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   LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18   

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https://dejure.org/2019,28782
LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18 (https://dejure.org/2019,28782)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.2019 - L 6 U 551/18 (https://dejure.org/2019,28782)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2019 - L 6 U 551/18 (https://dejure.org/2019,28782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 547 RVO, § 551 Abs 1 RVO, § 9 Abs 1 S 1 SGB 7, § 134 Abs 1 S 1 SGB 7, § 212 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung von Berufskrankheiten - Anwendung der RVO - Zuständigkeitskonkurrenz zwischen mehreren Berufsgenossenschaften - letzter Ausübungszeitpunkt der gefährdenden Tätigkeit maßgeblich - Feststellung einer Polyneuropathie - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB 7 § 212; RVO § 547 ; RVO § 551

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der Gerichtsbescheid des SG vom 4. Januar 2018, mit dem die als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 56 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R -, SozR 4-2700 § 9 Nr. 22, Rz. 13 m. w. N.) erhobene Klage, mit welcher der Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 7. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. November 2014 (§ 95 SGG) die Verpflichtung der Beklagten zu den Feststellungen der Listen-Berufskrankheiten nach den Nrn. 1302, 1310 und 1317 der Anlage 1 zur BKV verfolgte, abgewiesen wurde.

    In Bezug auf das Schilddrüsenkarzinom, welches Anfang 2008 festgestellt wurde, und sich der Anspruch auf Feststellung der Berufskrankheiten damit nach § 9 Abs. 1 SGB VII beurteilt, wonach im Wesentlichen die gleichen Maßstäbe wie nach den zuvor geltenden Regelungen der RVO Anwendung finden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R -, SozR 4-2700 § 9 Nr. 22, Rz. 14 zur Wie-Berufskrankheit), ist der Ursachenzusammenhang ebenfalls nicht hinreichend wahrscheinlich.

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R -, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4111 Nr. 3, Rz. 14 m. w. N.).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R

    Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Nach den zur Ermittlung des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und als Interpretationshilfe (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 5/16 R -, SozR 4-2700 § 9 Nr. 29, Rz. 17 m. w. N.) heranzuziehenden Merkblättern (Bekanntmachungen des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung [BMA] vom 29. März 1985, BArbBl. 6/1985 und vom 10. Juli 1979, BArbBl. 7/8/1979 ) entsprechen der Heterogenität der Halogenkohlenwasserstoffe unterschiedliche akute oder/und chronische Krankheitsbilder.
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange der anderen Ursache keine überragende Bedeutung zukommt (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R -, juris, Rz. 20).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Zudem wendet die Beklagte unter Bezugnahme auf die schlüssigen und nachvollziehbaren Ausführungen von Prof. Dr. T. von August 2019, welche rechtlich als qualifiziertes Beteiligtenvorbringen zu werten sind (vgl. BSG, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - B 5 R 45/16 B -, juris, Rz. 19), mit Recht ein, dass die Ausführungen von Dr. K. auch deswegen nicht überzeugen, da sie nicht nur keine elektroneurographische Untersuchung durchführte, sondern insbesondere in Bezug auf die Polyneuropathie keine elektrophysiologische, welche für die Diagnostik unerlässlich ist (vgl. Heuß et al., Diagnostik bei Polyneuropathien, 2019, in: D. Gesellschaft für Neurologie e. V., Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie, im Internet unter xxx).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Nach dieser Zeit ist anders als möglicherweise bei einer Exploration im Rahmen einer psychiatrischen Begutachtung (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2014 - L 6 U 4001/13 -, juris, Rz. 50) immer noch gewährleistet, dass sich der Gutachter an die Untersuchungsperson erinnert.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Als Arbeitsunfall gilt gemäß § 551 Abs. 1 Satz 1 RVO auch eine Berufskrankheit (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R -, BSGE 103, 54 ).
  • LSG Bayern, 25.11.2015 - L 2 U 526/11

    Zuständigkeitskonkurrenz zwischen mehreren Berufsgenossenschaften bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
    Die Zuständigkeit bei Berufskrankheiten richtet sich, wenn die gefährdende Tätigkeit für mehrere Unternehmen ausgeübt wurde, für die verschiedene Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sind, nach dem Unternehmen, in dem die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde, was sich mittlerweile aus § 134 Abs. 1 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ergibt, als ungeschriebener allgemeiner Rechtssatz aber bereits für Versicherungsfälle vor seinem Inkrafttreten galt (Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 2015 - L 2 U 526/11 -, juris, Rz. 37; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: Mai 2017, § 134 SGB VII, Rz. 1).
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