Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38064
LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17 (https://dejure.org/2018,38064)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17 (https://dejure.org/2018,38064)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2018 - L 11 KR 4583/17 (https://dejure.org/2018,38064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28h Abs 2 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Wärmeableser/Monteur - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 ; SGB IV § 28h
    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Wärmeablesers/Monteurs

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Wärmeablesers/Monteurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 11 KR 1554/16

    Sozialversicherung - Kurierfahrer - Versicherungspflicht bei Eingliederung in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Maßgeblich ist insoweit die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG v. 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400, § 7 SGB IV Nr. 17; LSG Baden-Württemberg v. 24.1.2017, L 11 KR 1554/16, juris).

    Aus der fehlenden Vereinbarung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder von bezahltem Urlaub folgt allerdings noch nicht eine Qualifikation als selbständige Tätigkeit (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 24.01.2017, L 11 KR 1554/16, juris).

    Der Gewerbeanmeldung des Beigeladenen zu 1) kommt für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit keine Aussagekraft zu (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 24.01.2017, L 11 KR 1554/16, juris), denn es findet bereits keine Überprüfung durch die zuständigen Gewerbebehörden hinsichtlich des Vorliegens einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung statt.

  • BSG, 19.05.2015 - B 12 R 10/14 B

    Begriff der Divergenz; Sich widersprechende abstrakte Rechtssätze; Beruhen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (dazu und zum Folgenden statt Vieler m.w.N. BSG, Urt. v. 11.11.2015, B 12 R 10/14 R, SozR 4-2400 § 7 SGB IV Nr. 28).

    Zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit ist somit regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen (dazu und zum Folgenden statt Vieler m.w.N. BSG, Urt. v. 11.11.2015, B 12 R 10/14 R, SozR 4-2400 § 7 SGB IV Nr. 28).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Dem Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte kommt für die Beschäftigung und gegen selbständige Tätigkeit indizielle Bedeutung in der Regel nur dann zu, wenn eine solche Betriebsstätte bei Tätigkeiten der fraglichen Art zu erwarten oder notwendig ist (vgl. BSG v. 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, SozR 4-2400, § 7 Nr. 30).

    Das Fehlen solcher Investitionen ist deshalb bei reinen Dienstleistungen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (BSG, v. 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, SozR 4-2400, § 7 SGB IV Nr. 30).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Maßgeblich ist insoweit die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG v. 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400, § 7 SGB IV Nr. 17; LSG Baden-Württemberg v. 24.1.2017, L 11 KR 1554/16, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Ein solches Weisungsrecht wäre z.B. gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder der Mitarbeiter auch ohne entsprechende Vereinbarung in nicht unerheblichem Umfang herangezogen wird, ihm die Arbeitszeiten letztlich zugewiesen werden (vgl Senatsurteile vom 07.11.2017, L 11 R 2507/16 ZVW und vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13, beide in juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG v. 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R, SozR 4-2400, § 7 SGB IV Nr. 28).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Zwar folgt aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, noch kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (vgl BSG v.18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400, § 7 SGB IV Nr. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 4903/15

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Personen, die auf Abruf tätig werden, üben idR selbst dann eine abhängige Beschäftigung aus, wenn sie - in begrenztem Umfang - die Möglichkeit haben, einen Arbeitseinsatz abzulehnen, weil sie bei Annahme des "Auftrags" verpflichtet sind, die im Betrieb des Auftraggebers anfallenden Arbeiten ggf nach Weisung zu erledigen (vgl Senatsurteil vom 26.07.2016, L 11 R 4903/15 juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Ein solches Weisungsrecht wäre z.B. gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder der Mitarbeiter auch ohne entsprechende Vereinbarung in nicht unerheblichem Umfang herangezogen wird, ihm die Arbeitszeiten letztlich zugewiesen werden (vgl Senatsurteile vom 07.11.2017, L 11 R 2507/16 ZVW und vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 11 R 4499/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - betriebsärztliche Tätigkeit - freie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17
    Wie der Senat bereits entscheiden hat, ist z.B. eine Rücksichtnahme auf betriebliche Belange bei selbstständigen Auftragsarbeiten ebenso üblich wie die Vereinbarung, projektbezogene Zeitvorgaben einzuhalten (Senatsurteil vom 06.02.2018, L 11 R 4499/16, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 BA 1926/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Musiktherapeutin - Leistung von

    Das Verfahren betrifft eine reine Statusfeststellung auf der Grundlage von § 7a SGB IV, so dass der Auffangstreitwert festzusetzen ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2020 - L 8 BA 1474/19

    Rentenversicherung - Nichtvorliegen der Versicherungspflicht - unregelmäßige

    Das Verfahren betrifft eine reine Statusfeststellung auf der Grundlage von § 7a SGB IV, so dass der Auffangstreitwert festzusetzen ist (LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht