Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für die Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 66 Abs 4 S 2 SGB 10, § 38 InsO, § 41 Abs 1 InsO, § 87 InsO
Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV §28p; InsO § 201; InsO § 210; InsO § 294
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für die Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - rechtsportal.de
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für die Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch Bescheid möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch Bescheid möglich
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 14.03.2014 - S 6 R 3624/12
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Papierfundstellen
- NZI 2016, 819
- NZS 2016, 507
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R
Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Sie nimmt auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid sowie im Urteil des SG, das sie für zutreffend hält, Bezug und verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.05.2015 (B 12 R 16/13 R, in juris), aus dem sich ergebe, dass trotz eines Vollstreckungsverbot die Erteilung eines Nachforderungsbescheides rechtmäßig sei.Das BSG hat in seinem Urteil vom 28.05.2015 (B 12 R 16/13 R, in juris, Rdnrn. 20f.) entschieden, dass der Geltendmachung einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid ein insolvenzrechtliches Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nicht entgegen steht.
Ob ein solcher Bescheid dann vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung wegen eines insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbots ausscheidet, ist erst auf einer späteren Ebene von den Krankenkassen (als Einzugsstellen) beim Einzug der Beiträge und hier in einem letzten, selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die vom Arbeitgeber geschuldete Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird (BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, in juris, Rdnrn. 21; a.A. 11. Senat des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.12.2014 - L 11 R 157/14, L 11 R 1115/14 und L 11 R 1116/14 - jeweils in juris, Revisionen beim BSG anhängig unter den AZ B 12 R 2/15, B 12 R 3/15 und B 12 R 4/15).
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 157/14
Betriebsprüfung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Anzeige von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Ob ein solcher Bescheid dann vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung wegen eines insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbots ausscheidet, ist erst auf einer späteren Ebene von den Krankenkassen (als Einzugsstellen) beim Einzug der Beiträge und hier in einem letzten, selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die vom Arbeitgeber geschuldete Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird (BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, in juris, Rdnrn. 21; a.A. 11. Senat des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.12.2014 - L 11 R 157/14, L 11 R 1115/14 und L 11 R 1116/14 - jeweils in juris, Revisionen beim BSG anhängig unter den AZ B 12 R 2/15, B 12 R 3/15 und B 12 R 4/15). - LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Ob ein solcher Bescheid dann vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung wegen eines insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbots ausscheidet, ist erst auf einer späteren Ebene von den Krankenkassen (als Einzugsstellen) beim Einzug der Beiträge und hier in einem letzten, selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die vom Arbeitgeber geschuldete Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird (BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, in juris, Rdnrn. 21; a.A. 11. Senat des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.12.2014 - L 11 R 157/14, L 11 R 1115/14 und L 11 R 1116/14 - jeweils in juris, Revisionen beim BSG anhängig unter den AZ B 12 R 2/15, B 12 R 3/15 und B 12 R 4/15).
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1115/14
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Ob ein solcher Bescheid dann vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung wegen eines insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbots ausscheidet, ist erst auf einer späteren Ebene von den Krankenkassen (als Einzugsstellen) beim Einzug der Beiträge und hier in einem letzten, selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die vom Arbeitgeber geschuldete Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird (BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, in juris, Rdnrn. 21; a.A. 11. Senat des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.12.2014 - L 11 R 157/14, L 11 R 1115/14 und L 11 R 1116/14 - jeweils in juris, Revisionen beim BSG anhängig unter den AZ B 12 R 2/15, B 12 R 3/15 und B 12 R 4/15). - BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Dies steht aber der Titulierung der Forderung durch Erlass eines Zahlungsbescheides nach den oben dargestellten Grundsätzen des BSG nicht entgegen (für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche während der Treuhandphase vgl. auch BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 67/10 - und Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.05.2012 - 7 U 32/11 -, beide in juris). - OLG Brandenburg, 02.05.2012 - 7 U 32/11
Insolvenzverfahren: Schadenersatzklage eines nicht am Insolvenzverfahren …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Dies steht aber der Titulierung der Forderung durch Erlass eines Zahlungsbescheides nach den oben dargestellten Grundsätzen des BSG nicht entgegen (für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche während der Treuhandphase vgl. auch BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 67/10 - und Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.05.2012 - 7 U 32/11 -, beide in juris).
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.07.2020 - L 1 R 92/20
Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung mit …
Die betroffene Forderung sei auch von dem laufenden Restschuldbefreiungsverfahren erfasst (Hinweis auf Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2016, L 5 R 2004/14).Das von der Antragstellerin zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 27. April 2016 (L 5 R 2004/14) enthält keine davon abweichenden Rechtssätze.