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   LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14   

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LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14 (https://dejure.org/2012,91215)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14 (https://dejure.org/2012,91215)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - L 8 AL 4856/14 (https://dejure.org/2012,91215)
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  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG, Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R, juris).

    Das BSG hat mit Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R auf der Grundlage einer erneuten ausführlichen Würdigung der Entstehungsgeschichte seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96) bekräftigt, wonach eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als "Rentenberater" nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG nicht als solche bereits das Tätigwerden auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung umfasst.

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R).

    Dies kann jedenfalls nicht das gesamte Arbeitsförderungs- (oder Arbeitslosenversicherungs-)Recht zum Tätigkeitsbereich des Rentenberaters machen (so überzeugend BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R, juris Rn. 37).

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 20/96

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG, Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R, juris).

    Das BSG hat mit Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R auf der Grundlage einer erneuten ausführlichen Würdigung der Entstehungsgeschichte seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96) bekräftigt, wonach eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als "Rentenberater" nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG nicht als solche bereits das Tätigwerden auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung umfasst.

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R).

  • BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 717/97

    Keine Erlaubnis für Rentenberater zur Rechtsberatung auf dem Gebiet der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ausführlich begründeten Kammerbeschluss vom 22.12.2000 &8722; 1 BvR 717/97 (SozR 3-1300 § 13 Nr. 6) die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 06.03.1997 nicht angenommen.

    Wird dem Rentenberater ein Tätigwerden für die Klägerin in dem hier streitigen Umfang versagt, so liegt hierin kein Verfassungsverstoß (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 22.12.2000 &8722; 1 BvR 717/97).

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG, Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R, juris).

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Eine "Besitzstandswahrung" für die früheren Rechtsbeistände (vgl. Beschluss des Senats vom 29.11.2012 &8722; L 8 SB 2721/12, juris), die mit der Rechtsänderung von 1980 geschaffen wurde, kommt bei der Zulassung als Rentenberater ab September 1983 daher unter keinem Gesichtspunkt in Betracht.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat nach eigener Prüfung angeschlossen (vgl. Urteil des Senats vom 23.10.2015 &8722; L 8 AL 4947/11, unveröffentlicht) und geht mit dem BSG davon aus, dass Rentenberatern die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht gestattet ist (so auch der 12. und 13. Senat des LSG; vgl. Urteile vom 26.06.2003 &8722; L 12 AL 3537/02 und vom 14.08.2007 &8722; L 13 AL 3429/05; ebenso die Rechtsprechung des Senats zum Schwerbehindertenrecht, vgl. Beschluss vom 29.11.2012 &8722; L 8 SB 2721/12; in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 16.12.2014 &8722; B 9 SB 3/13 R).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Ablehnung der Erhöhung des Grads der Behinderung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Die vorzunehmende enge Auslegung der Vorschrift hindert eine fachübergreifende Erstreckung der Erlaubnis des Rentenberaters auf ein Rechtsgebiet außerhalb der Rentenberatung, soweit diese nicht für eine ordnungsgemäße Geschäftsbesorgung auf dem Gebiet der Rentenversicherung unverzichtbar ist (BSG, Urteil vom 16.12.2014 &8722; B 9 SB 3/13 R).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat nach eigener Prüfung angeschlossen (vgl. Urteil des Senats vom 23.10.2015 &8722; L 8 AL 4947/11, unveröffentlicht) und geht mit dem BSG davon aus, dass Rentenberatern die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht gestattet ist (so auch der 12. und 13. Senat des LSG; vgl. Urteile vom 26.06.2003 &8722; L 12 AL 3537/02 und vom 14.08.2007 &8722; L 13 AL 3429/05; ebenso die Rechtsprechung des Senats zum Schwerbehindertenrecht, vgl. Beschluss vom 29.11.2012 &8722; L 8 SB 2721/12; in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 16.12.2014 &8722; B 9 SB 3/13 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 8 SB 537/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Es ist zudem nicht ersichtlich, dass die Ermittlungen einfacher oder genauer durchzuführen sind als im Rentenverfahren (vgl. zur Feststellung der Behinderung im Schwerbehindertenverfahren: Beschluss des Senats vom 26.06.2012 &8722; L 8 SB 537/11, veröffentlicht in Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - L 12 AL 3537/02

    Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen bei geschäftsmäßiger Besorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat nach eigener Prüfung angeschlossen (vgl. Urteil des Senats vom 23.10.2015 &8722; L 8 AL 4947/11, unveröffentlicht) und geht mit dem BSG davon aus, dass Rentenberatern die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht gestattet ist (so auch der 12. und 13. Senat des LSG; vgl. Urteile vom 26.06.2003 &8722; L 12 AL 3537/02 und vom 14.08.2007 &8722; L 13 AL 3429/05; ebenso die Rechtsprechung des Senats zum Schwerbehindertenrecht, vgl. Beschluss vom 29.11.2012 &8722; L 8 SB 2721/12; in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 16.12.2014 &8722; B 9 SB 3/13 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 AL 4947/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Wie dem Senat aus anderen Verfahren (insbesondere L 8 AL 4947/14) bekannt ist, erhielt Rentenberater E. vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin mit Urkunde vom 14.09.1983 die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als Rentenberater gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 des RBerG.
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