Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9296
LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 (https://dejure.org/2015,9296)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 (https://dejure.org/2015,9296)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 6 U 5279/14 (https://dejure.org/2015,9296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Ursachenzusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Eintritt des Todes durch einen Herzinfarkt; Beweisvereitelung des Unfallversicherungsträgers bei nicht durchgeführter Obduktion

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 76 SGG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - Wahrscheinlichkeit - innere Ursache - Beweisvereitelung: abgelehnte Obduktion - Herzinfarkt - Kopfverletzung - Herztod

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Ursachenzusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Eintritt des Todes durch einen Herzinfarkt; Keine Beweisvereitelung des Unfallversicherungsträgers bei nicht durchgeführter Obduktion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsgutsverletzung muss für Einstandspflicht in Schutzbereich der begründeten Versicherung fallen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteile vom 13.11.2012, a. a. O., vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 21 und vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).

    Sie muss aus der nachträglichen Sicht (ex post) nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen (gegebenenfalls unter Einholung von Sachverständigengutachten) beantwortet werden (dazu näher BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, a. a. O.).

    Die Wesentlichkeit der Wirkursache ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründeten Versicherung zu beurteilen (vgl. BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R -, a. a. O.).

    Bei dieser Subsumtion sind die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Wirkursachen und ihre Mitwirkungsanteile in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, a. a. O.).

    Es geht hierbei ausschließlich um die rein tatsächliche Frage, ob und ggf. mit welchem Mitwirkungsanteil die versicherte Verrichtung eine Wirkursache der von außen kommenden, zeitlich begrenzten Einwirkung auf den Körper des Versicherten war (BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R , a. a. O.).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Dabei ist die Klage als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage zulässig (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 46), obwohl die Beklagte mit dem streitgegenständlichen Bescheid keine Regelung hinsichtlich des Bestehens eines Arbeitsunfalles getroffen, sondern unmittelbar die Gewährung von Leistungen abgelehnt hat.

    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteile vom 13.11.2012, a. a. O., vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 21 und vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).

    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitserstschaden oder den Tod sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R -, a. a. O.).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Wie oben bereits ausgeführt, gilt hinsichtlich des Beweismaßstabes für die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen bei der Tatsachenfeststellung jedoch, dass für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zumindest der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss und die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit ausreichend ist (st. Rspr. vgl. z. B. BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 43).

    Bei typischen Geschehensabläufen erlaubt er den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens aufgrund von Erfahrungssätzen, auch wenn im Einzelfall entsprechende Tatsachen nicht festgestellt werden können (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R -, a. a. O.).

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11

    Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Deshalb wirkt der Schutzzweck der Norm in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht haftungslimitierend (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2012 - VI ZR 127/11 - zitiert nach juris zu § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]), sondern pflichtbegründend.
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Noch weniger tritt bei einem Beweisnotstand, auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, eine Umkehr der Beweislast ein (BSGE 24, 25; 41, 297, 300; BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG; Leitherer, a. a. O. § 103 Rdnr. 18a).
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Noch weniger tritt bei einem Beweisnotstand, auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, eine Umkehr der Beweislast ein (BSGE 24, 25; 41, 297, 300; BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG; Leitherer, a. a. O. § 103 Rdnr. 18a).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Dementsprechend wird zwar auch für einzelne Voraussetzungen des Arbeitsunfalls, wie z. B. die Unfallkausalität, die Möglichkeit des Anscheinsbeweises bejaht (dazu BSG vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 22; vgl. auch Bolay in Hk-SGG, 3. Auflage 2009, § 128 Rdnr. 12; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 128 Rdnr. 9a ff.).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Denn im Falle eines unverschuldeten Beweisnotstands sind die Tatsachengerichte lediglich befugt, nach dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) angesichts der konkreten Umstände des Einzelfalles an den Beweis weniger hohe Anforderungen zu stellen (st. Rspr. BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 m. w. N.).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Anders als ein Versicherter, der im Falle eines Arbeitsunfalls zunächst dessen Feststellung bzw. darauf aufbauend die Feststellung bestimmter Gesundheitsstörungen als Folge dieses Arbeitsunfalls und erst im Anschluss Leistungen wie Heilbehandlung, Verletztengeld und/oder Verletztenrente beantragen kann (zur Klage auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall: BSG, Urteil vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R; BSG, Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R; jeweils zitiert nach juris), ist es einem Hinterbliebenen nicht möglich, die Grundlagen der in Frage kommenden Hinterbliebenenleistungen vorab im Wege einer Feststellungsklage klären zu lassen.
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14
    Dies wirkt sich allerdings nicht zu Lasten der Klägerin aus, da bei der gegebenen Sachlage die Beklagte die objektive Beweislast dafür tragen würde, dass der Versicherte die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 9).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2011 - L 6 U 5889/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1303 -

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

  • SG Karlsruhe, 26.09.2017 - S 4 U 1357/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anlage 1 Nr 3101 -

    Eine Umkehr der Beweislast kann hierdurch nicht erreicht werden, jedoch kann ein solcher Beweisnotstand bei pflichtwidrigem Handeln der Behörde zu Beweiserleichterungen im Sinne geringerer Anforderungen an den Beweis der betreffenden Tatsache führen (BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 38/96 -, SozR 3-1500 § 128 Nr. 11; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 3 U 28/12 -, Rn. 44, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2015 - L 6 U 5279/14 -, Rn. 62, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19

    Tödlicher Unfall eines Vorstandsmitgliedes einer AG - Absturz aus großer Höhe -

    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung gem § 63 SGB 7 -

    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B , LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2017 - L 8 U 2339/16
    Noch weniger tritt bei einem Beweisnotstand, auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, eine Umkehr der Beweislast ein (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 479/16
    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R -, juris, Rz. 26 und dem folgend Urteil des Senats zuletzt vom 26. März 2015 - L 6 U 5279/14 -, juris, Rz. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht