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   LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00   

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https://dejure.org/2002,17982
LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00 (https://dejure.org/2002,17982)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2002 - L 10 U 4249/00 (https://dejure.org/2002,17982)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - L 10 U 4249/00 (https://dejure.org/2002,17982)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 13/86

    Rehabilitation - berufsfördernde Leistung - ergänzende Leistung - sonstige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Dass er schon einmal Wohnungshilfe erhalten hat, schadet nicht; insbesondere beschränkt das Gesetz die Wohnungshilfe nicht auf eine einmalige Leistung (vgl. auch BSG, Urt. v. 22. Juli 1987, - 1 RA 13/86 - enger: Römer, in Hauck/Noftz, SGB VII, § 41 Rn. 32).

    Denn für die wiederholte Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation gelten wiederum die auch für die erste Hilfeleistung maßgeblichen Voraussetzungen, weil das Rehabilitationsziel einer möglichst dauerhaften Eingliederung nicht bereits mit einer erstmaligen Rehabilitationsleistung abgeschlossen ist, diese vielmehr bei einer erneuten Gefährdungslage infolge zwischenzeitlich veränderter Umstände auch mehrfach gewährt werden kann bzw. gewährt werden muss (vgl. dazu auch BSG, Urt. v. 22. Juli 1987, aaO; BSGE 45, 183; 48, 88).

  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R

    Aufhebung der Vergabe von Haushaltsmitteln aufgrund Richtlinien

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Diese lenken als Ermessensrichtlinien die behördliche Ermessenspraxis, können insoweit zu einer Selbstbindung der Behörde führen und dürfen nicht ohne Rücksicht darauf gleichsam wie ein Gesetz ausgelegt werden (vgl. BSGE 85, 92 und 77, 108, 113; auch BVerwGE 52, 193; 58, 45).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Diese lenken als Ermessensrichtlinien die behördliche Ermessenspraxis, können insoweit zu einer Selbstbindung der Behörde führen und dürfen nicht ohne Rücksicht darauf gleichsam wie ein Gesetz ausgelegt werden (vgl. BSGE 85, 92 und 77, 108, 113; auch BVerwGE 52, 193; 58, 45).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Diese lenken als Ermessensrichtlinien die behördliche Ermessenspraxis, können insoweit zu einer Selbstbindung der Behörde führen und dürfen nicht ohne Rücksicht darauf gleichsam wie ein Gesetz ausgelegt werden (vgl. BSGE 85, 92 und 77, 108, 113; auch BVerwGE 52, 193; 58, 45).
  • LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98

    Unfallversicherung - Betriebskosten - Hilfsmittel - kein Ermessen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Über Art, Umfang und Durchführung der Rehabilitation und damit auch (etwa) über die Höhe der Wohnungshilfe als Leistung der sozialen und beruflichen Rehabilitation (§§ 39 Abs. 1 Nr. 2, 41 Abs. 2 SGB VII) entscheidet der Unfallversicherungsträger gemäß § 26 Abs. 5 SGB VII indessen nach pflichtgemäßem Ermessen (Krasney, in: Brackmann, SGB VII, § 41 Rn. 15; Römer, a.a.O. § 41 Rn 9; anders: Bay LSG, Urt. v. 25. November 1998, - L 2 U 232/98 -, HVBG-INFO 1999, 1670).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Diese lenken als Ermessensrichtlinien die behördliche Ermessenspraxis, können insoweit zu einer Selbstbindung der Behörde führen und dürfen nicht ohne Rücksicht darauf gleichsam wie ein Gesetz ausgelegt werden (vgl. BSGE 85, 92 und 77, 108, 113; auch BVerwGE 52, 193; 58, 45).
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 23/77

    Zulassung der Revision - Behinderung bei Eintritt in das Erwerbsleben -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Denn für die wiederholte Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation gelten wiederum die auch für die erste Hilfeleistung maßgeblichen Voraussetzungen, weil das Rehabilitationsziel einer möglichst dauerhaften Eingliederung nicht bereits mit einer erstmaligen Rehabilitationsleistung abgeschlossen ist, diese vielmehr bei einer erneuten Gefährdungslage infolge zwischenzeitlich veränderter Umstände auch mehrfach gewährt werden kann bzw. gewährt werden muss (vgl. dazu auch BSG, Urt. v. 22. Juli 1987, aaO; BSGE 45, 183; 48, 88).
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 34/78

    Berufsfördernde Maßnahme - Zuschuß zum Erwerb eines Kfz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00
    Denn für die wiederholte Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation gelten wiederum die auch für die erste Hilfeleistung maßgeblichen Voraussetzungen, weil das Rehabilitationsziel einer möglichst dauerhaften Eingliederung nicht bereits mit einer erstmaligen Rehabilitationsleistung abgeschlossen ist, diese vielmehr bei einer erneuten Gefährdungslage infolge zwischenzeitlich veränderter Umstände auch mehrfach gewährt werden kann bzw. gewährt werden muss (vgl. dazu auch BSG, Urt. v. 22. Juli 1987, aaO; BSGE 45, 183; 48, 88).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 10 U 3763/10
    Über die hier allein im Streit stehende Höhe der Wohnungshilfe als Leistung der sozialen und beruflichen Rehabilitation (§§ 39 Abs. 1 Nr. 2, 41 Abs. 2 SGB VII) entscheidet der Unfallversicherungsträger gemäß § 26 Abs. 5 SGB VII nach pflichtgemäßem Ermessen (Urteil des erkennenden Senats vom 28.02.2002, L 10 U 4249/00 in juris).

    Allerdings dürfen sie nicht ohne Rücksicht auf die Ermessenspraxis gleichsam wie ein Gesetz ausgelegt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 28.02.2002, L 10 U 4249/00 a.a.O, u.a. mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 21.10.1999, B 11 AL 25/99 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 68).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 10 U 177/13
    Über die hier allein im Streit stehende Höhe der Wohnungshilfe als Leistung der sozialen und beruflichen Rehabilitation (§§ 39 Abs. 1 Nr. 2, 41 Abs. 2 SGB VII) entscheidet der Unfallversicherungsträger gemäß § 26 Abs. 5 SGB VII nach pflichtgemäßem Ermessen (Urteil des erkennenden Senats vom 28.02.2002, L 10 U 4249/00 in juris).

    Allerdings dürfen sie nicht ohne Rücksicht auf die Ermessenspraxis gleichsam wie ein Gesetz ausgelegt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 28.02.2002, L 10 U 4249/00 a.a.O, u.a. mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 21.10.1999, B 11 AL 25/99 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 68).

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