Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 123/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Notwendigkeit des freien Austauschs von Arbeitskraft und Entgelt für eine Beschäftigung; Wirksamkeit von Verträgen einer als "Strohfrau" tätig gewordenen Ehefrau
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 25 Abs 1 SGB 3, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 117 Abs 1 BGB
Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung gem § 7 SGB IV - freier Austausch von Arbeitskraft und Entgelt - keine Unwirksamkeit von Verträgen einer als "Strohfrau" tätig gewordenen Ehefrau als Scheingeschäft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 117; SGB IV § 7; SGB IV § 7a
Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Notwendigkeit des freien Austauschs von Arbeitskraft und Entgelt für eine Beschäftigung; Wirksamkeit von Verträgen einer als "Strohfrau" tätig gewordenen Ehefrau - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 22.10.2014 - S 9 R 3126/11
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 123/15
- BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 123/15
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG 29.08.2012 aaO).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 123/15
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN). - BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 123/15
Zwar hat das BSG noch im Urteil vom 22.6.2005 (BSG, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) ausgeführt, dass beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag geben. - Drs-Bund, 08.12.1998 - BT-Drs 14/185
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 123/15
Mit dem rückwirkend zum 01.01.1999 durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl 2000 I S 2) eingeführten Anfrageverfahren soll eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Klärung der Statusfrage erreicht werden; zugleich sollen divergierende Entscheidungen verhindert werden (BT-Drs 14/185 S 6).
- LSG Hessen, 18.11.2021 - L 1 BA 25/21
BA
Es spricht viel gegen ein Scheingeschäft, wenn der von den Parteien erstrebte Erfolg objektiv die zivilrechtliche Gültigkeit des Geschäfts voraussetzt (s. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2016, L 11 R 123/15, Rn. 31 m.w.N.) Hiervon ist weder für die Dienstvereinbarungen noch für den GmbH-Vertrag der Beigeladenen zu 5 auszugehen.