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   LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21   

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LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21 (https://dejure.org/2023,8011)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21 (https://dejure.org/2023,8011)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 2023 - L 3 SB 2832/21 (https://dejure.org/2023,8011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 5 SGB 10, § 13 Abs 1 S 1 SGB 10, § 152 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 60 Abs 2 SGB 1, § 2 Abs 1 RDG
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vertretungsbefugnis eines Verfahrensbevollmächtigten - Schwerbehindertenrecht - Antrag auf GdB-Feststellung mittels Formular - keine Rechtsdienstleistung - Ausfüllhilfe - fehlende Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX ; Rechtswidrigkeit der Zurückweisung eines Rentenberaters als Prozessbevollmächtigten

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R

    Keine Befugnis von Rentenberatern zur Vertretung in einem Widerspruchsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    Auf die hiergegen eingelegte und unter dem Aktenzeichen B 9 SB 2/18 R geführte Revision des Beklagten hob das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 24.09.2020 das Urteil des erkennenden Senats vom 24.10.2018 auf und wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des SG Karlsruhe vom 02.03.2017 zurück, da die Registrierung als registrierter Erlaubnisinhaber nach § 1 Abs. 3 Satz 2 RDGEG zwar die Registrierungsbehörde binde, aber keine darüber hinausgehende Drittbindung gegenüber anderen Behörden und Gerichten entfalte.

    In dem nach Wiederanrufung unter dem Aktenzeichen S 9 SB 3625/17 ab dem 17.10.2017 fortgeführten Klageverfahren ist mit Beschluss vom 18.12.2018 im Hinblick auf das bei dem BSG anhängige Revisionsverfahren B 9 SB 2/18 R erneut das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.

    Der Kläger hat den in der Zeitschrift "Die Rentenversicherung" (rv) 02/2021 veröffentlichten Aufsatz von D "Befugnisse von Alterlaubnisinhabern nach dem RBerG" vorgelegt und unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 24.09.2020 (B 9 SB 2/18 R) ausgeführt, die "jetzige/aktuelle" Sichtweise des BSG zur Reichweite eines Erlaubnistatbestandes sei für den vorliegenden Fall nicht relevant.

    Die Klage sei zwar als Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG statthaft, der Abschluss des zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Revisionsverfahrens B 9 SB 2/18 R stehe jedoch dem Fortsetzungsfeststellungsinteresse entgegen.

    Es sei zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens durch das geführte Revisionsverfahren B 9 SB 2/18 R geklärt, dass der Kläger Rechtsdienstleistungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts nur mit einem Bezug zu einer gesetzlichen Rente erbringen dürfe.

    Diese Rechtsfrage habe ebenso in dem vor dem BSG unter dem Aktenzeichen B 9 SB 2/18 R anhängig gewesenen Verfahren zugrunde gelegen, in dem der Kläger Revisionsbeklagter gewesen sei.

    Denn diese Tätigkeiten sind bereits keine Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG (BSG, Urteil vom 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R, juris Rn. 17-19; BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, juris Rn. 33-34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20, juris Rn. 40; Roller, Anmerkung zu BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, SGb 2021, 381-391).

  • BSG, 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    Ein mittels Formular gestellter Erstantrag auf Feststellung des Grades der Behinderung erfordert keine gesonderte rechtliche Prüfung des Einzelfalles und ist damit keine Rechtsdienstleistung (Anschluss an BSG, Urteil vom 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R).

    Darüber hinaus hat der Kläger auf die Entscheidungen des BSG vom 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19.07.2022 - 8 C 10.21 im Hinblick auf die Vertretungsbefugnis von Rentenberatern und Rechtsbeiständen hingewiesen.

    Denn diese Tätigkeiten sind bereits keine Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG (BSG, Urteil vom 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R, juris Rn. 17-19; BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, juris Rn. 33-34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20, juris Rn. 40; Roller, Anmerkung zu BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, SGb 2021, 381-391).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 1456/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    In dem anschließend bei dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen L 3 SB 1456/17 geführten Berufungsverfahren hob der erkennende Senat auf die Berufung des Klägers mit Urteil vom 24.10.2018 das Urteil des SG Karlsruhe vom 02.03.2017 auf und stellte fest, dass der Bescheid des Beklagten vom 27.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.12.2016 rechtswidrig und der Kläger berechtigt gewesen sei, in der Schwerbehindertenangelegenheit seines Mandanten gegenüber dem Beklagten aufzutreten.

    Der Senat hat die Akten des SG Karlsruhe S 9 SB 3599/16 und S 9 SB 3625/17 sowie die Akte des erkennenden Senats L 3 SB 1456/17 und die bereits im Verfahren L 3 SB 1456/17 beigezogen gewesene, bei dem LG K über den Kläger geführte Akte E 3712-479 beigezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2020 - 9 S 1944/19

    Auftreten eines Rentenberaters in sozialgerichtlichen Verfahren des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    Die Auffassung des SG Karlsruhe, wonach die Rechtskraft einem neuen Prozess nur entgegenstehen würde, wenn sich die Grundlage des Anspruchs geändert oder wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen sei, geändert hätten, treffe insoweit nicht zu, als sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 24.08.2020 (Az.: 9 S 1944/19) tatsächlich eine Berechtigung zur Vertretung in Schwerbehindertenangelegenheiten ohne Bezug zu einer gesetzlichen Rente ergebe.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20

    Darf Rentenberater für den Beratenen Neufeststellung des Grades der Behinderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    Denn diese Tätigkeiten sind bereits keine Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG (BSG, Urteil vom 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R, juris Rn. 17-19; BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, juris Rn. 33-34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20, juris Rn. 40; Roller, Anmerkung zu BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, SGb 2021, 381-391).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    Auch im Fall eines Antrages auf dem Gebiet des Sozialrechts ist daher der unter Berücksichtigung aller Umstände erkennbare wirkliche Wille des Antragstellers maßgeblich (BSG, Urteil vom 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 19.07.2022 - 8 C 10.21

    Befugnisse eines registrierten Erlaubnisinhabers nach § 3 Abs. 2 Satz 2 RDGEG im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    Darüber hinaus hat der Kläger auf die Entscheidungen des BSG vom 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19.07.2022 - 8 C 10.21 im Hinblick auf die Vertretungsbefugnis von Rentenberatern und Rechtsbeiständen hingewiesen.
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 2832/21
    Denn diese Tätigkeiten sind bereits keine Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG (BSG, Urteil vom 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R, juris Rn. 17-19; BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, juris Rn. 33-34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20, juris Rn. 40; Roller, Anmerkung zu BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R, SGb 2021, 381-391).
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