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   LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20 NZB   

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https://dejure.org/2020,77121
LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20 NZB (https://dejure.org/2020,77121)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2020 - L 11 KR 861/20 NZB (https://dejure.org/2020,77121)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2020 - L 11 KR 861/20 NZB (https://dejure.org/2020,77121)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Entsprechend den Äußerungen des Klägers war bereits mit der Einlegung der Berufung auch eine unbedingte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gewollt (zu einer derartigen Auslegung eines "Hilfsantrags" vgl BVerfG 29.10.1975, 2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts für sachfremde Zwecke verhindern will oder lediglich eine bloße Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch trifft, die keinerlei Beurteilung des eigenen Verhaltens durch die entscheidenden Richter und kein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (BSG 19.01.2010, B 11 AL 13/09 C, SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; BVerfG 11.03.2013, 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht, wenn sie bereits höchstrichterlich entschieden ist oder durch Auslegung des Gesetzes eindeutig beantwortet werden kann (BSG 11.03.2009, B 6 KA 31/08 B, juris mwN).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts für sachfremde Zwecke verhindern will oder lediglich eine bloße Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch trifft, die keinerlei Beurteilung des eigenen Verhaltens durch die entscheidenden Richter und kein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (BSG 19.01.2010, B 11 AL 13/09 C, SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; BVerfG 11.03.2013, 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Der Bescheid vom 17.10.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.12.2018 enthält die Festsetzung von 6 EUR Säumniszuschlägen und 5 EUR Mahngebühren (vgl zur Festsetzung von Mahngebühren durch Verwaltungsakt BSG 26.05.2011, B 14 AS 54/10 R, SozR 4-4200 § 44b Nr. 3).
  • BSG, 04.07.2011 - B 14 AS 30/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Maßgeblich ist das klägerische Begehren, wie es sich insbesondere aus dem Klagantrag ergibt und hiervon ausgehend, was das SG dem Kläger versagt hat und weswegen er die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils anstrebt (vgl BSG 04.07.2011, B 14 AS 30/11 B, juris Rn 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 144 Rn 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 547/20
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Gegen den ihm am 15.01.2020 zugestellten Gerichtsbescheid hat der Kläger am 13.02.2020 Berufung eingelegt (L 11 KR 547/20), hilfsweise Beschwerde gegen die Nichtzulassung.
  • BSG, 18.07.1962 - 8 RV 1289/60

    Auslegung eines Antrags auf Rente als Antrag auf Kriegshinterbliebenenrente und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Diese kurze Begründung ist ausreichend, denn eine Begründung dieser prozessualen Nebenentscheidung ist ohnehin nicht erforderlich (BSG 18.07.1962, 8 RV 1289/60, NJW 1962, 2174; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl, § 144 Rn 42).
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