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   LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20   

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LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20 (https://dejure.org/2021,64520)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20 (https://dejure.org/2021,64520)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - L 3 SB 1162/20 (https://dejure.org/2021,64520)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Vielmehr ist die Bewertung des GdB auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).

    Dabei können die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen ineinander aufgehen (sich decken), sich überschneiden, sich verstärken oder beziehungslos nebeneinanderstehen (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R, juris).

    Dabei hat insbesondere die Feststellung der nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen unter Heranziehung ärztlichen Fachwissens zu erfolgen (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R, juris).

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89

    Urteil ohne mündliche Verhandlung, kein Erlaß durch Zustellung bei Fehlen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Die Unterzeichnung durch den Vorsitzenden gehört zu den Anforderungen, die ein ohne mündliche Verhandlung ergehendes Urteil erfüllen muss, damit es durch Verlautbarung wirksam werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 03.12.1992 - 5 C 9/89 (Mannheim), NJW 1993, 1811, beck-online; MKLS/Keller, 13. Aufl. 2020, SGG § 134 Rn. 2).

    Mit ihr gibt er auch zu erkennen, dass er seine Mitwirkung an der Entscheidung zum Abschluss bringt und diese zur ordnungsgemäßen Bekanntgabe durch Zustellung an die Beteiligten freigibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 5 C 9/89 (Mannheim), NJW 1993, 1811, beck-online).

  • BPatG, 28.03.2013 - 12 W (pat) 36/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Bewegungstrainingsgerät mit einer Kurbel" - zu den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Beschlüsse oder Urteile, die nicht verkündet werden, werden ohne qeS nicht wirksam, sondern bleiben ein Entwurf (vgl. Bundespatentgericht , Beschluss vom 28.03.2013 - 12 W (pat) 36/12, juris Rn. 7f.; MKLS/Keller, 13. Aufl. 2020, SGG § 65a Rn. 18).
  • BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Von einer solchen ist bei einer Änderung im Gesundheitszustand auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung oder Herabsetzung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt, während das Hinzutreten weiterer Funktionsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 regelmäßig ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB bleibt (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R, juris Rn. 12).
  • BSG, 27.05.2020 - B 9 SB 67/19 B

    Herabsetzung eines GdB wegen Heilungsbewährung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Vielmehr sind im vorliegenden Rechtsstreit auch nach dem Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung eingetretene Änderungen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Beschluss vom 27.05.2020 - B 9 SB 67/19 B, juris Rn. 12 f.).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R, juris; BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R, juris; vgl. Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R, juris; BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R, juris; vgl. Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2021 - L 7 AS 3588/20
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Liegt bei einer erstinstanzlichen Entscheidung im schriftlichen Verfahren die qeS des im Rubrum genannten Kammervorsitzenden vor und fehlt nur die einfache Signatur, so wird die Entscheidung mit Zustellung wirksam (a.A., die bei gültiger qeS und Fehlen nur der einfachen Signatur von einem Entwurf ausgeht: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2021 - L 7 AS 3588/20 B; Beschluss vom 17.06.2021- L 9 AS 1447/21 B, beide nicht veröffentlicht; Stäbler in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 1. Aufl., § 134 SGG, Stand: 01.11.2020, Rn. 16).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Auch der Kommentierung und der Rechtsprechung zur Parallelvorschrift § 130a ZPO kann entnommen werden, dass die qeS an die Stelle der eigenhändigen Unterschrift nach § 130 Nr. 6 ZPO tritt (Bundesgerichtshof , Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75-88, juris Rn. 12 m.w.N.) und dass sie, um einer eigenhändigen Unterzeichnung gleichwertig zu sein, von demjenigen vorgenommen werden muss, dessen Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde (BeckOK ZPO/von Selle, 42. Ed. 01.09.2021, ZPO § 130a Rn. 13).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Diesbezüglich sieht es das Bundesarbeitsgericht (BAG) sogar als unerheblich an, wenn die Unterschrift (einfache Signatur) am Ende des Schriftsatzes nicht diejenige des Inhabers des beA-Postfaches ist, solange letzterer mit der Hinzufügung der qeS die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat (vgl. BAG, Beschluss vom 24.10.2019 - 8 AZN 589/19, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - Verkündung eines

  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B

    Erstattung von Kosten für die Behandlung eines Tumors

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