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   LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20   

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https://dejure.org/2021,23576
LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20 (https://dejure.org/2021,23576)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2021 - L 4 R 3100/20 (https://dejure.org/2021,23576)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - L 4 R 3100/20 (https://dejure.org/2021,23576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 2 Abs 2 Halbs 2 SGB 1, § 43 Abs 1 SGB 6, § 43 Abs 2 SGB 6, § 102 Abs 2 S 1 SGB 6
    Kostenerstattung für die notwendigen Aufwendungen im Rahmen der Einlegung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente nach Einlegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 63 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 102 Abs. 2 S. 1
    1 Ein Widerspruch gegen die Ablehnung eine Rente wegen Erwerbsminderung ist i.S. von § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X vollumfänglich erfolgreich, wenn im Widerspruchsverfahren - entsprechend dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelfall - eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ...

  • rechtsportal.de

    SGB X § 63 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 102 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens Anforderungen an den Erfolg eines Widerspruchs gegen die Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung und an die Auslegung einer Widerspruchserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - L 14 R 1037/15

    Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens; Vergleich von Begehren und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Zur Begründung führte es ergänzend aus, die Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 28. Oktober 2016 - L 14 R 1037/15 - und des Sozialgericht Stuttgart im Urteil vom 9. Oktober 2014 (a.a.O.), wonach ein Widerspruchsführer regelmäßig Anspruch auf volle Kostenerstattung habe, wenn ein Versicherter nach vollständig abgelehntem Rentenantrag im Widerspruchsverfahren eine "Rente wegen Erwerbsminderung nach den gesetzlichen Vorschriften" begehre und der Versicherungsträger daraufhin eine befristete Rente gewähre, werde nicht geteilt.

    Sie hat ihr bisheriges Vorbringen wiederholt und sich auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 2016 (a.a.O.) berufen.

    Zutreffend habe das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 28. Oktober 2016 (a.a.O.) insoweit ausgeführt, dass der Meistbegünstigungsgrundsatz nicht Ausfluss der Dispositionsmaxime, sondern der Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur umfassenden Amtsermittlung nach § 20 SGB X sei.

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Beklagte im Hinblick auf Leistungsbegehren ihrer Versicherten nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung ohnehin nicht am Wortlaut ihrer Erklärung haften darf und nach § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) davon ausgehen muss, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (vgl. zur Auslegung von Rentenanträgen BSG, Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R - juris, Rn. 22).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gilt dieser Grundsatz in erster Linie für Rentenanträge (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2021 - B 13 R 7/20 R -juris, Rn. 14 m.w.N.; Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R - juris, Rn. 22 m.w.N.), nicht aber automatisch auch für das Widerspruchsverfahren.

  • SG Stuttgart, 09.10.2014 - S 4 R 2046/12

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren - vollständige Ablehnung einer Rente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Beantrage ein Versicherter nach einem vollständig abgelehnten Rentenantrag im Widerspruchsverfahren eine Rente wegen Erwerbsminderung und gewähre der Versicherungsträger daraufhin lediglich eine befristete Rente, habe der Widerspruchsführer regelmäßig Anspruch auf volle Kostenerstattung (Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 9. Oktober 2014 - S 4 R 2046/12 -).

    Zur Begründung führte es ergänzend aus, die Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 28. Oktober 2016 - L 14 R 1037/15 - und des Sozialgericht Stuttgart im Urteil vom 9. Oktober 2014 (a.a.O.), wonach ein Widerspruchsführer regelmäßig Anspruch auf volle Kostenerstattung habe, wenn ein Versicherter nach vollständig abgelehntem Rentenantrag im Widerspruchsverfahren eine "Rente wegen Erwerbsminderung nach den gesetzlichen Vorschriften" begehre und der Versicherungsträger daraufhin eine befristete Rente gewähre, werde nicht geteilt.

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76

    Erfüllung der Wartezeit für eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Auf nicht absehbare Zeit besteht eine Einschränkung, wenn sie sich voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt (BSG, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - juris, Rn. 15).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Zur Feststellung des Widerspruchsbegehrens der Klägerin ist unter Berücksichtigung der Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) daher der objektive Sinngehalt ihrer Erklärungen zu ermitteln, d.h. wie der Empfänger die Erklärungen bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris, Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).
  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 7/20 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gilt dieser Grundsatz in erster Linie für Rentenanträge (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2021 - B 13 R 7/20 R -juris, Rn. 14 m.w.N.; Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R - juris, Rn. 22 m.w.N.), nicht aber automatisch auch für das Widerspruchsverfahren.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Bei der zuletzt genannten Konstellation liegt teilweise Erwerbsminderung auf Dauer vor, woraus ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer resultiert, wobei Versicherte nach der Rechtsprechung des BSG (Großer Senat, Beschluss vom 10.12.1976, u.a. GS 2/75 in SozR 2200 § 1246 Nr. 13) bei regelmäßig bejahter Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes jedoch Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, die im Hinblick auf § 102 Abs. 2 Satz 5 SGB VI jedoch nur auf Zeit zu leisten ist.
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Zur Feststellung des Widerspruchsbegehrens der Klägerin ist unter Berücksichtigung der Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) daher der objektive Sinngehalt ihrer Erklärungen zu ermitteln, d.h. wie der Empfänger die Erklärungen bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris, Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Zur Feststellung des Widerspruchsbegehrens der Klägerin ist unter Berücksichtigung der Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) daher der objektive Sinngehalt ihrer Erklärungen zu ermitteln, d.h. wie der Empfänger die Erklärungen bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris, Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 4 R 3100/20
    Zur Feststellung des Widerspruchsbegehrens der Klägerin ist unter Berücksichtigung der Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) daher der objektive Sinngehalt ihrer Erklärungen zu ermitteln, d.h. wie der Empfänger die Erklärungen bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris, Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).
  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 39/23

    Sozialgerichtsverfahren: Streit über die Quote der Erstattung der Kosten des

    Ergänzend wird die Beklagte insoweit auf Entscheidungen der Landessozialgerichte Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 25.06.2021, L 4 R 3100/20, juris) sowie Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 28.10.2016, L 14 R 1037/15, juris) aufmerksam gemacht, die in vergleichbaren Fällen ebenfalls von einem vollen Erfolg des Widerspruchsführers ausgegangen sind mit der Folge der vollen Kostenerstattung nach § 63 SGB X.
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