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   LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12   

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https://dejure.org/2015,8455
LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12 (https://dejure.org/2015,8455)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.2015 - L 10 R 2689/12 (https://dejure.org/2015,8455)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12 (https://dejure.org/2015,8455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Beitragsregress nach § 119 SGB 10 - fiktive Berücksichtigung nicht erhobener Beiträge bei der Rentenberechnung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 4 SGB 10, § 119 Abs 1 S 1 SGB 10, § 119 Abs 3 SGB 10, § 43 Abs 2 SGB 6
    Beitragsregress nach § 119 SGB 10 - fiktive Berücksichtigung nicht erhobener Beiträge bei der Rentenberechnung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90

    Vorzeitiges Altersruhegeld aus der landwirtschaftlichen Altershilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist deshalb u. a. dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90 - juris; Urteil vom 11.03.2004, a. a. O.) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war.

    Für den Bereich der Beitragsentrichtung hat der Senat (Beschluss vom 08.03.2012, L 10 LW 824/10) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90 - juris) bereits entschieden, dass die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung deshalb über einen Herstellungsanspruch nicht ersetzt werden kann.

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Voraussetzung ist also - abgesehen vom Erfordernis der Pflichtverletzung - , dass der dem Versicherten entstandene Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene, zulässige und rechtmäßige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (BSG, Urteil vom 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist deshalb u. a. dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90 - juris; Urteil vom 11.03.2004, a. a. O.) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - L 7 R 4417/11

    Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Indessen sieht auch § 119 SGB X - entsprechend dem oben dargelegten allgemeinen Grundsatz - vor, dass derartige Beiträge nur berücksichtigt werden, wenn sie - so ausdrücklich Abs. 3 der Regelung - "eingegangen" sind, also tatsächlich geleistet wurden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2014, L 7 R 4417/11 - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2012, L 4 R 266/11 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2005, L 13 RA 44/04 - juris).

    Selbst wenn also zu Gunsten des Klägers unterstellt würde, dass durch ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln der Beklagten (Unterlassen des Beitragsregresses) ein Nachteil zu Lasten des Klägers (niedrigere bzw. fehlende Pflichtbeiträge) eingetreten ist, kann dieser nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden (so auch das bereits zitierte Urteil des 7. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 30.01.2014, L 7 R 4417/11 - juris.).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 10 LW 824/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Für den Bereich der Beitragsentrichtung hat der Senat (Beschluss vom 08.03.2012, L 10 LW 824/10) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90 - juris) bereits entschieden, dass die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung deshalb über einen Herstellungsanspruch nicht ersetzt werden kann.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - L 4 R 266/11

    Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente wegen eines Beitragsregresses des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Indessen sieht auch § 119 SGB X - entsprechend dem oben dargelegten allgemeinen Grundsatz - vor, dass derartige Beiträge nur berücksichtigt werden, wenn sie - so ausdrücklich Abs. 3 der Regelung - "eingegangen" sind, also tatsächlich geleistet wurden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2014, L 7 R 4417/11 - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2012, L 4 R 266/11 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2005, L 13 RA 44/04 - juris).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R

    Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Nur hierauf, auf diesen, vom Kläger zulässigerweise eingeschränkten Streitgegenstand (zur Zulässigkeit einer solchen Beschränkung des Streitgegenstandes s. BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R in SozR 4-2600 § 70 Nr. 2) erstreckt sich die vorzunehmende Prüfung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - L 13 RA 44/04

    Bewertung nachgezahlter Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Indessen sieht auch § 119 SGB X - entsprechend dem oben dargelegten allgemeinen Grundsatz - vor, dass derartige Beiträge nur berücksichtigt werden, wenn sie - so ausdrücklich Abs. 3 der Regelung - "eingegangen" sind, also tatsächlich geleistet wurden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2014, L 7 R 4417/11 - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2012, L 4 R 266/11 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2005, L 13 RA 44/04 - juris).
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R

    Nachgezahlte Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs - Übergang von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    § 119 SGB X verpflichtet demnach den Schädiger - so das Bundessozialgericht in seiner hierzu grundlegenden Entscheidung vom 31.01.2002 (B 13 RJ 23/01 R, SozR 3-1300 § 44 Nr. 34) - in Fällen eines Beitragsausfalles Schadensersatz in Form von Beitragszahlungen an den Rentenversicherungsträger zu leisten.
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
    Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers der Zustand wieder hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, zuletzt BSG, Urteil vom 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - L 4 R 2369/15
    Allerdings sieht auch § 119 SGB X - entsprechend dem oben dargelegten allgemeinen Grundsatz - vor, dass derartige Beiträge nur berücksichtigt werden, wenn sie - so ausdrücklich Abs. 3 der Regelung - "eingegangen" sind, also tatsächlich geleistet wurden (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12 - in juris, Rn. 26; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 7 R 4417/11 - in juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Januar 2012 - L 4 R 266/11 - in juris, Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2005 - L 13 RA 44/04 - in juris, Rn. 30).

    § 119 SGB X selbst enthält keine Regelung darüber, welche Konsequenzen die Unterlassung oder nicht hinreichende Durchführung eines vom Versicherten für geboten gehaltenen Beitragsregresses durch den Versicherungsträger hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Januar 2012 - L 4 R 266/11 - in juris, Rn. 38; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12 - in juris, Rn. 28; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 7 R 4417/11 - in juris, Rn. 31 m.w.N.).

    Insbesondere ist weder eine Tragung der Beiträge durch die Beklagte als für den Beitragsregress und für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständiger Leistungsträger in solchen Fällen noch eine Regelung vorgesehen, wonach solche Beiträge als gezahlt gelten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12 - in juris, Rn. 28).

    Selbst wenn also zu Gunsten des Klägers unterstellt würde, dass durch ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln der Beklagten (unzureichende Durchführung des Beitragsregresses) ein Nachteil zu seinen Lasten (niedrigere bzw. fehlende Pflichtbeiträge) eingetreten ist und dass dieses pflichtwidrige Verwaltungshandeln einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch grundsätzlich auszulösen vermag - dies kann der Senat offen lassen -, kann dieser Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12 - in juris, Rn. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 7 R 4417/11 - in juris, Rn. 33 - auch zum Folgenden).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2017 - L 10 R 2675/14
    Vielmehr hat der Gesetzgeber selbst über Ausnahmen entschieden (§§ 199, 203 SGB VI), ein unterlassener Beitragseinzug gehört - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 27.03.2015, L 10 R 2689/12, in juris) - nicht dazu.

    Aber auch unter diesem Gesichtspunkt kann der Kläger kein für ihn günstigeres Ergebnis erreichen (Beschluss des Senats vom 27.03.2015, L 10 R 2689/12, a.a.O.), weil mit dem Herstellungsanspruch nur eine zulässige Amtshandlung verlangt werden kann.

    Für den Bereich der Beitragsentrichtung hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, in juris) schon entschieden, dass die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung deshalb über einen Herstellungsanspruch nicht ersetzt werden kann (Beschluss vom 08.03.2012, L 10 LW 824/10 und Beschluss vom 27.03.2015, L 10 R 2689/12, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 9 R 130/16
    Erst der Eingang der Beiträge löst die Bewertung als Pflichtbeiträge aus (s. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27. März 2015 - L 10 R 2689/12; Urteil v. 30. Januar2014 - L 7 R 4417/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11. Januar 2012 - L 4 R 266/11; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17. Juni 2005 - L 13 RA 44/04; alle juris).

    Weil erst ein tatsächlicher Zahlungseingang beim Beklagten nach § 119 Abs. 3 S. 1 SGB X in Verbindung mit § 55 Abs. 1 S. 2 SGB VI Pflichtbeitragszeiten begründet (s.o.), kann die Beklagte mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durch eine zulässige Amtshandlung die Herstellung des vom Kläger begehrten Zustands nicht erreichen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27. März 2015 - L 10 R 2689/12; Urteil v. 30. Januar 2014 - L 7 R 4417/11, juris; vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - L 3 R 869/10, juris Rn. 44, zur Beitragszahlung durch die Pflegekasse bei Versicherungspflicht nach § 3 S. 1 Nr. 1a SGB VI).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2018 - L 13 R 1623/15
    Mit Gerichtsverfügung vom 25. Mai 2016 ist die Klägerin auf die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. Januar 2014 (L 7 R 4417/11) und vom 27. März 2015 (L 10 R 2689/12) hingewiesen worden.

    Allerdings sieht § 119 SGB X in seinem Abs. 3 auch vor, dass derartige Beiträge nur berücksichtigt werden, wenn sie "eingegangen", also tatsächlich geleistet worden sind (vgl. Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 30. April 2014 - L 7 R 4417/11 und vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12, jeweils m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 655/18

    Beitragsregress - Kapitalisierung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Ohne eine tatsächliche Beitragszahlung kann die Beklagte dem Versicherungskonto des Klägers nicht Pflichtbeiträge hinsichtlich des Verdienstausfallschadens gutschreiben (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 30. Januar 2014 - L 7 R 4417/11 - und vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12 -, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 2 R 189/19
    Ein solcher Leistungsregress kann als tatsächliche Begebenheit nicht über einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch fingiert bzw. hergestellt werden (zu § 119 SGB X vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2014 - L 7 R 4417/11, Rn. 31 ff., juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.03.2015 - L 10 R 2689/12, Rn. 30, juris; a.A. SG Itzehoe, Urteil vom 26.08.2021 - S 3 R 307/17, Rn. 20, juris; Peters-Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 119 (Stand: 20.07.2020), Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 9 R 2237/15

    Berücksichtigung von Überentgelten im Beitrittsgebiet - Fehlinformation durch den

    Im Übrigen ist ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war (BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2015, L 10 R 2689/12 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 16 R 335/19

    Neuberechnung von Renten unter Berücksichtigung höherer versicherter Entgelte für

    Ohne eine tatsächliche Beitragszahlung kann die Beklagte dem Versicherungskonto des Klägers keine Pflichtbeiträge hinsichtlich des behaupteten Krankengeldausfalls gutschreiben (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 30. Januar 2014 - L 7 R 4417/11 - und vom 27. März 2015 - L 10 R 2689/12 -, jeweils juris).
  • SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
    Andererseits wäre die betroffene Person, die keine Handhabe auf die Art und Weise der Durchführung des Regressverfahrens und damit seinen Erfolg mangels Parteistellung in diesem Regressverhältnis nach den Konzeption des § 119 SGB X hat, vollkommen rechtlos gestellt (Schlaeger/Bruno in: Hauck/Noftz, SGB, § 119 SGB X Rn. 99; Peters-Lange in: jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 119 SGB X Rn. 16; a.A. LSG Baden-Württemberg Urt v. 27.3.2015 - L 10 R 2689/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2018 - L 12 R 255/15
    Die umstrittene Frage, ob es rechtlich zulässig ist, einen Rentenversicherungsträger, der seine Pflicht zur vollständigen und rechtzeitigen Beitreibung der nach § 119 SGB X auf ihn übergegangenen Beiträge verletzt hat, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen, als sei erfolgreich ein Beitragsregressverfahren durchgeführt worden (so etwa Peters-Lange in: Schlegel/Völzke, jurisPK-SGB X, 2. Auflage 2017, § 119 Rn. 16) oder nicht (so dass SG im Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.3.2015 - L 10 R 2689/12 - juris), kann offen bleiben.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 R 184/21

    Voraussetzung für die Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten nach § 119

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 9/10 R 178/13
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