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   LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B   

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https://dejure.org/2018,34051
LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B (https://dejure.org/2018,34051)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B (https://dejure.org/2018,34051)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B (https://dejure.org/2018,34051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 37 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 21.12.2015, § 14 Abs 2 S 3 SGB 9, § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 12 Abs 1 BSHG§47V
    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Kind - vorläufiger Anspruch auf Begleitung beim Besuch eines Kindergartens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Integrationshilfe zum Besuch eines Kindergartens

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines an Diabetes mellitus Typ I erkrankten Kindes auf Gewährung einer Integrationshilfe zum Besuch des Kindergartens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährung einer Integrationshilfe zum Besuch eines Kindergartens

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gewährung einer Integrationshilfe zum Besuch eines Kindergartens

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Häusliche Krankenpflege | Häusliche Krankenpflege u. Integrationshilfe zum Besuch des Kindergartens

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 25, 26).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 25, 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche körperliche Behinderung - schwere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18
    Leistungen nach § 55 Abs. 2 SGB IX umfassen auch Leistungen der Eingliederungshilfe zum Zweck des Kindergartenbesuches (z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. August 2015 - L 8 SO 177/15 B ER - juris, Rn. 18).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18
    Es kann vorliegend dahin gestellt bleiben, ob es sich bei der begehrten Leistung auch nach dem Leistungsrecht des SGB V um eine Rehabilitationsleistung handelt; denn § 14 SGB IX gilt seiner Intention nach auch in den Fällen, in denen eine Leistung beantragt wird, die von einem anderen in § 6 SGB IX genannten Träger als Rehabilitationsleistung zu erbringen wäre, wenn wie hier der erstangegangene Leistungsträger (hier der beigeladene Sozialhilfeträger) jedenfalls Rehabilitationsträger i.S. des § 6 SGB IX ist (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R - juris, Rn. 12).
  • BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Grundpflege - Verrichtung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG) gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG, Urteil vom 13. Juni 2006 - B 8 KN 4/04 KR R, juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R - juris, Rn. 16).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18
    Ziel der Leistungen ist gemäß § 53 Abs. 4 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 1 SGB IX einerseits, den Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung von (Teil-)Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt sind, den Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen, andererseits aber auch den Personen, die in die Gesellschaft integriert sind, die Teilhabe zu sichern, wenn sich abzeichnet, dass sie von gesellschaftlichen Ereignissen und Bezügen abgeschnitten werden (BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - juris, Rn. 16).
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 4/04 R

    Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG) gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG, Urteil vom 13. Juni 2006 - B 8 KN 4/04 KR R, juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R - juris, Rn. 16).
  • LSG Hamburg, 03.09.2020 - L 1 KR 95/20

    Abgrenzung der Behandlungssicherungspflege von der Leistung der Teilhabe als

    Vorbehaltlich neuerer Erkenntnisse neigt der Senat aber der im Beschluss des 4. Senats dieses Gerichts (Beschluss vom 8. August 2019, L 4 SO 49/19 B ER, den Beteiligten bekannt) und des LSG Schleswig-Holstein (Beschlüsse vom 27.2.2020, L 5 KR 4/20 B ER und vom 20.12.2017, L 9 SO 161/17 B ER) zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung zu, die in jüngerer Zeit in einem vergleichbaren Fall die Schulbegleitung als Behandlungspflege und damit der Zuständigkeit der Antragsgegnerin zugeordnet haben (so auch BSG, Urteil vom 10.11.2005, B 3 KR 38/04 R; LSG Thüringen, Beschluss vom 16.5.2017, L 6 KR 1571/15 B ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.8.2007, L 16 B 43/07 KR ER; anderer Auffassung, wonach es sich sowohl um Eingliederungs- als auch häusliche Krankenpflege handeln soll: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B -, zitiert nach juris).
  • SG Gelsenkirchen, 14.10.2022 - S 17 KR 3015/19
    Solange der Kindergarten nicht bereit und/oder nicht in der Lage ist, den zusätzlichen Betreuungsbedarf abzudecken, kann der Antragsteller nicht auf (theoretische) Leistungen des Kindergartens verwiesen werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B ).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2018 - L 4 KR 3607/18
    Er wies auf den Beschluss des Senats vom 25. Juli 2018 (L 4 KR 1746/18 ER-B, juris) hin und legte unter anderem einen Bericht der Schulleiterin vom 5. Oktober 2018, eine Kostenaufstellung eines Pflegedienstes (monatlicher Gesamtbetrag EUR 7.185,00) sowie die unter dem 28. September 2018 durch Dr. D., Gesundheitsamt der Stadt M., erstellte ärztliche Beurteilung vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2019 - L 8 SO 282/18
    Da ein Leistungsanspruch nach § 37 SGB V nicht glaubhaft gemacht ist, kommt es nicht darauf an, ob eine nach § 14 SGB IX begründete Zuständigkeit sich im Außenverhältnis auch auf Leistungen nach § 37 SGB V erstrecken kann (zur Abgrenzung s. Senatsurteil vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12 - juris Rn. 27; vgl. Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 15. März 2017 - L 4 SO 23/17 B ER - juris Rn. 7 LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B - juris Rn. 34; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. Januar 2019 - L 9 SO 219/18 B ER - juris Rn. 6).
  • SG Gelsenkirchen, 18.02.2019 - S 17 KR 3015/19
    Solange der Kindergarten nicht bereit und/oder nicht in der Lage ist, den zusätzlichen Betreuungsbedarf abzudecken, kann der Antragsteller nicht auf (theoretische) Leistungen des Kindergartens verwiesen werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B ).
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