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   LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B   

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https://dejure.org/2020,18643
LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B (https://dejure.org/2020,18643)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B (https://dejure.org/2020,18643)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B (https://dejure.org/2020,18643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtswegzuständigkeit - Einstellung bzw Beschränkung der Vollstreckung einer Geldforderung - Erstattungsforderung des Grundsicherungsträgers - Vollstreckungsankündigung kein Verwaltungsakt - Zulässigkeit des Antrages auf Regelungsanordnung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 4/20

    Vollstreckung - Auftrag zwischen Leistungsträgern - Beschluss zur

    Lassen sich die angegriffenen Vollstreckungsmaßnahmen nicht als Verwaltungsakt qualifizieren - etwa weil, wie im vorliegenden Fall, die Einstellung der Vollstreckung insgesamt begehrt wird -, steht die Leistungsklage in der Form der Unterlassungsklage zur Verfügung (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B -, juris, m.w.N.; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB, Stand: 03/16, § 66 SGB X, Rn. 66, 68; Schenke/Baumeister, NVwZ 1993, 1 ff.).
  • LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 546/20
    Diese steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB II. Bei dem Gegenstand des Rechtsstreits handelt es sich somit um eine Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet sein dürfte (vgl. BSG, Urteil vom 2. März 1973 - 12/3 RK 2/71 - BSGE 35, 236; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B - m. w. N.; Keller in: Meyer-Ladewig u. a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 51 Rn. 39 "Vollstreckung").

    Zwar wird ein auf die Unterlassung bzw. Einstellung der Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG als statthaft angesehen, da es möglich sein müsse, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B - m. w. N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - L 29 AS 998/20

    Verjährung; Erstattung; vorläufig erbrachte Leistungen

    Der Ansicht des Antragstellers, dass die vorgenannten Erstattungsansprüche gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 SGB X verjährt seien, ist bereits deshalb nicht zu folgen, weil es sich bei den vorgenannten bestandskräftigen Erstattungsbescheiden nicht um solche nach § 50 Abs. 3 SGB X (für zu Unrecht erbrachte Leistungen) handelt, für welche die vierjährige Verjährungsfrist nach § 50 Abs. 4 SGB X gilt und bei welchen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine dreißigjährige Verjährungsfrist angenommen wird (vgl. über die Nachweise des Sozialgerichts im angefochtenen Beschluss hinaus etwa LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. September 2018 - L 1 AL 88/17 -, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2020 - L 8 AL 3185/19 -, zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 34; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B -, zitiert nach juris Rn. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 8 AS 18/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckung aus Erstattungsbescheid -

    Dazu kann auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zählen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B, Rn.12 ff. - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - L 34 AS 2224/18 B ER, Rn.12 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - L 9 AS 216/22

    Endgültige Leistungsfestsetzung - Vollstreckung - Verjährung (4 bzw. 30 Jahre) -

    Der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit ist deshalb gegeben, weil die Antragstellerin Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Verwaltungsakte selbst bzw. eine Vollstreckung hieraus und nicht gegen die Art und Weise der Vollstreckung erhebt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B -, Rdnr. 10; m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2008 - L 11 AL 165/07 ER -, Rdnr. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2022 - L 19 AS 429/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufiger

    Ein auf die Unterlassung einer Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG ist statthaft, da es möglich sein muss, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER B -, Rn. 14 m. w. N.).
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