Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32389
LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17 (https://dejure.org/2019,32389)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17 (https://dejure.org/2019,32389)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2019 - L 7 SO 4766/17 (https://dejure.org/2019,32389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 19 Abs 3 SGB 12, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12, § 43 Abs 1 VVG 2008
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen des notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen nach dem SGB XII

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 1/17 R

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Da für den streitigen Zeitraum das Heimentgelt vollständig entrichtet worden ist und das Begehren der Klägerin auf die Erstattung der verauslagten Kosten für ihren stationären Heimaufenthalt gerichtet ist, bedurfte es keiner Beiladung des Einrichtungsträgers (BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 1/17 R - juris Rdnr. 11).

    Solange den Freibetrag übersteigendes Vermögen vorhanden ist, mit dem der Bedarf im jeweiligen Bedarfsmonat gedeckt werden kann, scheidet eine Gewährung von Sozialhilfeleistungen aus; ein fiktiver Vermögensverbrauch findet dabei nicht statt (BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 1/17 R - juris Rdnr. 28; Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 27).

  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Die Behauptung der Klägerin, sie sei mit dem Abschluss der Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung durch P.S. nicht befasst gewesen, steht im Widerspruch zu § 150 Abs. 2 Satz 1 VVG, wonach zur Wirksamkeit des zugrundeliegenden Lebensversicherungsvertrages die schriftliche Einwilligung der Klägerin erforderlich war (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1998 - IV ZR 306/97 - BGHZ 140, 167).
  • BGH, 08.02.2012 - IV ZR 287/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes I beim

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, die finanziellen Nachteile, die mit dem Ausfall oder einer wesentlichen Einschränkung der Arbeitskraft der versicherten Person regelmäßig einhergehen, auszugleichen (Bundesgerichtshof , Urteil vom 8. Februar 2012 - IV ZR 287/10 - juris Rdnr. 14; Dörner in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2017, § 172 Rdnr. 1; Mangen in BeckOK VVG, Stand 28. Februar 2019, § 172 Rdnr. 4; Mertens in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl. 2015, § 172 Rdnr. 5; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014 Rdnr. 64; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl. 2019, § 172 Rdnr. 1).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04

    Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Zeitpunkt des Abschlusses der Berufsunfähigkeitsversicherung die Klägerin bereits volljährig war und diese Versicherung nicht dem Interesse eines Sorgeberechtigten an der Absicherung vor eigenen Einbußen, verursacht durch eine Berufsunfähigkeit der Klägerin, gedient hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2006 - IV ZR 205/04 - NJW 2006, 1434).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Für die Frage, ob Einkommen vorliegt, spielt es zunächst keine Rolle, welcher Art die Einnahmen sind, woher sie stammen, ob sie einen Rechtsgrund haben, wie sie geleistet wurden (einmalig oder laufend, regelmäßig oder unregelmäßig und unter welcher Bezeichnung bzw. Form) und ob und inwieweit die Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig wären (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 12/11 R - BSGE 113, 86 - juris Rdnr. 14; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 20/08 R - BSGE 108, 241 - juris Rdnr. 14; vgl. ferner § 1 Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Für die Frage, ob Einkommen vorliegt, spielt es zunächst keine Rolle, welcher Art die Einnahmen sind, woher sie stammen, ob sie einen Rechtsgrund haben, wie sie geleistet wurden (einmalig oder laufend, regelmäßig oder unregelmäßig und unter welcher Bezeichnung bzw. Form) und ob und inwieweit die Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig wären (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 12/11 R - BSGE 113, 86 - juris Rdnr. 14; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 20/08 R - BSGE 108, 241 - juris Rdnr. 14; vgl. ferner § 1 Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BSG lediglich vorübergehend zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen zu qualifizieren, namentlich echte Darlehen, bei denen von Anfang an eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung i.S.d. § 488 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht, sowie zurückzuzahlende Zuwendungen, die wegen einer rechtswidrigen Leistungsablehnung erbracht werden und die nur vorübergehend bis zu einem Einsetzen der Hilfe gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rdnr. 25; Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rdnr. 25; Schmidt in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014 , § 82 Rdnr. 25).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BSG lediglich vorübergehend zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen zu qualifizieren, namentlich echte Darlehen, bei denen von Anfang an eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung i.S.d. § 488 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht, sowie zurückzuzahlende Zuwendungen, die wegen einer rechtswidrigen Leistungsablehnung erbracht werden und die nur vorübergehend bis zu einem Einsetzen der Hilfe gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rdnr. 25; Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rdnr. 25; Schmidt in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014 , § 82 Rdnr. 25).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 390/12

    Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Eigene wirtschaftliche Einbußen des P.S., die mit einer Berufsunfähigkeit der Klägerin unmittelbar verbunden wären, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 390/12 - NJW 2014, 778).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 12/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17
    Für die Frage, ob Einkommen vorliegt, spielt es zunächst keine Rolle, welcher Art die Einnahmen sind, woher sie stammen, ob sie einen Rechtsgrund haben, wie sie geleistet wurden (einmalig oder laufend, regelmäßig oder unregelmäßig und unter welcher Bezeichnung bzw. Form) und ob und inwieweit die Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig wären (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 12/11 R - BSGE 113, 86 - juris Rdnr. 14; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 20/08 R - BSGE 108, 241 - juris Rdnr. 14; vgl. ferner § 1 Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - notwendiger Lebensunterhalt

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2016 - L 7 SO 1394/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 7 SO 3980/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Zu berücksichtigen ist nur das tatsächlich vorhandene Vermögen (Senatsurteil vom 4. August 2016 - L 7 SO 1394/16 - juris Rdnr. 32; Senatsurteil vom 25. September 2019 - L 7 SO 4766/17 - juris Rdnr. 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht