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   LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15   

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LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15 (https://dejure.org/2016,77960)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15 (https://dejure.org/2016,77960)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - L 5 KR 5004/15 (https://dejure.org/2016,77960)
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  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Verfügt ein Fertigarzneimittel nicht über die nach dem deutschen Arzneimittelrecht notwendige Zulassung bzw. in der seit 23.07.2009 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17.07.2009 alternativ der europarechtlichen Genehmigung, fehlt es (schon deshalb) an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 SGB V. Das nicht zugelassene Fertigarzneimittel gehört von vornherein nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BSG, Urteile vom 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R -, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - und 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R -, alle in juris).

    Unbeschadet der Möglichkeit, ausländische Zulassungsentscheidungen zu übernehmen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 AMG) und unbeschadet spezieller europarechtlicher Gemeinschaftsverfahren im Arzneimittelbereich führt dies nur dazu, dass das Arzneimittel importiert und ärztlich verordnet werden darf (§ 73 Abs. 3 AMG); die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen wird dadurch nicht begründet (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 30.08.2006 - L 5 KR 281/06 - in juris, m.w.N.; nachgehend BSG, Urteil vom 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R - und 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R -, beide in juris).

    Neuartige Therapien mit einem Rezepturarzneimittel, die vom GBA nicht empfohlen sind, dürfen die Krankenkassen jedoch grundsätzlich nicht gewähren, weil sie an das Verbot des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V und die das Verbot konkretisierenden Richtlinien des GBA gebunden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Denn insoweit fehlt es an der nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V erforderlichen befürwortenden Entscheidung des GBA (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2015 - L 4 KR 3786/13 - und Beschluss vom 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15 -, beide in juris), ohne die - wie bereits ausgeführt - neue Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gewährt werden können.

    Diese Ausnahmeerlaubnis ersetzt nicht die vom GBA nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu treffende Empfehlung, welche Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2015 - L 4 KR 3786/13 - und Beschluss vom 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15 -, beide in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 KR 3786/13

    Kein Cannabis von der Krankenkasse

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Denn insoweit fehlt es an der nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V erforderlichen befürwortenden Entscheidung des GBA (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2015 - L 4 KR 3786/13 - und Beschluss vom 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15 -, beide in juris), ohne die - wie bereits ausgeführt - neue Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gewährt werden können.

    Diese Ausnahmeerlaubnis ersetzt nicht die vom GBA nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu treffende Empfehlung, welche Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2015 - L 4 KR 3786/13 - und Beschluss vom 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15 -, beide in juris).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Verfügt ein Fertigarzneimittel nicht über die nach dem deutschen Arzneimittelrecht notwendige Zulassung bzw. in der seit 23.07.2009 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17.07.2009 alternativ der europarechtlichen Genehmigung, fehlt es (schon deshalb) an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 SGB V. Das nicht zugelassene Fertigarzneimittel gehört von vornherein nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BSG, Urteile vom 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R -, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - und 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R -, alle in juris).

    Unbeschadet der Möglichkeit, ausländische Zulassungsentscheidungen zu übernehmen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 AMG) und unbeschadet spezieller europarechtlicher Gemeinschaftsverfahren im Arzneimittelbereich führt dies nur dazu, dass das Arzneimittel importiert und ärztlich verordnet werden darf (§ 73 Abs. 3 AMG); die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen wird dadurch nicht begründet (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 30.08.2006 - L 5 KR 281/06 - in juris, m.w.N.; nachgehend BSG, Urteil vom 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R - und 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R -, beide in juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Die Klägerin kann ihren Anspruch auch nicht auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung stützen (BVerfG, a.a.O.; vgl. auch BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - in juris).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Deshalb muss dann die Möglichkeit bestehen, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R -, in juris).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R

    Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Der sogenannte Seltenheitsfall ist gegeben bei einer Krankheit, die weltweit nur extrem selten auftritt und die deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden kann (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R - und Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R -, beide in juris).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Das Gesetz sieht damit in Ergänzung des Sachleistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) ausnahmsweise Kostenerstattung vor, wenn der Versicherte sich eine Leistung auf eigene Kosten selbst beschaffen musste, weil sie von der Krankenkasse als Sachleistung wegen eines Mangels im Versorgungssystem nicht oder nicht in der gebotenen Zeit zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 02.11.2007, - B 1 KR 14/07 R - Urteil vom 14.12.2006, - B 1 KR 8/06 R -, beide in juris).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Das Gesetz sieht damit in Ergänzung des Sachleistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) ausnahmsweise Kostenerstattung vor, wenn der Versicherte sich eine Leistung auf eigene Kosten selbst beschaffen musste, weil sie von der Krankenkasse als Sachleistung wegen eines Mangels im Versorgungssystem nicht oder nicht in der gebotenen Zeit zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 02.11.2007, - B 1 KR 14/07 R - Urteil vom 14.12.2006, - B 1 KR 8/06 R -, beide in juris).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 5004/15
    Die Krankenkasse muss Aufwendungen des Versicherten nur erstatten, wenn die selbst beschaffte Leistung (nach Maßgabe des im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechts, BSG, Urteil vom 08.03.1995, - 1 RK 8/94 -, in juris) ihrer Art nach oder allgemein von den Krankenkassen als Sachleistung zu erbringen gewesen wäre oder nur deswegen nicht erbracht werden kann, weil ein Systemversagen die Erfüllung des Leistungsanspruchs im Wege der Sachleistung gerade ausschließt (BSG, Urteil vom 08.09.2015, - B 1 KR 14/14 R - m.w.N., in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2006 - L 5 KR 281/06

    Kostenerstattung der Krankenversicherung für Rezepturarzneimittel Dronabinol und

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

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