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   LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12   

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https://dejure.org/2013,105961
LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12 (https://dejure.org/2013,105961)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12 (https://dejure.org/2013,105961)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - L 3 AS 4879/12 (https://dejure.org/2013,105961)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
    Es kommt daher nicht darauf an, ob die Beschwer des Klägers, der mit einer Klage gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt unterlegen ist, mit mehr oder weniger als 750,- EUR zu beziffern ist (Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - veröffentlicht in juris).

    Die Klage war und ist, trotz dessen, dass die Laufzeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zum 04.12.2012 inzwischen verstrichen ist, unverändert zulässig (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2012, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2009 - L 12 AS 12/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
    Die Abhängigkeit des Anspruchs auf Gewährung staatlicher Leistungen von zumutbaren Eigenbemühungen zur Sicherung der Lebensgrundlage ist vielmehr verfassungsrechtlich unbedenklich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.10.2009 - L 12 AS 12/09 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
    Im Übrigen stellt § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II eine reine Verfahrensvorschrift dar, die dem Kläger keinen Rechtsanspruch gegen die Beklagte auf Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung einräumt (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R - veröffentlicht in juris).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
    Etwas anderes gilt jedoch, bei Arbeitspflichten, die dem Betroffenen im Rahmen eines gesetzlich ausgeformten und abgestuften Systems als Folge eigener Handlungen auferlegt werden (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 13.01.1987 - 2 BvR 209/84- veröffentlicht in juris, dort Rn. 53 ff).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
    Auch ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muss, liegt nicht vor, da bereits nicht in den Schutzbereich des Art. 12 GG eingegriffen wird und sich Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG bezieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - u.a. 1 BvR 2181/98 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 58).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12
    Nachdem der Senat einen Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 04.03.2013 wegen fehlender Aussicht auf Erfolg abgelehnt hat, der Kläger sodann auf die Entscheidung des Senats vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12 - hingewiesen wurde, hat der Senat die Beteiligten mit Schreiben vom 15.07.2013, dem Kläger am 15.07.2013 zugestellt, darauf hingewiesen, dass der Senat erwäge, nach § 153 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Beschluss zu entscheiden.

    vor dem Hintergrund der Regelung des § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II, nach der die Feststellung der Minderung binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist (vgl. hierzu Urteile des erkennenden Senats vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - veröffentlicht in juris; und vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12 - n.v.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Abhängigkeit des Anspruchs auf Gewährung staatlicher Leistungen von zumutbaren Eigenbemühungen zur Sicherung der Lebensgrundlage verfassungsrechtlich unbedenklich ist, ein, eine Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt nicht in das in Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 GG geregelte Verbot des Zwangs zur Arbeit und der Zwangsarbeit eingreift und auch ein unzulässiger Eingriff in die in Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und die Vertragsfreiheit nicht gegeben ist (Urteil vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12 - n.v.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungs-Verwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der nach der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf den Zeitraum vom 07.10.2013 bis zum 06.04.2014 beschränkte Eingliederungs-Verwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate und mithin am 06.10.2014 erledigt (siehe dazu Senatsurteile vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2503/14
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungs-Verwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der nach der Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf den Zeitraum vom 14.03.2013 bis zum 13.09.2013 beschränkte Eingliederungs-Verwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate und mithin am 13.03.2014 erledigt (siehe dazu Senatsurteile vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 3 AS 4384/15
    Da nach § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II die Feststellung einer Minderung innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist, mithin eine Sanktionierung etwaiger Verletzungen der dem Kläger im Eingliederungsverwaltungsakt auferlegten Pflichten nicht mehr möglich ist, hat sich der auf den Zeitraum vom 30.05.2014 bis zum 29.11.2014 beschränkte Eingliederungsverwaltungsakt spätestens mit Ablauf weiterer sechs Monate, mithin am 29.05.2015 erledigt (siehe dazu Senatsentscheidungen vom 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14 und L 3 AS 2503/14, vom 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12, vom 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13, vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12, vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 AS 1433/13
    Die Klage war und ist insofern, trotz dessen, dass die Laufzeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zum 08.05.2013 inzwischen verstrichen ist, unverändert zulässig (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - veröffentlicht in juris; und vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12 - n.v.).
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