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   LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11   

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LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11 (https://dejure.org/2012,9019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2012 - L 4 R 1296/11 (https://dejure.org/2012,9019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - L 4 R 1296/11 (https://dejure.org/2012,9019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung - kein Erstattungsanspruch oder sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Krankenhausträgers gegen den Rentenversicherungsträger aufgrund einer stationären Behandlung bis zum Übergang in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch des Krankenhausträgers gegen den Rentenversicherungsträger aufgrund einer stationären Behandlung bis zum Übergang in eine Anschlussheilbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch des Krankenhausträgers gegen den Rentenversicherungsträger aufgrund einer stationären Behandlung bis zum Übergang in eine Anschlussheilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Im Übrigen werde auf den Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) 25. September 2007 (GS 1/07 SozR 4-2500 § 39 Nr. 10) hingewiesen.

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch anhand der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (Urteil vom 25. September 2007 - GS 1/06 - a.a.O.) nicht.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist ein Versicherter vor einer Inanspruchnahme als Kostenschuldner geschützt, wenn er nach den Umständen darauf vertrauen durfte, dass ihm die Krankenhausbehandlung als Sachleistung der Krankenkasse gewährt werde (st.Rspr.; vgl. aus jüngerer Zeit z.B. BSG, Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06 - a.a.O.).

    Vorliegend konnte die Versicherte zum Zeitpunkt ihrer Behandlung davon ausgehen, dass die Kosten der im ZfP fortgesetzten Krankenhausbehandlung nicht zu ihren Lasten gehen würden (vgl. hierzu das BSG, Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06, a.a.O.).

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 28/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Die Beklagte ist weder berechtigt noch verpflichtet, über das Bestehen und die Höhe des von einem Krankenhausträger wegen der Krankenhausbehandlung eines Versicherten geltend gemachten öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 28/08 R - BSGE 105, 210 ff.).

    Im Bereich der Sozialversicherung kommt dies nur dann in Betracht, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch ausscheidet und der Geschäftsführer mit der Geschäftsführung eine Aufgabe eines sozialrechtlichen Leistungsträgers übernommen hat (vgl. BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 28/08 R - a.a.O., zum Aufwendungsersatzanspruch eines Krankenhausträgers gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die stationäre Behandlung eines Versicherten; vgl. auch schon vom Urteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 14/99 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 11 S 56 m.w.N.).

    Infolgedessen entsprach die "Fremdgeschäftsführung" durch den Kläger weder dem tatsächlichen noch mutmaßlichen Willen der Beklagten (insoweit in der Fallkonstellation anders gelagert als in BSG, Urteil vom 12. Januar 2010, a.a.O.).

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Auch das BSG hält diese Rechtsauffassung für mit der Regelung des § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG vereinbar (vgl. jüngst BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11).

    Eine Verpflichtung des Senats zur Entscheidung über Ansprüche aus Amtshaftung gemäß § 839 BGB ergibt sich vorliegend (anders etwa als im vom BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, a.a.O., zu entscheidenden Fall) auch nicht kraft eigener Kompetenz.

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Diese Grundsätze der positiven Forderungsverletzung gelten zwar sinngemäß auch für öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen, sofern diese privatrechtlichen Schuldverhältnissen vergleichbare Leistungs- und Obhutsbeziehungen zum Gegenstand haben (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R - SozR 3-2400 § 28h Nr. 11).

    Denn hier steht entgegen, dass sich Rechte und Pflichten der Versicherten aus dem Sozialrechtsverhältnis zu der Beklagten unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (vgl. mit diesem Ausschlusskriterium die Rspr. des BSG, Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Denn einerseits kennt das GVG keine Teilverweisung, andererseits steht einer Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht (hier: der Sozialgerichtsbarkeit) zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (so auch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358 m.w.N.; vgl. auch Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 17 GVG - kommentiert bei § 41 VwGO - Rn. 54).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Anhand dieses Vortrages ergeben sich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass ein bürgerlich-rechtlicher Vertrag, in dem die Versicherte sich verpflichtet hätte, für die Kosten der benötigten Behandlung gegebenenfalls selbst aufzukommen, abgeschlossen wurde (vgl. mit diesem Maßstab das BSG, Urteil vom 09. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R - BSGE 89, 39).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - L 16 R 403/07

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche aus dem Sozialrechtsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Rechte und Pflichten aus dem Sozialrechtsverhältnis ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, so dass auch hier kein Raum ist für eine vertragsähnliche Sonderbeziehung zwischen Versicherter und Beklagter (vgl. ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Mai 2007 - L 16 R 403/07 - in juris).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (BSG, Urteil vom 18. September 2008 - B 3 KR 15/07 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 11).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Weder der Große Senat des BSG noch der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 10. April 2008 (B 3 KR 20/07 R SozR 4-2500 § 39 Nr. 15) verschlössen sich dabei der Erkenntnis, dass im Vordergrund der Diskussion immer der Anspruch des Versicherten auf umfassende Krankenbehandlung stehen müsse.
  • LSG Berlin, 26.05.2000 - L 1 RA 50/98

    Berufliche Rehabilitation - selbst beschaffte Rehabilitationsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
    Entsprechend dem Urteil des LSG Berlin vom 26. Juni 2000 (L 1 RA 50/98 in juris) seien daher die selbst beschafften Leistungen den Kosten nach zu übernehmen bzw. sei hierüber wenigstens ermessensfehlerfrei zu entscheiden.
  • BSG, 26.10.1976 - 7 RAr 78/74

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage

  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der

  • Drs-Bund, 05.09.2011 - BT-Drs 17/6909
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 1047/20
    Unter dieses gewohnheitsrechtlich anerkannte und nunmehr in § 280 BGB kodifizierte Rechtsinstitut fallen alle Pflichtverletzungen im Rahmen eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses, die nicht zur Unmöglichkeit oder zum Verzug der Leistung führen und deren Folgen nicht von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften erfasst werden (BSG, Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R - juris, Rn. 18; Senatsurteil vom 27. Januar 2012 - L 4 R 1296/11 - juris, Rn. 24).

    Diese Grundsätze der positiven Forderungsverletzung gelten als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken sinngemäß auch für öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen, sofern diese privatrechtlichen Schuldverhältnissen vergleichbare Leistungs- und Obhutsbeziehungen zum Gegenstand haben, ein besonders enges Verhältnis des einzelnen zur Verwaltung besteht und mangels gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis nach einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R - juris, Rn. 19; Urteil vom 4. Mai 1994 - 1 RS 2/92 - juris, Rn. 27 m.w.N.; vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2012 - L 4 R 1296/11 - juris, Rn. 24).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 4 R 4278/10
    Hinsichtlich des vom Kläger gegen die Beklagte geltend gemachten Anspruchs auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 34 GG, war durch den Senat nicht zu entscheiden (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 4 R 1296/11; in juris).

    Denn einerseits kennt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) keine Teilverweisung, andererseits steht einer Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht (hier: der Sozialgerichtsbarkeit) zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 L 4 R 1296/11 - in juris; so auch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358 m.w.N.; vgl. auch Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 17 GVG - kommentiert bei § 41 VwGO - Rn. 54).

    Eine Bindung des Senats nach Maßgabe des § 17a Abs. 5 GVG kommt mit Blick darauf gerade nicht in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 4 R 1296/11; in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 1412/15

    Verzinsung einer im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gewährten

    Eine Teilverweisung dieses Rechtsstreits insoweit ist nicht zulässig (z.B. BSG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B - juris, Rn. 5; Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 4 R 1296/11 - juris, Rn. 35, jeweils m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KR 454/19

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Barthaarnadelepilation -

    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob der Beklagten auf der Basis weiterer Rechtsgrundlagen - erwogen werden könnte etwa eine positive Forderungsverletzung (zur Anwendbarkeit dieses in § 280 BGB kodifizierten Rechtsinstituts im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2012, Aktenzeichen L 4 R 1296/11, Rn 24; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Mai 2005, Aktenzeichen L 4 KR 118/03; jeweils m.w.N.; Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 30. Mai 2007, Aktenzeichen S 9 (7) KR 15/06; Noftz in: Hauck/Noftz, SGB V, § 43 (Stand: Dezember 2016), Rn 40; Wilhelm, VSSR 2005, 469 ff.; Seegmüller, NZS 1996, 408 ff.) - sonstige Ersatzansprüche zustehen könnten.
  • SG Halle, 22.04.2015 - S 35 KR 220/12

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses - Erforderlichkeit

    Die Klägerin als Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung kann daraus für sich keine eigenen Ansprüche herleiten (Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 27.01.2012 -L 4 R 1296/11-, zitiert nach juris, der Fall ist ähnlich dem vorliegenden gelagert, nur dass zwei Sozialleistungsträger um die Kostentragung streiten; Becker/Kingreen, SGB V, 4. Auflage, 2014, § 14 Rn 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - L 4 P 3293/14
    Eine (Teil)Verweisung an das zuständige Landgericht scheidet aus (Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 4 R 1296/11 - in juris, Rn. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10
    Denn einerseits kennt das GVG keine Teilverweisung, andererseits steht einer Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht (hier: der Sozialgerichtsbarkeit) zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (vgl. so schon den Senat, Urteil vom 17. Februar 2012 - L 4 R 1296/11 - juris; so auch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358 m.w.N.; vgl. auch Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 17 GVG - kommentiert bei § 41 VwGO - Rn. 54).
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