich den Geschäftsführer einer GmbH, der aufgrund der ihm gehörenden Geschäftsanteile wie ein Unternehmer tätig ist, der aber aufgrund der Rechtsprechung des BSG (vgl. Zusammenfassung in SozR 3-2200 § 723 Nr. 2) sich nach der Rechtslage vor dem 01.01.1992 nicht freiwillig versichern konnte.
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 129 f).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 129 f).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

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