Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41818
LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15 (https://dejure.org/2017,41818)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15 (https://dejure.org/2017,41818)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - L 5 KA 3809/15 (https://dejure.org/2017,41818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 87b Abs 5 SGB 5, § 106a Abs 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 106a Abs 2 SGB 5 vom 14.11.2003, § 106d SGB 5 vom 16.07.2015
    Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen - Vertrauensschutz bei nachgehender Honorar-Richtigstellung - Kenntnis des Vertragsarztes von einer Verminderung des Tätigkeitsumfangs eines angestellten Arztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtigstellung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung; Anwendbarkeit von Vertrauensschutzgrundsätzen bei nachgehender Honorar-Richtigstellung

  • rechtsportal.de

    Richtigstellung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Die Beklagte hat abschließend mitgeteilt, eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits auf der Grundlage des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 24.02.2016 (- L 5 KA 1991/13 -, in juris) komme nicht in Betracht.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die KV berechtigt, das dem Vertragsarzt durch RLV-Zuweisungsbescheid zugewiesene RLV in der Honorarfestsetzung zu überprüfen und ein unrichtiges RLV richtig zu stellen, wobei der Senat für die RLV-Richtigstellung im Ausgangspunkt die Grundsätze der sachlich-rechnerischen Richtigstellung von Honorarbescheiden (Honorar-Richtigstellung) heranzieht, weil die RLV-Festsetzung stets Teilelement der Honorarfestsetzung ist (Senatsurteil vom 01.02.2017, - L 5 KA 2460/15 -, nicht veröffentlicht, und Senatsurteil vom 24.02.2016, - L 5 KA 1991/13 -, in juris Rdnr. 34; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2017, - L 4 KA 75/14 -, in juris Rdnr. 50).

    Der RLV-Zuweisung nicht immanente Vorläufigkeitsumstände berechtigen die KV zur (nachträglichen) RLV-Berichtigung jedoch nur dann, wenn sie den Vertragsarzt auf diese Umstände (ausreichend konkret) hingewiesen hat oder (namentlich) der Vertrauensausschlusstatbestand in § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) vorliegt, der Vertragsarzt den Vorläufigkeitsumstand also (zumindest) infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat (vgl. dazu auch etwa Senatsurteil vom 24.02.2016, a.a.O. Rdnr. 35).

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Sie sei berechtigt gewesen, den dargestellten Fehler bei der Honorarfestsetzung zu korrigieren (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 31.10.2001, B 6 KA 16/00 R -, in juris).

    Vertrauensschutz kann der Vertragsarzt gegen die RLV-Richtigstellung nicht einwenden, wenn er die Umstände, die die immanente Vorläufigkeit der RLV-Zuweisung begründen, gekannt hat; auch das Ausmaß der RLV-Richtigstellung ist dann unerheblich (vgl. zum Honorarbescheid BSG, Urteil vom 31.10.2001, - B 6 KA 16/00 R -, in juris Rdnr. 33).

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Die Grundsätze, die das BSG zum Vertrauensschutz des Vertragsarztes bei der (nachgehenden) Honorar-Richtigstellung entwickelt hat (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 50/12 R -, in juris Rdnr. 21 ff.), bedürfen für den Vertrauensschutz des Vertragsarztes bei der (nachträglichen) RLV-Richtigstellung im Hinblick auf die Unterschiede zwischen RLV-Zuweisung und Honorarfestsetzung jedoch der Modifizierung.

    Von besonderen Fallgestaltungen dieser Art abgesehen, ist der RLV-Zuweisung wegen ihrer Zukunftsbezogenheit (§ 87b Abs. 5 SGB V) Vorläufigkeit mit der Folge nachträglicher Abänderbarkeit auch ohne ausdrücklichen Vorläufigkeitshinweis (dazu etwa BSG, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 50/12 R -, in juris Rdnr. 26 zur nachgehenden Honorar-Richtigstellung) allgemein immanent, als sie stets unter der Voraussetzung des Gleichbleibens der bei Ergehen des RLV-Zuweisungsbescheids bestehenden RLV-Verhältnisse der Praxis verfügt wird.

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R

    Vertragsarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Korrektur - Honorarbescheid -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Das RLV für das Quartal 1/2009 sei rechtsfehlerfrei (vgl. dazu: Bundessozialgericht , Urteil vom 26.06.2002, - B 6 KA 26/01 R -, in juris) unter dem Vorbehalt der späteren Änderung zugewiesen worden, wobei man den Vorbehalt auf konkrete Fallgestaltungen festgelegt habe.

    Außerdem müsse der Vorläufigkeitshinweis klar erkennen lassen, unter welchen Voraussetzungen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Vorläufigkeit der Honorarfestsetzung geltend machen dürfe (BSG, Urteil vom 26.06.2002, - B 6 KA 26/01 R -, in juris).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 22/09 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Entfallen der Befugnis zur sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Korrekturen in dieser Höhe seien rechtmäßig (BSG, Beschluss vom 03.02.2010, - B 6 KA 22/09 B -, in juris).

    Die Vorläufigkeit des Honorarbescheids dürfe nur kleinere Anteile der Honorarforderung erfassen (BSG, Beschluss vom 03.02.2010, - B 6 KA 22/09 B -, in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12

    Regelleistungsvolumen - Facharzt für Innere Medizin - (Versorgungs-)Schwerpunkt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Bei der RLV-Zuweisung handele es sich um eine durch gesonderten Verwaltungsakt verfügte Teilfestsetzung des Vertragsarzthonorars (vgl. BSG, Urteil vom 15.08.2012, - B 6 KA 38/11 R - auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2015, - L 7 KA 20/12 -, beide in juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 75/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Befugnis - Anpassung und Abänderung eines vorläufig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die KV berechtigt, das dem Vertragsarzt durch RLV-Zuweisungsbescheid zugewiesene RLV in der Honorarfestsetzung zu überprüfen und ein unrichtiges RLV richtig zu stellen, wobei der Senat für die RLV-Richtigstellung im Ausgangspunkt die Grundsätze der sachlich-rechnerischen Richtigstellung von Honorarbescheiden (Honorar-Richtigstellung) heranzieht, weil die RLV-Festsetzung stets Teilelement der Honorarfestsetzung ist (Senatsurteil vom 01.02.2017, - L 5 KA 2460/15 -, nicht veröffentlicht, und Senatsurteil vom 24.02.2016, - L 5 KA 1991/13 -, in juris Rdnr. 34; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2017, - L 4 KA 75/14 -, in juris Rdnr. 50).
  • SG München, 24.10.2014 - S 28 KA 222/12

    Erfolgreiche Feststellungsklage über Anwendung der Jungarztpraxisregelung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Die Änderung der (nicht als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung i.S.d. § 48 SGB X einzustufenden RLV-Zuweisung, SG München, Urteil vom 24.10.2014, - S 28 KA 222/12 -, in juris) beruhe auf § 45 SGB X; § 106a Abs. 2 SGB V gelte nur für Honorarbescheide.
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Bei der RLV-Zuweisung handele es sich um eine durch gesonderten Verwaltungsakt verfügte Teilfestsetzung des Vertragsarzthonorars (vgl. BSG, Urteil vom 15.08.2012, - B 6 KA 38/11 R - auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2015, - L 7 KA 20/12 -, beide in juris).
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 22/10 R

    Kassen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15
    Die Klägerin begehrt mit der hierfür statthaften kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG; zur kombinierten Anfechtungs- und Bescheidungsklage in Fällen der vorliegenden Art etwa BSG, Urteil vom 19.10.2011, - B 6 KA 22/10 R -, in juris Rdnr. 32) höheres Honorar für das Quartal 1/2009, wobei die Beteiligten nur (noch) über die Verminderung des ursprünglich zugewiesenen RLV in der Honorarfestsetzung streiten.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2460/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht