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   LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14   

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https://dejure.org/2015,25000
LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14 (https://dejure.org/2015,25000)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14 (https://dejure.org/2015,25000)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. August 2015 - L 6 VG 5227/14 (https://dejure.org/2015,25000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit - Fixierung durch Polizei und Ärzte bei Eigengefährdung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG bei Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte

  • rabüro.de

    Zur Frage der Opferentschädigung bei Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte zur Abwehr von Eigengefährdung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 52 Abs 1 S 1, PolG BW 1992
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit - Fixierung durch Polizei und Ärzte bei Eigengefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 1; OEG § 1; PolG § 52
    Kein Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG bei Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein tätlicher Angriff von Polizeibeamten bei Fixierung zur Abwehr von Eigengefährdung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein tätlicher Angriff von Polizeibeamten bei Fixierung zur Abwehr von Eigengefährdung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versorgungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 147 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Opferentschädigungsrecht | Fixierung durch Polizei und Ärzte bei Eigengefährdung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14
    Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Senatsurteil vom 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11; OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zit. nach juris).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14
    Die Klägerin begehrt mit der hier statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 und 4 SGG die Aufhebung der ihren Antrag ablehnenden Entscheidung sowie die Verurteilung des Beklagten zur Feststellung gesundheitlicher körperlicher und seelischer Schädigungen aufgrund eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs (vgl. zur Unzulässigkeit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage auf isolierte Feststellung, Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden zu sein, BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 21).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14
    Glaubhaftmachung i. S. des § 15 KOVVfG bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, d. h. der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4; Urteil vom 22.09.1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 9; vgl. auch Urteil vom 17.12.1980 - 12 RK 42/80 - SozR 5070 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80

    Glaubhaftmachung von Tatsachen - Verfolgung - Entschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14
    Glaubhaftmachung i. S. des § 15 KOVVfG bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, d. h. der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4; Urteil vom 22.09.1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 9; vgl. auch Urteil vom 17.12.1980 - 12 RK 42/80 - SozR 5070 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14
    Glaubhaftmachung i. S. des § 15 KOVVfG bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, d. h. der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4; Urteil vom 22.09.1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 9; vgl. auch Urteil vom 17.12.1980 - 12 RK 42/80 - SozR 5070 § 3 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14
    Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Senatsurteil vom 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11; OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zit. nach juris).
  • BSG, 29.10.2015 - B 9 V 11/15 BH
    L 6 VG 5227/14 (LSG Baden-Württemberg).
  • SG Karlsruhe, 27.10.2015 - S 17 VG 4648/13
    Die Klägerin begehrt mit der hier statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 und 4 SGG die Aufhebung der ihren Antrag ablehnenden Entscheidung sowie die Verurteilung des Beklagten zur Feststellung gesundheitlicher körperlicher und seelischer Schädigungen aufgrund eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs (vgl. zur Unzulässigkeit einer kombinierten Anfech-tungs- und Feststellungsklage auf isolierte Feststellung, Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden zu sein, BSG, U.v. 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - juris und LSG Baden-Württemberg, U.v. 27.8.2015 - L 6 VG 5227/14 - ju-ris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
    Die Klägerin erhob hiergegen Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 6 VG 5227/14).
  • SG Karlsruhe, 27.10.2015 - S 6 VG 4648/13

    Grenzen der Beweiserleichterung im Opferentschädigungsrecht

    Die Klägerin begehrt mit der hier statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 und 4 SGG die Aufhebung der ihren Antrag ablehnenden Entscheidung sowie die Verurteilung des Beklagten zur Feststellung gesundheitlicher körperlicher und seelischer Schädigungen aufgrund eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs (vgl. zur Unzulässigkeit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage auf isolierte Feststellung, Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden zu sein, BSG, U.v. 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - juris und LSG Baden-Württemberg, U.v. 27.8.2015 - L 6 VG 5227/14 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 10 VG 2/09
    Ob ein zugleich auf die Feststellung von Schädigungsfolgen beschränktes Begehren zulässig ist, wie dies das LSG Baden-Württemberg meint (vgl. nur Urteil vom 27. August 2015, Az.: L 6 VG 5227/14), muss der Senat nicht entscheiden.
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