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   LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14   

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https://dejure.org/2016,25075
LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14 (https://dejure.org/2016,25075)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2016 - L 5 R 606/14 (https://dejure.org/2016,25075)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - L 5 R 606/14 (https://dejure.org/2016,25075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im Rahmen der Eingliederungshilfe neben der Haupttätigkeit als Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung - vertragliche Vereinbarung - einheitliches Beschäftigungsverhältnis - abhängige ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im Rahmen der Eingliederungshilfe neben der Haupttätigkeit als Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung - vertragliche Vereinbarung - einheitliches Beschäftigungsverhältnis - abhängige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 R 3908/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Diese allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Tätigkeiten, die (berufsrechtlich) gleichermaßen im Rahmen eines freien Berufs bzw. eines freien Dienstverhältnisses oder im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden können und ausgeübt werden (Urteile des erkennenden Senats vom 22.04.2015 - L 5 R 3908/14 -, in juris und L 5 R 3116/13 -, n.v.).

    Das Dreiecksverhältnis entsteht, wenn der staatliche Leistungsträger die Hilfeleistung nicht selbst, etwa in eigenen Einrichtungen oder durch eigene Beschäftigte, im zweiseitigen Rechtsverhältnis erbringt, sondern - wie hier - durch Einrichtungen oder Dienstleistungen anderer Träger (Leistungserbringen) in einem dreiseitigen Rechtsverhältnis erbringen lässt (vgl. hierzu, auch zu den rechtlichen Grundlagen und zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung in der Rechtsprechung: Urteile des erkennenden Senats vom 22.04.2015 - L 5 R 3908/14 -, in juris und - L 5 R 3116/13 -, n.v.).

    Dass die Beigeladene zu 1) die Vergütung für ihre Arbeitsleistung durch Rechnung geltend gemacht hat, betrifft formale Äußerlichkeiten der Entgeltzahlung und ist für die materielle Einstufung des Entgelts als Arbeitsentgelt oder Unternehmervergütung nicht ausschlaggebend (vgl. etwa Urteil des erkennenden Senats vom 22.04.2015 - L 5 R 3908/14 -, in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urteil vom 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urteil vom 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -, beide in juris).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urteil vom 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -, in juris).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 2/14 R -, Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, jeweils in juris).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urt. vom 11.11.2015 - B 12 KR 2/14 R -, Urt. v. 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, jeweils in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 R 3116/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Diese allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Tätigkeiten, die (berufsrechtlich) gleichermaßen im Rahmen eines freien Berufs bzw. eines freien Dienstverhältnisses oder im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden können und ausgeübt werden (Urteile des erkennenden Senats vom 22.04.2015 - L 5 R 3908/14 -, in juris und L 5 R 3116/13 -, n.v.).

    Das Dreiecksverhältnis entsteht, wenn der staatliche Leistungsträger die Hilfeleistung nicht selbst, etwa in eigenen Einrichtungen oder durch eigene Beschäftigte, im zweiseitigen Rechtsverhältnis erbringt, sondern - wie hier - durch Einrichtungen oder Dienstleistungen anderer Träger (Leistungserbringen) in einem dreiseitigen Rechtsverhältnis erbringen lässt (vgl. hierzu, auch zu den rechtlichen Grundlagen und zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung in der Rechtsprechung: Urteile des erkennenden Senats vom 22.04.2015 - L 5 R 3908/14 -, in juris und - L 5 R 3116/13 -, n.v.).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Deshalb wird es vielfach ausschlaggebend darauf ankommen, ob die in Rede stehende Person ihre Tätigkeit in einem (im Rechtssinne) "eigenen" oder in einem "fremden" (Einzel-)Unternehmern verrichtet bzw. - bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH - ob und in welchem Maße sie aufgrund einer Kapitalbeteiligung oder ggf. aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen über (Stimm-)Rechte (in der Gesellschafterversammlung) verfügt und welche Rechtsmacht ihr daraus erwächst (dazu näher etwa BSG, Urteile vom 11.11.2015, - B 12 R 2/14 R - und B 12 KR 10/14 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 R 574/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Dadurch übernahm die Klägerin die Gesamtverantwortung für die den betroffenen Kindern zu leistende Eingliederungshilfe und stellte nicht nur dem Sozialamt das Personal zur Verfügung (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2015 - L 4 R 574/14 -, in juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
    Deshalb wird es vielfach ausschlaggebend darauf ankommen, ob die in Rede stehende Person ihre Tätigkeit in einem (im Rechtssinne) "eigenen" oder in einem "fremden" (Einzel-)Unternehmern verrichtet bzw. - bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH - ob und in welchem Maße sie aufgrund einer Kapitalbeteiligung oder ggf. aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen über (Stimm-)Rechte (in der Gesellschafterversammlung) verfügt und welche Rechtsmacht ihr daraus erwächst (dazu näher etwa BSG, Urteile vom 11.11.2015, - B 12 R 2/14 R - und B 12 KR 10/14 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Geschäftsführer im

  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 3085/14
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • SG Kassel, 11.01.2017 - S 12 KR 448/15

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

    Dies schließt die ständige ärztliche Verantwortung eines im Krankenhaus tätigen Arztes für jede einzelne Behandlung ein, die nach einem ärztlichen Behandlungsplan durchgeführt werden muss, also grundsätzlich auch den der hier im regulären Klinikbetrieb weit überwiegend im Operationssaal als Narkosearzt tätigen Kläger (vgl. zu alledem weiter SG Kassel, Urteile vom 24. November 2010, S 12 KR 167/10, vom 21. September 2011, S 12 KR 395/10 und vom 20. Februar 2013, S 12 KR 69/12, SG Darmstadt, Urteil vom 16. November 2015, S 8 KR 54/14, SG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 2016, S 13 AS 3635/15, SG München, Urteil vom 10. März 2016, S 15 R 1782/15, LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 27. April 2016, L 5 R 852/14, vom 27 Juli 2016, L 5 R 606/14 und vom 23. November 2016, L 5 R 1176/15, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 16. Dezember 2015, L 2 R 515/14 und L 2 R 516/14, Hessisches LSG, Urteil vom 7. Juli 2016, L 8 KR 297/15, LSG NRW, Beschluss vom 26. April 2016, L 8 R 744/15 B ER, Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 22. November 2016, L 5 KR 176/16 B ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung

    Diese Abwägung darf allerdings nicht (rein) schematisch oder schablonenhaft erfolgen, etwa in der Weise, dass beliebige Indizien jeweils zahlenmäßig einander gegenübergestellt werden, sondern es ist in Rechnung zu stellen, dass manchen Umständen wertungsmäßig größeres Gewicht zukommen kann als anderen als weniger bedeutsam einzuschätzenden Indizien ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016, L 5 R 606/14, zitiert nach juris ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 66/17

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH mit zwei

    Diese Abwägung darf allerdings nicht (rein) schematisch oder schablonenhaft erfolgen, etwa in der Weise, dass beliebige Indizien jeweils zahlenmäßig einander gegenübergestellt werden, sondern es ist in Rechnung zu stellen, dass manchen Umständen wertungsmäßig größeres Gewicht zukommen kann als anderen als weniger bedeutsam einzuschätzenden Indizien (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016, L 5 R 606/14, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4792/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Wertgebühren -

    Das GKG sieht vielmehr für diesen Fall nach der Rspr. des Senats den Ansatz des Auffangstreitwerts vor (statt vieler Urteil vom 27.07.2016, - L 5 R 606/14 -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - L 8 R 104/17

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren;

    Demgegenüber nimmt die große Mehrheit der anderen Landessozialgerichte bei Verfahren nach § 7a SGB IV den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000 EUR an (LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 17.7.2014, L 11 R 2546/14 B, ASR 2015, 51; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.7.2016, L 5 R 606/14, Sozialrecht aktuell 2016, 239 [244]; Bayerisches LSG, Beschluss v. 27.11.2015, L 7 R 759/15 B, AGS 2016, 87; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.10.2014, L 1 KR 391/14 B, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.10.2014, L 9 KR 384/14 B, juris; LSG Hamburg, Beschluss v. 29.7.2014, L 3 R 108/13 B, juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.7.2015, L 6 R 23/14, Breith 2015, 1040 [1054]; Sächsisches LSG, Beschluss v. 31.5.2013, L 1 KR 103/12 B, juris, unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor gegenteiligen Rechtsprechung; ohne nähere Begründung ebenso: Hessisches LSG, Urteil v. 17.12.2009, L 8 KR 245/07, juris; Thüringer LSG, Urteil v. 11.11.2015, L 3 R 1847/13, juris; Festsetzung des Auffangstreitwertes wegen fehlender Möglichkeit, das wirtschaftliche Interesse zu beziffern: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 18.3.2010, L 1 R 355/09, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 25.3.2009, L 5 KR 28/07, Breith 2009, 817n [820]; a.A: Bayerisches LSG, Beschluss v. 11.3.2015, L 16 R 1229/13 B, JurBüro 2015, 411).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Altenpflegerin - Tätigkeit als

    Diese Abwägung darf allerdings nicht (rein) schematisch oder schablonenhaft erfolgen, etwa in der Weise, dass beliebige Indizien jeweils zahlenmäßig einander gegenübergestellt werden, sondern es ist in Rechnung zu stellen, dass manchen Umständen wertungsmäßig größeres Gewicht zukommen kann als anderen als weniger bedeutsam einzuschätzenden Indizien (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016, L 5 R 606/14, zitiert nach juris).
  • SG Kassel, 11.01.2017 - S 12 KR 341/16

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

    Dies schließt die ständige ärztliche Verantwortung eines im Krankenhaus tätigen Arztes für jede einzelne Behandlung ein, die nach einem ärztlichen Behandlungsplan durchgeführt werden muss, also grundsätzlich auch den der hier im regulären Klinikbetrieb weit überwiegend im Operationssaal als Narkosearzt tätigen Beigeladene (vgl. zu alledem weiter SG Kassel, Urteile vom 24. November 2010, S 12 KR 167/10, vom 21. September 2011, S 12 KR 395/10 und vom 20. Februar 2013, S 12 KR 69/12, SG Darmstadt, Urteil vom 16. November 2015, S 8 KR 54/14, SG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 2016, S 13 AS 3635/15, SG München, Urteil vom 10. März 2016, S 15 R 1782/15, LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 27. April 2016, L 5 R 852/14, vom 27 Juli 2016, L 5 R 606/14 und vom 23. November 2016, L 5 R 1176/15, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 16. Dezember 2015, L 2 R 515/14 und L 2 R 516/14, Hessisches LSG, Urteil vom 7. Juli 2016, L 8 KR 297/15, LSG NRW, Beschluss vom 26. April 2016, L 8 R 744/15 B ER, Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 22. November 2016, L 5 KR 176/16 B ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - L 10 BA 95/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH & Co

    Diese Abwägung darf allerdings nicht (rein) schematisch oder schablonenhaft erfolgen, etwa in der Weise, dass beliebige Indizien jeweils zahlenmäßig einander gegenübergestellt werden, sondern es ist in Rechnung zu stellen, dass manchen Umständen wertungsmäßig größeres Gewicht zukommen kann als anderen als weniger bedeutsam einzuschätzenden Indizien ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016, L 5 R 606/14, zitiert nach juris ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17

    Sozialversicherungspflicht - telefonische Kundenservice-Tätigkeit in der

    Diese Abwägung darf allerdings nicht rein schematisch oder schablonenhaft erfolgen, etwa in der Weise, dass beliebige Indizien jeweils zahlenmäßig einander gegenübergestellt werden, sondern es ist in Rechnung zu stellen, dass manchen Umständen wertungsmäßig größeres Gewicht zukommen kann als anderen als weniger bedeutsam einzuschätzenden Indizien (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016, L 5 R 606/14, zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines an einer GmbH nicht beteiligten

    Dies festzustellen, setzt eine Abwägung voraus, die nicht rein schematisch oder schablonenhaft erfolgen darf, etwa in der Weise, dass beliebige Indizien jeweils zahlenmäßig einander gegenübergestellt werden, sondern es ist in Rechnung zu stellen, dass manchen Umständen wertungsmäßig größeres Gewicht zukommen kann als anderen als weniger bedeutsam einzuschätzenden Indizien (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016, L 5 R 606/14, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 06.09.2019 - L 1 BA 21/19

    Statusfeststellungsverfahren

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pferdepfleger - Auftragsverhältnis -

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit

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