Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 26.07.2007 - L 10 R 5394/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ablehnung einer Umschulung bzw Fortbildung wegen des Lebensalters und der Arbeitsmarktsituation - 45-Jähriger - Ermessensfehler
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung einer Umschulungsmaßnahme - Ablehnung aufgrund des Alters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Förderung einer Umschulung; Umfang der Leistungen einer Rentenversicherung; Auswirkung der Verweigerung einer Umschulung durch den Betroffenen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB VI § 9 ff; SGB IX § 33ff
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Förderung einer Umschulung, Ermessensanwendung bei Ablehnung wegen Alters
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Ermessensfehlerhafte Ablehnung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen des Lebensalters des Versicherten (Dennis Bunge, Prof. Dr. Felix Welti)
Verfahrensgang
- SG Ulm, 31.08.2006 - S 4 R 3366/05
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2007 - L 10 R 5394/06
Papierfundstellen
- NZS 2008, 319
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.06.1971 - 11 RA 279/69
Zum Prüfungsmaßstab für die Zumutbarkeit eines Umschulungsberufes
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2007 - L 10 R 5394/06
Schließlich blieb unberücksichtigt, dass das Gesetz vom Regelfall eines bis zum - im Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten - 65. Lebensjahr reichenden Arbeitslebens ausgeht und dem Versicherten grundsätzlich einen Berufswechsel zumutet (BSG, Urteil vom 22.06.1971, 11 RA 279/69 in SozR Nr. 9 zu § 1237 RVO). - SG Koblenz, 30.08.2005 - S 3 RJ 131/04
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Ermessensfehler bei Ablehnung einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2007 - L 10 R 5394/06
Nach Auffassung des Senats stellt es jedoch eine unzulässige Vereinfachung der Sichtweise dar, allein hierauf gestützt eine Fortbildungen oder Umschulung des damals 45jährigen Klägers abzulehnen (ebenso Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 30.08.2005, S 3 RJ 131/04 in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2009 - L 10 R 2684/07
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbst beschaffte Maßnahme - Studium …
Der Senat hat in diesem Zusammenhang aber bereits entschieden (Urteil vom 26.7.2007, L 10 R 5394/06 und im bereits erwähnten Urteil vom 19.02.2009), dass es eine unzulässige Vereinfachung der Sichtweise ist, im Wesentlichen auf das Alter des Versicherten und allgemein schlechte Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gestützt bestimmte Fortbildungen oder Umschulungen abzulehnen. - LSG Baden-Württemberg, 19.02.2009 - L 10 R 3055/08
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Begriff der Weiterbildung iS § 37 Abs 2 …
Der Senat hat in diesem Zusammenhang aber bereits entschieden (Urteil vom 26.7.2007, L 10 R 5394/06), dass es eine unzulässige Vereinfachung der Sichtweise ist, im Wesentlichen auf das Alter des Versicherten und allgemein schlechte Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gestützt Fortbildungen oder Umschulungen abzulehnen. - VGH Bayern, 26.02.2016 - 12 B 15.2255
Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem …
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin nach Erwerb des Masterabschlusses mit 51 Jahren dem Arbeitsmarkt noch 16 Jahre als Bioprozesstechnikerin zur Verfügung steht, nachdem sie vor Aufnahme des Studiums bereits mindestens 10 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im elterlichen Betrieb nachgegangen war (vgl. zu diesem und zum folgenden Aspekt LSG Baden-Württemberg, U. v. 26.7.2007 - L 10 R 5394/06 - NZS 2008, 319 Rn. 31). - VGH Bayern, 12.10.2015 - 12 ZB 14.1954
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Opferentschädigungsgesetz
Überdies bestehen auch Zweifel, ob das Alterskriterium in der vorstehend geschilderten Art und Weise in die Bewertung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben überhaupt einfließen darf (vgl. LSG Baden-Württemberg, U.v. 26.7.2007 - L 10 R 5394/06 - NZS 2008, 319 Rn. 31).