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   LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14   

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https://dejure.org/2017,22747
LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14 (https://dejure.org/2017,22747)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14 (https://dejure.org/2017,22747)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - L 9 AS 1742/14 (https://dejure.org/2017,22747)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Übernahme der Kosten einer Räumungsklage; SGB-II-Leistungen; Notwendige Aufwendungen; Abwendung der Wohnungslosigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 44a Abs 1 S 1 SGB 2, § 44a Abs 1 S 2 SGB 2, § 44a Abs 1 S 7 SGB 2, § 66 Abs 1 S 1 SGB 1
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - Kosten einer Räumungsklage - Entstehung der Mietrückstände aufgrund einer rechtswidrigen Leistungsversagung - fehlende Mitwirkung des Leistungsberechtigten - Nichtausfüllen von ...

  • kanzleibeier.eu

    Muss das Jobcenter die Kosten einer Räumungsklage tragen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Übernahme der Kosten einer Räumungsklage; Notwendige Aufwendungen; Abwendung der Wohnungslosigkeit

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für Räumungsklage übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter trägt Kosten einer Räumungsklage

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen - Anfallende Gerichtskosten sind als Bedarfe der Unterkunft zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Vielmehr ist der Antragsteller bereits im Vorfeld so zu stellen, als wäre er erwerbsfähig (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris Rn. 20).

    Nach Auskunft des online abfragbaren Mietspiegels der Stadt K. für das Jahr 2013, der als qualifizierter Mietspiegel anerkannt ist und am 30.06.2013 vom Gemeinderat verabschiedet worden war, belief sich die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete auf 9, 97 EUR (Bruttomiete) bei einer Wohnung mit einfachem Standard, sodass mit Blick auf die Wohnungsgröße und des deutlich günstigeren Quadratmeterpreises kein Zweifel an der Angemessenheit der angemieteten Wohnung besteht (vgl. zur so genannten Produkttheorie, also dem Produkt aus Wohnfläche und Standard: BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - juris Rdnr. 14; ebenso Luik, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rn. 76).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Das BSG führte in einem Rechtsstreit, der die Übernahme von Mietschulden zum Gegenstand hatte (Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R -, BSGE 106, 190-199, SozR 4-4200 § 22 Nr. 41), aus, dass Schulden in dem Umfang zu übernehmen sind, in dem ihre Übernahme gerechtfertigt ist, und in dem sie zur Abwendung der Wohnungslosigkeit notwendig sind.

    Wie oben bereits ausgeführt, handelt es sich vorliegend nicht um Schulden, da die hier streitigen Kosten im Zusammenhang mit einem tatsächlich eingetretenen, aber bisher nicht vom Leistungsträger gedeckten Bedarf entstanden sind (zur Abgrenzung: BSG, Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.).

  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R

    Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Abwägungen diesbezüglich lassen sich weder dem Versagungsbescheid noch dem Widerspruchsbescheid (vgl. zu möglichen Ermessenserwägung im Widerspruchsbescheid durch die Widerspruchsbehörde: BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 15/13 R -, juris) entnehmen.
  • LSG Bayern, 30.01.2014 - L 7 AS 676/13

    Kosten aufgrund einer Räumungsklage können grundsätzlich Kosten der Unterkunft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Der Senat wendet den Rechtsgedanken der oben genannten Entscheidung auch auf den vorliegenden Rechtsstreit an (ebenso, aber letztlich offengelassen: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.01.2014 - L 7 AS 676/13 -, juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Dabei steht es der Behörde - in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens - grundsätzlich frei zu entscheiden, auf welche der abwägungsrelevanten Umstände sie die zu treffende Ermessensentscheidung im Ergebnis stützen möchte (BSG, Urteil vom 30.10.2013, - B 12 R 14/11 R -, juris).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Die Zuständigkeit des Beklagten ist zu diesem Zeitpunkt aufgrund dieser Antragstellung nicht auf die Stadt K. übergegangen, weil - wie oben bereits ausgeführt - die Leistungsvoraussetzungen aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung und der Fiktion der Erwerbsfähigkeit für Leistungsansprüche nach dem Vierten Buch des SGB XII noch nicht erfüllt waren (siehe hierzu auch BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R -, BSGE 117, 47-52, SozR 4-4200 § 44a Nr. 1).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Nach Auskunft des online abfragbaren Mietspiegels der Stadt K. für das Jahr 2013, der als qualifizierter Mietspiegel anerkannt ist und am 30.06.2013 vom Gemeinderat verabschiedet worden war, belief sich die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete auf 9, 97 EUR (Bruttomiete) bei einer Wohnung mit einfachem Standard, sodass mit Blick auf die Wohnungsgröße und des deutlich günstigeren Quadratmeterpreises kein Zweifel an der Angemessenheit der angemieteten Wohnung besteht (vgl. zur so genannten Produkttheorie, also dem Produkt aus Wohnfläche und Standard: BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - juris Rdnr. 14; ebenso Luik, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rn. 76).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14
    Es ist deshalb danach zu unterscheiden, ob es sich um einen während der Hilfebedürftigkeit eingetretenen und noch nicht gedeckten Bedarf handelt oder ob der Bedarf in der Vergangenheit bereits vom Jobcenter gedeckt war und Forderungen aufgrund eines pflichtwidrigen Verhaltens bestehen, die ausgeglichen werden sollen (BSG, Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 38).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2021 - L 8 SO 50/18

    Übernahme von Kosten der Unterkunft für die Zeit einer Inhaftierung; Besondere

    Zu den während einer Haft angefallenen Kosten der Unterkunft kann nicht allein der für diese Zeit fällige Mietzins gehören, sondern (ausnahmsweise) auch die zur Abwendung des Wohnungsverlustes notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten einer Räumungsklage (als einmaliger Bedarf), wenn diese unmittelbar auf die rechtswidrige Leistungsablehnung des Leistungsträgers zurückzuführen sind (Anschluss an Bayerisches LSG v. 30.01.2014 - L 7 AS 676/13 - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg v. 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14 - juris Rn. 56).

    Zu den während der Haft angefallenen Kosten der Mietwohnung gehört nicht allein der für diese Zeit rückständige Mietzins, sondern (ausnahmsweise) auch die zur Abwendung des Wohnungsverlustes notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten der Räumungsklage (als einmaliger Bedarf), weil sie unmittelbar auf die rechtswidrige Leistungsablehnung des Beklagten zurückzuführen sind (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 30.1.2014 - L 7 AS 676/13 - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2017 - L 9 AS 1742/14 - juris Rn. 56 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R; SG Hamburg, Urteil vom 5.7.2017 - S 48 AS 3875/15 - juris Rn. 17; Löcken in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 34 Rn. 36 a.E.; Piepenstock in jurisPK-SGB II, 5. Aufl. 2020, § 22 Rn. 70 a.E.; Berlit, info also 2020, 249, 257).

  • BSG, 22.11.2017 - B 14 AS 25/17 R

    Grundsatzrüge; Mindestanforderungen an eine Revisionsbegründung; Zumindest kurze

    LSG Baden-Württemberg 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2018 - L 8 R 1814/18

    Gesetzliche Rentenversicherung - Versagung einer Rente wegen voller

    Die medizinischen Ermittlungen des Jobcenters haben daher der Einschaltung des Rentenversicherungsträger vorauszugehen, insbesondere scheidet es auch aus, einen Leistungsberechtigten über die Mitwirkungsvorschriften des SGB I zur Mitwirkung im Rentenverfahren anzuhalten (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14, juris RdNr. 62 dazu, dass es im Verfahren nach § 44a SGB II keines Rentenantrages bedarf).
  • LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 4 AS 258/17

    Übernahme von Kosten eines amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklageverfahren

    Eine Übernahme von Kosten einer Räumungsklage als "Annex" zu den Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II (zu dieser grundsätzlichen Möglichkeit vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11, Rn. 19; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2017 - L 9 AS 1742/14) kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht.
  • LSG Hamburg, 30.06.2023 - L 4 AS 132/22

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Verfahrenskosten anlässlich eines

    Eine Übernahme von Kosten der Zahlungs- und Räumungsklage als "Annex" zu den Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II (zu dieser grundsätzlichen Möglichkeit vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11, Rn. 19; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2017 - L 9 AS 1742/14) kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2023 - L 7 AS 390/23
    Dies ermöglicht die Feststellung, ob die mehrmalige Einstellung der Leistungen und anschließende Wiederaufnahme der Zahlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, die seit Ende 2020 direkt vom Beklagten an die Vermieterin erfolgte, rechtswidrig war (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14 - Rn. 55 f.; Bay. LSG, Urteil vom 30.01.2014 - L 7 AS 676/13-) oder aber Mietschulden vorliegen.
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