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   LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22   

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https://dejure.org/2022,44441
LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22 (https://dejure.org/2022,44441)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22 (https://dejure.org/2022,44441)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 2022 - L 8 AL 1596/22 (https://dejure.org/2022,44441)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
    Auch das BSG habe aktuell auf die Anforderungen einer mehrjährigen Ausbildung hingewiesen (BSG, Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R -, Rdnr. 26; juris).

    Auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R -, juris Rdnr. 30) war ausweislich der Materialien zum AWStG (Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung vom 18.7.2016, BGBl I 1710) eine Gleichbehandlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung bei der Prämienzahlung intendiert.

    Ein Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Prämienzahlung ist dem Beklagten bei Vorliegen der Voraussetzungen aus § 131a Abs. 3 SGB III nicht mehr eröffnet (vgl. BSG, Urteil vom 09.03.2022, B 7/14 AS 31/21 -, juris Rdnr. 17).

  • BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
    Die Klage auf Gewährung einer Weiterbildungsprämie i. H. v. 1.500 EUR ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG zulässig (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R -, juris Rdnr. 12).

    Die Rechtsauffassung des Senats wird auch durch die zuletzt ergangene Entscheidung des BSG (Urteil vom 25.05.2022, B 11 AL 29/21 R -, juris) gestützt.

    Dieses hat sie auszuüben, ehe sie einen Bildungsgutschein ausstellt, sodass es nach Erteilung eines Bildungsgutscheins keine Rolle mehr spielt (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.2022, B 11 AL 29/21 R -, juris Rdnr. 22).

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
    Dieses habe in seinem Urteil vom 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R -, ebenfalls ergangen zu § 131a Abs. 3 SGB III, dargelegt, dass der eindeutige Wortlaut einer Norm eine Auslegungsgrenze bilde.

    Auch soweit die Beklagte unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R -, juris) anführt, dass der eindeutige Wortlaut einer Norm eine Auslegungsgrenze bilde, und dass daher nur mehrjährige Weiterbildungen honoriert werden sollen, und bei einer einjährigen oder kürzeren Ausbildung keine teleologische Extension gerechtfertigt sei, überzeugt dies den Senat nicht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2021 - L 9 AL 1/19

    Anspruch auf Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
    So habe das LSG Nordrhein-Westfalen auf die Gesetzesmaterialien hingewiesen, wonach die Weiterbildungsprämien Anreize setzen sollten, eine mehrjährige Weiterqualifizierung durchzuhalten (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.01.2021 - L 9 AL 1/19 -, Rdnr. 31; juris).

    Dies zeigt auch die Fallgestaltung im Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18.01.2021 (L 9 AL 1/19 -, juris Rdnr. 3), in welcher die dortige Beklagte bei einer Ausbildungsdauer von unter 2 Jahren unstreitig die Prämie nach § 131 Abs. 3 Nr. 2 SGB III gewährt hat.

  • SG Karlsruhe, 26.01.2021 - S 2 AL 4180/19

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Abschlussprüfung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
    Das SG habe auch bereits mit Urteil vom 26.01.2021 - S 2 Al 4180/19 - entschieden, dass eine Weiterbildungsprämie nicht das Fehlen eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses erfordere und auch bei einer Aufstiegsweiterbildung in Betracht komme.
  • SG Magdeburg, 27.10.2023 - S 47 AL 47/18

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget der

    Im Übrigen erfüllt auch eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht das Formerfordernis des § 36a Abs. 2 SGB I (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2022 - L 8 AL 1596/22 -, Rn. 44, juris).
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