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   LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09   

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https://dejure.org/2013,9945
LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09 (https://dejure.org/2013,9945)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2013 - L 9 U 1265/09 (https://dejure.org/2013,9945)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - L 9 U 1265/09 (https://dejure.org/2013,9945)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Änderung, Aufhebung oder Ersetzung von "vorläufigen" Feststellungen eines Rentenanspruchs - Verdrängung der generellen Regelung des § 48 SGB X durch § 62 SGB VII - Bindungswirkung des die vorläufige Rente gewährenden Bescheides - keine Bindung hinsichtlich des Grades der MdE ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 62 Abs 2 S 1 SGB 7, § 62 Abs 2 S 2 SGB 7, § 48 SGB 10, § 77 SGG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Änderung, Aufhebung oder Ersetzung von "vorläufigen" Feststellungen eines Rentenanspruchs - Gesetzeskonkurrenz zwischen § 62 SGB 7 und § 48 SGB 10 - Bindungswirkung des die vorläufige Rente gewährenden Bescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung, Aufhebung oder Ersetzung von vorläufigen Feststellungen eines Rentenanspruchs in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 670 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Gemäß § 62 Abs. 2 S.1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) wird eine zunächst und wie vorliegend nur als vorläufige Entschädigung gewährte Rente mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall durch Zeitablauf kraft Gesetzes als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet, sodass der "Vorläufigkeitsvorbehalt" in dem den Rentenanspruch feststellenden Verwaltungsakt gesetzesunmittelbar entfällt (BSG, Urteil v. 16.03.2010, B 2 U 2/09 R in Juris).

    Diese Entscheidung kann auch negativ ausfallen, also zu der Feststellung führen, dass ein Rentenanspruch nicht besteht (vgl. BSG Urteil v. 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R in Juris m.w.N.).

    Die in § 48 SGB X allgemein erteilte Ermächtigung zur Aufhebung von Verwaltungsakten ist nicht anwendbar, wenn und solange es speziell um die Änderung, Aufhebung oder Ersetzung von "vorläufigen" Feststellungen eines Rentenanspruchs in der gesetzlichen Unfallversicherung bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall geht (vgl. BSG 16.03.2010 a.a.O.).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Sofern Verwaltungsakte keine strenge Trennung zwischen Verfügungssatz und Begründung aufweisen, ist die gesamte Begründung daraufhin zu prüfen, inwieweit sie für einen Verwaltungsakt typische, der Bindung fähige Regelungen trifft (BSG 22.06.2004, a.a.O.).

    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil v. 22.06.2004, B 2 U 14/03 R in SozR 4-2700 § 56 Nr. 1): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Die materielle Bestandskraft (Bindungswirkung) eines Verwaltungsakts beschränkt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich auf den Entscheidungsausspruch, den so genannten Verfügungssatz, wobei ein Verwaltungsakt mehrere Verfügungssätze enthalten kann (vgl. Urteil vom 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R - in Juris - mit Verweis auf seine ständige Rechtsprechung und allgemeine Meinung in der Literatur).
  • BSG, 29.03.1957 - 2 RU 129/55
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Nach der Auslegung des BSG und des RVA waren darunter die Grundlagen für die Feststellung der Rentenhöhe, also Jahresarbeitsverdienst und MdE zu verstehen, nicht aber auch die, die zugleich den Anspruch als solchen betreffen, wie dies bei der Anerkennung von Unfallfolgen der Fall ist (vgl. zur Auslegung schon BSG Urteil vom 29.03.1957 - 2 RU 129/55 -, BSGE 5, 96, m.w.N.).
  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 10/83
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Es kann daher dahinstehen, ob hierfür tatsächlich eine Teil-MdE von 40 v.H. anzusetzen wäre, wie dies für das isolierte Auftreten von zerebralen Anfällen angenommen wird (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O.; zur - nicht bestehenden - Bindungswirkung von Teil-MdE-Werten, vgl. BSG Urteil vom 08.12.1983, 2 RU 10/83 in Juris, Rz 10).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 9/80
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Eine bedeutsame Änderung der Rechtsgrundlage ist seit dieser Entscheidung des BSG, welche auf weitere Entscheidungen verweist und durch die Entscheidung des BSG vom 24.06.1981 bestätigt wurde (2 RU 9/80, in Juris) durch das Inkrafttreten des SGB VII nicht eingetreten.
  • BSG, 29.01.1971 - 2 RU 161/68
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Diese Bindungswirkung bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn die dem Anerkenntnis zugrundeliegende ärztliche Beurteilung sich als unrichtig erweist (so auch BSG, Urteil v. 29.01.1971 - 2 RU 161/68 - in Juris).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1265/09
    Damit besteht grundsätzlich eine Bindung an die Anerkennung des Unfalles als Arbeitsunfall, an die festgestellten Unfallfolgen und an die Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (Schmitt, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 62 Rz 13, BSG Urteil v. 30.10.1962 - 2 RU 225/59 -, BSGE 18, 84).
  • LSG Thüringen, 01.03.2018 - L 1 U 1663/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Entziehung der vorläufigen

    Damit besteht grundsätzlich eine Bindung an die Anerkennung des Unfalles als Arbeitsunfall, an die festgestellten Unfallfolgen und an die Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Februar 2013 - L 9 U 1265/09 -, zitiert nach Juris; Heinz in Krasney u.a., SGB VII, Stand: Januar 2018, § 62 Rn.21; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand 2017, § 62 Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2019 - L 16/14 U 214/15
    Es besteht grundsätzlich eine Bindung an die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall und an die festgestellten Unfallfolgen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Februar 2013 - L 9 U 1265/09 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 36/03 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2014 - L 9 U 2873/11
    § 48 SGB X wird auch nicht durch § 62 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verdrängt, weil letzterer nur Änderungen, Aufhebungen oder Ersetzungen von "vorläufigen" Feststellungen eines Rentenanspruchs in der gesetzlichen Unfallversicherung regelt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26.02.2013, L 9 U 1265/09, m.w.N., in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2014 - L 9 U 3857/13
    § 48 SGB X wird auch nicht durch § 62 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verdrängt, weil letzterer nur Änderungen, Aufhebungen oder Ersetzungen von "vorläufigen" Feststellungen eines Rentenanspruchs in der gesetzlichen Unfallversicherung regelt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26.02.2013, L 9 U 1265/09, m.w.N., in Juris).
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