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   LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09   

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LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09 (https://dejure.org/2011,100046)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09 (https://dejure.org/2011,100046)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - L 5 KA 5744/09 (https://dejure.org/2011,100046)
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  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 352/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    § 161 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 197a SGG, wonach das Gericht nach billigem Ermessen über die Tragung der Verfahrenskosten entscheidet, wobei der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen ist, setzt demgegenüber voraus, dass der Beklagte sich der Erledigungserklärung des Klägers anschließt (Urteil des Senats vom 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 -, veröffentlicht in Juris).

    Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers in sozialgerichtlichen Verfahren, die dem Anwendungsbereich des § 197a SGG unterfallen, ist dementsprechend nach den hierfür in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (zum finanzgerichtlichen Verfahren vgl. BFH, Urteil vom 19.05.2011 - III R 61/09 -, m.N. veröffentlicht in Juris) zu behandeln, da die einseitige Erledigungserklärung im Falle der Erledigung des ursprünglichen Klagegegenstands, wie dargelegt, auch im kostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren für den Kläger der einzige Weg ist, die Klageabweisung zu vermeiden, wenn der Beklagte die Erledigung bestreitet oder aus sonstigen Gründen der Erledigungserklärung des Klägers entgegentritt und damit den Weg der entsprechenden Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO versperrt (Urteil des Senats vom 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris).

    Es folgt schon aus seiner prozessualen bzw. kostenrechtlichen Situation, nachdem er nur durch den Feststellungsantrag die Belastung mit den Verfahrenskosten vermeiden kann (Urteil des Senats vom 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris).

    Der Kläger kann auch im Berufungsverfahren (und im Revisionsverfahren) die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, - BVerwG 8 C 40.91 - sowie Urt. vom 12.4.2001, - 2 C 16/00- sowie Urteil des Senats vom 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    (vgl. auch etwa BVerwG, Urt. v. 12.04.2001, - 2 C 16/00 - und Urt. v. 22.01.1998, - BVerwG 2 C 4.97 -, wonach die Einschränkungen des § 143 VwGO (keine Klageänderung im Revisionsverfahren) und des 91 VwGO - entsprechend §§ 168 Satz 1, 99 Abs. 1 SGG - nicht gelten).

    Der Kläger kann auch im Berufungsverfahren (und im Revisionsverfahren) die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, - BVerwG 8 C 40.91 - sowie Urt. vom 12.4.2001, - 2 C 16/00- sowie Urteil des Senats vom 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris).

    Davon ausgehend ist hier die Erledigung des gesamten Verfahrens festzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.4.2001, - 2 C 16/00 -).

    Der Senat kann offen lassen, ob die Erledigung nicht festgestellt werden darf, wenn die ursprüngliche Klage oder hier die Berufung unzulässig war (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 25.4.1989, - 9 C 61/88 -, und Urt. v. 31.10.1990, - BVerwG 4 C 7.88 - sowie v. 12.4.2001, - 2 C 16/00).

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Allein das Interesse an der Klärung einer Rechtsfrage stellt kein berechtigtes Interesse dar, weil es nicht Aufgabe der Gerichte ist, Rechtsfragen zu klären, die sich im Verhältnis der Beteiligten gegenwärtig nicht stellen und sich auch in absehbarer Zukunft im Verhältnis der Beteiligten jedenfalls nicht in gleicher Weise stellen werden (BVerwG, Urteil vom 28.04.1988 - BVerwG 9 C 1.87 - veröffentlicht in Juris).

    Auch die Kosten des Berufungsverfahrens waren dem Beklagten aufzuerlegen, da sein Rechtsmittel, mit dem er eine Abweisung der - nunmehr mit geändertem Antrag anhängigen - Klage erstrebte, keinen Erfolg gehabt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1988 - BVerwG 9 C 1.87 - a.a.O. insoweit unveröffentlicht).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Dieser kam ex tunc (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R -, veröffentlicht in Juris) aufschiebende Wirkung zu, da die sofortige Vollziehung dieser Aufhebungsentscheidung nicht angeordnet war (vgl. Beschluss des Senats vom 03.05.2011 - L 5 KA 5746/09 ER B ).

    Dementsprechend hat das BSG auch entschieden, dass die aufschiebende Wirkung eines gegen eine statusbegründende Entscheidung von einem Dritten erhobenen Rechtsbehelfs nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes zurückwirkt, sondern erst ex nunc, d.h. ab dem Zeitpunkt eintritt, in dem der Begünstigte hiervon Kenntnis erlangt (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Dies gilt z.B. für die Verlegung des Vertragsarztsitzes (BSG, Urt. v. 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 2), die Genehmigung zur Führung einer Gemeinschaftspraxis (BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) oder die Anstellung eines Arztes in der vertragsärztlichen Gemeinschaftspraxis gemäß § 32b Ärzte-ZV (BSG, Urt. v. 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 - SozR 3-5525 § 32b Nr. 1).

    Das BSG begründet dies damit, dass der Teilnahmestatus des Vertragsarztes vielfache Auswirkungen hat, z.B. auf den Behandlungsanspruch der Versicherten, auf die Ansprüche des Arztes auf Teilnahme an der Honorarverteilung und der Verpflichtung der KÄV zur Honorarausschüttung, die alle nicht rückwirkend begründet oder verändert werden können (zuletzt: BSG, Urt. v. 31.05.2006 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Der Kläger kann auch im Berufungsverfahren (und im Revisionsverfahren) die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, - BVerwG 8 C 40.91 - sowie Urt. vom 12.4.2001, - 2 C 16/00- sowie Urteil des Senats vom 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris).

    Die Zulässigkeit der Erledigungsfeststellungsklage bei nicht erfolgter Erledigungserklärung des Beklagten entspricht ständiger, gefestigter Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG Urt. v. 22.01.1993 8 C 40/91 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Die Klageänderung ist aber (und sei es als Klageänderung eigener Art - etwa BVerwG, Urt. v. 25.04.1989, - 9 C 61/88 -) privilegiert zulässig.

    Der Senat kann offen lassen, ob die Erledigung nicht festgestellt werden darf, wenn die ursprüngliche Klage oder hier die Berufung unzulässig war (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 25.4.1989, - 9 C 61/88 -, und Urt. v. 31.10.1990, - BVerwG 4 C 7.88 - sowie v. 12.4.2001, - 2 C 16/00).

  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B

    Erledigungserklärung und Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    In der vom Senat und dem Beklagten zitierten Entscheidung des BSG (Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B -, veröffentlicht in Juris) wird gerade dies klargestellt.

    Die Erforderlichkeit der Entscheidung über den Eintritt der Erledigung, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers entgegentritt, ergibt sich, wie dargelegt, unmittelbar aus dem Gesetz (§ 91a ZPO i.V.m. § 202 SGG und § 161 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 197a Abs. 1 Satz 1 und 2 SGG) und steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, die sich ausschließlich auf nicht kostenpflichtige Verfahren beschränkt (vgl. BSG, Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Dies gilt z.B. für die Verlegung des Vertragsarztsitzes (BSG, Urt. v. 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 2), die Genehmigung zur Führung einer Gemeinschaftspraxis (BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) oder die Anstellung eines Arztes in der vertragsärztlichen Gemeinschaftspraxis gemäß § 32b Ärzte-ZV (BSG, Urt. v. 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 - SozR 3-5525 § 32b Nr. 1).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Der Beklagte hat auch kein nach den Maßstäben des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG berechtigtes Interesse daran, dass dennoch eine gerichtliche Prüfung erfolgt, dargetan (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.03.1981, - BVerwG 8 C 85.80 -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

  • BVerwG, 03.07.2006 - 7 B 18.06

    Anforderungen an die Erledigung einer Rechtssache; Umwandlung eines Rechtsstreits

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

  • BFH, 19.05.2011 - III R 61/09

    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 5.08

    Vereinsverbot, Teilorganisation, Widerruf der Erledigungserklärung

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