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   LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 972/14   

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https://dejure.org/2014,52414
LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 972/14 (https://dejure.org/2014,52414)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2014 - L 3 AL 972/14 (https://dejure.org/2014,52414)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2014 - L 3 AL 972/14 (https://dejure.org/2014,52414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Zeitraum bis zum Beginn der ersten Lehrveranstaltung an der Hochschule - Unterscheidung - vorlesungsfreie Zeit zwischen den Lehrveranstaltungen - Widerlegung der Vermutung der versicherungsfreien ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Studenten auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit während des Studiums

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 139 Abs 2 S 1 SGB 3, § 139 Abs 2 S 2 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Zeitraum bis zum Beginn der ersten Lehrveranstaltung an der Hochschule - Unterscheidung - vorlesungsfreie Zeit zwischen den Lehrveranstaltungen - Widerlegung der Vermutung der versicherungsfreien ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 3 § 139 Abs 2
    Anspruch eines Studenten auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit während des Studiums

  • rechtsportal.de

    SGB III § 139 Abs. 2
    Anspruch eines Studenten auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit während des Studiums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Zeitraum bis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 972/14
    Für diese Vermutungsregelung selbst stellt die Rechtsprechung durchgehend auf den rein formalen Umstand der Immatrikulation und den Status als Student (oder Schüler) ab, unabhängig davon, ob das Studium durchgeführt wird oder nicht (BSG, Urt. v. 21.04.1993, 11 RAr 25/92, Juris Rn. 26; Hessisches LSG, Urt. v. 21.09.2012, L 7 AL 3/12, Juris Rn. 35; wohl auch BSG, Urt. v. 19.03.1998, B 7 AL 44/97 R, Juris Rn. 25).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 972/14
    Für diese Vermutungsregelung selbst stellt die Rechtsprechung durchgehend auf den rein formalen Umstand der Immatrikulation und den Status als Student (oder Schüler) ab, unabhängig davon, ob das Studium durchgeführt wird oder nicht (BSG, Urt. v. 21.04.1993, 11 RAr 25/92, Juris Rn. 26; Hessisches LSG, Urt. v. 21.09.2012, L 7 AL 3/12, Juris Rn. 35; wohl auch BSG, Urt. v. 19.03.1998, B 7 AL 44/97 R, Juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 972/14
    In der Beurteilung der Rechtslage folgt der Senat daher dem Urteil des H. LSG, das bereits in erster Instanz diskutiert worden ist, und ebenso dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.11.2011 (L 12 AL 5291/09, Juris).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 972/14
    Für diese Vermutungsregelung selbst stellt die Rechtsprechung durchgehend auf den rein formalen Umstand der Immatrikulation und den Status als Student (oder Schüler) ab, unabhängig davon, ob das Studium durchgeführt wird oder nicht (BSG, Urt. v. 21.04.1993, 11 RAr 25/92, Juris Rn. 26; Hessisches LSG, Urt. v. 21.09.2012, L 7 AL 3/12, Juris Rn. 35; wohl auch BSG, Urt. v. 19.03.1998, B 7 AL 44/97 R, Juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 3 AL 4680/14
    Hierbei ist, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26.11.2014 - L 3 AL 972/14 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 28 m.w.N.), davon auszugehen, dass bereits Personen, die zwar statusrechtlich schon (immatrikulierte) Studenten sind, aber noch keinerlei konkreten Anforderungen aus ihrem Studium unterliegen, unter die Vermutungsregelung des § 139 Abs. 2 Satz 1 SGB III fallen, sodass - auch - sie im Einzelfall nach § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III nachweisen müssen, gleichwohl versicherungspflichtig beschäftigt sein zu können.

    Hier ist allein auf den Zeitraum bis zum (erstmaligen) Beginn der Lehrveranstaltungen abzustellen (Urteil des erkennenden Senats vom 26.11.2014, a.a.O., Rn. 31 m.w.N.).

  • SG Nürnberg, 14.09.2017 - S 17 AL 227/17

    Verfügbarkeit eines Studenten in den Semesterferien

    Würde man es ausreichen lassen, dass der Student die Vermutung nur für den Zeitraum widerlegen müsse, für den Alg beantragt wird, hätte es der Student selbst in der Hand, durch zeitliche Beschränkung seines Antrags auf die Semesterferien einen Anspruch auf Alg zu begründen, der nach der gesetzlichen Wertung des § 139 Abs. 2 SGB III ausgeschlossen sein soll (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.11.2014 - L 3 AL 972/14).
  • SG Magdeburg, 14.08.2023 - S 20 AL 166/20

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Widerlegung

    Der Begriff "Ausbildungsgang" bedeutet die Ausbildung im Ganzen und nicht nur einzelne Zeitabschnitte während der Ausbildung (LSG Baden-Württemberg vom 26.11.2014, L 3 AL 972/14, Rn. 30).
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