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   LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07   

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LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07 (https://dejure.org/2010,12100)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2010 - L 10 R 3082/07 (https://dejure.org/2010,12100)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2010 - L 10 R 3082/07 (https://dejure.org/2010,12100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland - Niederlande - gewöhnlicher Aufenthalt - Grenzgänger - Eintritt der Beitragspflicht während Erziehung des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten bei einer Erziehung im Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei einer Erziehung im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.11.2000 - C-135/99

    Elsen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
    Eine Erziehung im Ausland steht einer Erziehung im Inland i.S. § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auch bei einem Grenzgänger gleich; die Einschränkung auf Entsandte in § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB VI ist mit dem europäischen Freizügigkeitsrecht nicht zu vereinbaren (EuGH, Urteil vom 23.11.2000 C-135/99 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 14).

    Lediglich auf Grund des Urteiles des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Sache C-135/99 sei eine Anerkennung für die Zeit der Entrichtung von Pflichtbeiträgen während des Auslandsaufenthaltes möglich.

    (C-135/99 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 14) nämlich eine europarechtskonforme Auslegung erfahren.

    Indessen hat der EuGH - wie die Klägerin zutreffend vorträgt - die Anwendung von Art. 13 Abs. 2 Buchst. f VO 1401/71 verneint und stattdessen die Anwendung von Art. 13 Abs. 2 Buchst. a VO 1401/71 bejaht, wenn eine "hinreichende Verbindung" zum Beschäftigungsstaat hergestellt werden kann (Urteil vom 27.02.2002, C-28/00 unter Hinweis auf das Urteil vom 23.11.2000, a.a.O.).

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
    Auch wenn diese Zuordnungsregel eine widerlegliche Vermutung enthält (mit der Folge, dass der Ehemann notwendig beizuladen sei, vgl. BSG, Urteil vom 23.10.2003, B 4 RA 15/03 R in SozR 4-2600 § 56 Nr. 1), gilt diese Vermutung so lange, wie sie nicht - durch gemeinsame Erklärung - widerlegt ist.

    Die Vorschrift erfasst somit die Fälle der Ausstrahlung nach § 4 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) und damit - von zwei hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 23.10.2003, B 4 RA 15/03 R, a.a.O.) - ausschließlich Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich des SGB IV bestehenden Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend ins Ausland entsandt wurden (BSG, a.a.O.).

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 43/93

    Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im Ausland - Zuordnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
    Dem entsprechend und weil ohnehin keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Ehemann der Klägerin die Erziehungszeit für sich beansprucht, dieser vielmehr das Begehren der Klägerin unterstützt (s. die vorgelegte Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers über die Tätigkeit als Arzt in A. ) und mit der Zuordnung der Erziehungszeit zur Klägerin ausdrücklich einverstanden ist (vgl. die von der Klägerin im Berufungsverfahren vorgelegte Erklärung des Ehemannes), bedarf es auch keiner Beiladung des Ehemannes der Klägerin (ebenso BSG, Urteil vom 22.02.1995, 4 RA 43/93 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 8).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
    Im Rahmen der so geforderten europarechtskonformen Auslegung (vgl. Urteil des EuGH vom 19.01.2010, C-555/07) kann diese Einschränkung somit keine Anwendung finden.
  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
    Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs ist § 149 Abs. 5 SGB VI. Die Bestimmung findet gemäß § 300 Abs. 1 SGB VI Anwendung und zwar unabhängig davon, ob der Sachverhalt, auf den sich der Anspruch gründet, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vorgelegen hat (BSG, Urteil vom 17.11.1992, 4 RA 15/91 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93

    Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung - Ehagtte - Ausland - Wohnsitz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
    § 56 Abs. 3 Satz 3 SGB VI ist auf diesen Fall - Pflichtbeitragszeiten des Ehegatten während der Erziehung des Kindes und des gemeinsamen Aufenthaltes im Ausland auf Grund einer Beschäftigung im Inland (so genannter Grenzgänger) - auf Grund bundesdeutscher Rechtsgrundsätze nach der Rechtsprechung des BSG nicht entsprechend anwendbar (BSG, Urteil vom 25.01.1994, 4 RA 3/93 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 6), was nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt (BSG, a.a.O.).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
    Zweck dieses Verfahrens und insbesondere des Vormerkungsbescheides ist eine Beweissicherung hinsichtlich derjenigen Tatsachen, die in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können, was sich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats gültigen materiell-rechtlichen Regelung beurteilt (BSG, Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 108/95 in SozR 3-2600 § 58 Nr. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 3102/15
    Sie dürfe "wegen der Freizügigkeit des Europäischen Gemeinschaftsrechts" nicht schlechter gestellt werden als ein Elternteil, das sein Kind überwiegend im Ausland erzogen habe (Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2010 - L 10 R 3082/07 - (juris)).

    Abschließend ist die Klägerin noch darauf hinzuweisen, dass das von ihr in Bezug genommene Urteil des 10. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 29. April 2010 (- L 10 R 3082/07 - (juris)) - welches zu Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im Königreich der Niederlande ergangen war - vom Bundessozialgericht (BSG) aufgehoben wurde (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 22/10 R - (juris)).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 R 1699/12

    Anerkennung des Besuchs einer Berufsfachschule als Anrechnungszeit nach § 58 Abs

    Zweck dieses Verfahrens und insbesondere des Vormerkungsbescheides ist eine Beweissicherung hinsichtlich derjenigen Tatsachen, die in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg 29.04.2010, L 10 R 3082/07, juris Rn 15 unter Hinweis auf BSG 24.10.1996, 4 RA 108/95, SozR 3-2600 § 58 Nr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - L 2 R 640/13

    Anrechnung einer Erziehung des Kindes im Ausland als Kindererziehungszeit

    Auch der vom Landessozialgericht Baden-Württemberg am 29. April 2010 entschiedene Fall (L 10 R 3082/07) unterscheide sich von dem hier zu entscheidenden Sachverhalt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 343/15

    Geltendmachung einer der betrieblichen Berufsausbildung vorgeschalteten

    Zweck dieses Verfahrens und insbesondere des Vormerkungsbescheides ist eine Beweissicherung hinsichtlich derjenigen Tatsachen, die in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg 29.04.2010, L 10 R 3082/07, juris Rn 15 unter Hinweis auf BSG 24.10.1996, 4 RA 108/95, SozR 3-2600 § 58 Nr. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 9 R 2296/17
    Zweck dieses Verfahrens und insbesondere des Vormerkungsbescheides ist eine Beweissicherung hinsichtlich derjenigen Tatsachen, die in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010, L 10 R 3082/07 unter Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 108/95, beide in Juris).
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