Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 27.06.2011 - L 2 SO 2138/11 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Ausschluss von Sozialhilfe für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland - Ausnahme in außergewöhnlichen Notlagen bei Unmöglichkeit der Rückkehr - Anforderungen an den Nachweis und die Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ernsthafter Wille zur gemeinsamen Rückkehr mit dem Kind zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit muss i.R.d. Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland bestehen; Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsausschluss für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland; ...
- rabüro.de
Zur Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (hier: Lebensmittelpunkt Thailand)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 23 Abs. 1 S. 2; SGB XII § 24 Abs. 1
Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsausschluss für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland; Ausnahme in außergewöhnlichen Notlagen bei Unmöglichkeit der Rückkehr - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Keine Sozialhilfe für Deutschen in Thailand
- LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Keine Sozialhilfe für Deutschen in Thailand
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine Sozialhilfe für Deutschen in Thailand
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
In Thailand lebender Deutscher hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe zur Pflege und Erziehung seiner Tochter - Behauptete Notlage nicht glaubhaft nachgewiesen
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 27.04.2011 - S 11 SO 1954/11
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2011 - L 2 SO 2138/11 ER-B
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hamburg, 28.01.2015 - L 4 SO 16/14
Sozialhilfe bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Denn jedenfalls ist nach dem Wortlaut und Zweck der Norm zu fordern, dass der ernsthafte Wille des Kindes bzw. seines Elternteils vorliegt, zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit nach D. zurückzukehren, und dies allein infolge objektiver Hindernisse scheitert (LSG Baden-Württ., Beschluss vom 27.6.2011 - L 2 SO 2138/11 ER-B;… Schlette, a.a.O., Rn. 29). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 481/11 ee) War aber der Klägerin zu 1 und mit ihr der gesamten Familie eine Rückkehr nach Deutschland in den in Rede stehenden Behandlungszeiträumen möglich, so kann letztlich offen bleiben, ob Leistungen nach § 24 SGB XII darüber hinaus zumindest einen ernsthaften Willen bzw. die Bereitschaft voraussetzen, zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit nach Deutschland zurückzukehren (so LSG Baden-Württemberg vom 27.06.2011 - L 2 SO 2138/11 ER-B bzgl. der Pflege und Erziehung eines Kindes;… vgl. ferner Coseriu, a.a.O. § 24 Rn. 31).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 9 SO 333/19
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren …
Das behauptete objektive Hindernis (schwere Pflegebedürftigkeit der Ehefrau) ist mithin schon nicht ursächlich für die unterlassene Rückkehr (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2011 - L 2 SO 2138/11 ER-B - Coseriu , a.a.O., Rn. 42).