Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 2998/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46766
LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 2998/16 (https://dejure.org/2017,46766)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2017 - L 5 R 2998/16 (https://dejure.org/2017,46766)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2017 - L 5 R 2998/16 (https://dejure.org/2017,46766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,46766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Witwenrente nach einer Scheidung einer Ehe zweier türkischer Staatsangehöriger in Deutschland auch bei unterbliebenem Anerkennungsverfahren nach türkischem Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Scheidung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R

    Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 2998/16
    Ein Urteil eines deutschen Gerichts, mit dem die Ehe zweier türkischer Staatsangehöriger - nach türkischem Recht - rechtskräftig geschieden worden ist, steht der Gewährung einer Witwen- bzw. Witwerrente nach § 46 SGB VI auch dann entgegen, wenn das nach türkischem Recht erforderliche Anerkennungsverfahren nicht durchgeführt worden ist, wenn der Inlandsbezug der Witwen- bzw- Witwerrente den Auslandsbezug überwiegt (Anschluss an BSG, Urteil vom 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R -).

    Inwieweit das Urteil eines deutschen Familiengerichts, durch das die Ehe zweier t. Staatsangehöriger nach dem t. Recht geschieden wird, in Deutschland trotz dieses Anerkennungserfordernisses Gestaltungswirkung entfaltet, beurteilt sich nach Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13.01.1999, - B 13 RJ 17/98 R -, in juris) anhand einer differenzierenden Betrachtungsweise.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht