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   LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12   

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LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 (https://dejure.org/2012,39486)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 (https://dejure.org/2012,39486)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 8 SB 2721/12 (https://dejure.org/2012,39486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen fehlender Vertretungsbefugnis im Bereich des Schwerbehindertenrechts - Rentenberaterzulassung - Umfang - keine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters im Schwerbehindertenverfahren

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - erlaubnisbedürftige Rechtsberatung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B -), der Begriff des Rentenberaters sei umfassend zu verstehen und umfasse auch das Schwerbehindertenrecht in Gänze, überzeugt den Senat nicht.

    Gründe der Rechtssicherheit gebieten keine andere Beurteilung (a.A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2007 a.a.O.; Urteil des VG Mainz vom 18.02.2011 - 4 K 642/10 MZ).

    Der Senat lässt deshalb dahinstehen, ob durch die Entscheidungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 04.10.2007 (a.a.O.) und des 11. Senats, Beschluss vom 16.03.1995 - L 11 Vs 89/95 B (rv 1995, 137), die eine uneingeschränkte Vertretungsbefugnis der Rentenberater für das Schwerbehindertenrecht bejahten - wobei der Beschluss vom 04.10.2007 wohl in eigener Sache des RB erging -, insoweit eine Vertrauensgrundlage für RB geschaffen worden ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 8 SB 553/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Der Senat hat bereits in vergleichbaren, von RB vertretenen Fällen entschieden, dass insoweit keine Vertretungsbefugnis des RB vorliegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.06.2012 in den Verfahren L 8 SB 553/11 und L 8 SB 537/11, letzterer veröffentlicht in Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Der Senat kommt nach erneuter Bewertung in Abweichung zu seinen Beschlüssen vom 26.06.2012 (a.a.O.) zu dem Ergebnis, dass RB jedenfalls unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zumindest zur Abwicklung der bereits vor der Entscheidung der Registrierungsbehörde begründeten Mandatsverhältnisse unter Vertrauensgesichtspunkten nicht zurückzuweisen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 8 SB 537/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Die Rechte der Berufsausübungsfreiheit und am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines seit 1983 tätigen Rentenberaters werden durch die Zurückweisung nach § 73 Abs. 3 SGG im Rechtsstreit nach dem Schwerbehindertenrecht nach SGB IX grundsätzlich nicht grundrechtswidrig unverhältnismäßig eingeschränkt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 26.06.2012 -L 8 SB 537/11-).

    Der Senat hat bereits in vergleichbaren, von RB vertretenen Fällen entschieden, dass insoweit keine Vertretungsbefugnis des RB vorliegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.06.2012 in den Verfahren L 8 SB 553/11 und L 8 SB 537/11, letzterer veröffentlicht in Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.1995 - L 11 Vs 89/95

    Vertretungsbefugnis von Rentenberatern im Schwerbehinderten- und sozialen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Der Senat lässt deshalb dahinstehen, ob durch die Entscheidungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 04.10.2007 (a.a.O.) und des 11. Senats, Beschluss vom 16.03.1995 - L 11 Vs 89/95 B (rv 1995, 137), die eine uneingeschränkte Vertretungsbefugnis der Rentenberater für das Schwerbehindertenrecht bejahten - wobei der Beschluss vom 04.10.2007 wohl in eigener Sache des RB erging -, insoweit eine Vertrauensgrundlage für RB geschaffen worden ist.
  • BSG, 28.11.1975 - 4 RJ 85/75

    Rechtsbeistand - Ausschluß - Umfang der Vollmacht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Die Tätigkeit im schriftlichen Verfahren im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit war demnach nach einer Rechtsauffassung (mangels Rechtsgrundlage für eine Zurückweisung) zum einen hinzunehmen (so zur fehlenden Zulassung als Rechtsbeistand BSG, Urteil vom 28.11.1975, SozR 1500 § 73 Nr. 2) bzw. nach anderer Auffassung konnte durch klarstellenden Zurückweisungsbeschluss der sich bereits aus dem Gesetz ergebende Ausschluss des Bevollmächtigten ausgesprochen werden (Keller/Leitherer a.a.O.), was im Ermessen des Gerichts stand.
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 16; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2012 - L 11 SB 74/10

    Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im Verfahren zur Feststellung des Grads

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Es liegen somit hinreichende Gründe des Allgemeinwohls vor, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG durch Regelungen zur Berufsausübung zu begrenzen (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.09.2012 - L 11 SB 74/10 -, juris).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 16; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 20/96

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 16; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2008 - L 5 SB 25/03
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12
    Aus den Regelungen des Bestandsschutzes für die Erlaubnisinhaber zur Tätigkeit als Rechtsbeistand ist daher eine historisch zu begründende Erstreckung der Rentenberater-Erlaubnis auf unbeschränkte Tätigkeiten im Schwerbehindertenrecht nicht abzuleiten (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.05.2008 - L 5 SB 25/03 -, juris).
  • VG Mainz, 18.02.2011 - 4 K 642/10

    Registrierung als registrierter Erlaubnisinhaber im Rechtsdienstleistungsregister

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Diese Registrierung ist konstitutive Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufsausübung, weshalb letztere vor der Registrierung untersagt ist (Rillig in Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Aufl. Vor §§ 10 ff. Rn. 1 und § 10 Rn. 124; Lamm in Dreyer/Lamm/Müller, RDG, § 10 Rn. 2; Suppé in Grunewald/Römermann, RDG, § 10 Rn. 24; vgl. auch LSG BW, Beschluss vom 29. November 2012 - L 8 SB 2721/12, juris Rn. 26).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Ablehnung der Erhöhung des Grads der Behinderung bei

    Diese habe nach dem Verständnis im Zeitpunkt der Erteilung das Schwerbehindertenrecht stets auch ohne konkreten Bezug zur Rentenberatung eingeschlossen und gelte insoweit fort (vgl Vogts, RV 2012, 205 ff; Hoechstetter, RBeistand 1998, 3 ff; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl 2001, § 1 RdNr 128 mwN; Casselmann, Rentenberatung und mündliches Verhandeln vor den Sozialgerichten, 4. Aufl 1990, S 69: historische Zuständigkeit; aA LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 -, Juris mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1692/12

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Grads der Behinderung -

    Die Gegenmeinung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - Juris Rz. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 - Juris Rz. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2008 - L 5 SB 25/03 - Juris Rz. 20 bis 25 und 30 unter Hinweis auf den Wortsinn des Begriffs "Rentenberater", die Möglichkeit der Erteilung auch nur von Teilerlaubnissen und den Schutzgedanken des RBerG) hätte zur Folge, dass letztlich erst im gerichtlichen Verfahren die Frage anhand einer dann zu entwickelnden Kasuistik geklärt werden könnte, ob die prozessualen Handlungen des Rentenberaters zulässig sind beziehungsweise waren, was bei der rechtssuchenden Bevölkerung und insbesondere den Mandanten eines Rentenberaters zu einer nicht mit den Schutzzwecken des RBerG zu vereinbarenden Unsicherheit führen würde und daher nicht überzeugt (VG Mainz, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 642/10.MZ - Juris Rz. 31; VG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2012 - 4 K 1803/10.F - Juris Rz. 42 und 44; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B - Juris 19; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff., 527; zustimmend OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.10.2011 - 3172 E 6-1/11, 3172 E 6-1/11 - Leitsatz in Juris).

    Denn nach Sinn und Zweck des § 1 RDGEG sollen Alterlaubnisinhaber ihre früher erlaubten Rechtsdienstleistungen dauerhaft weiter erbringen können (anderer Ansicht auf die aktuellen Umstände abstellend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - Juris Rz. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 - Juris Rz. 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 1456/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten -

    Da die Altersrente für Schwerbehinderte frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen werden kann, ist eine Vertretungsbefugnis durch einen Rentenberater zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft seines Mandanten im Schwerbehindertenverfahren mithin vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Mandanten grundsätzlich nicht gegeben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012, L 8 SB 2721/12, juris; ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2017, L 6 SB 706/16).

    Bei dieser auf Antrag des Klägers gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 RDGEG in Verbindung mit § 13 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 RDG und § 6 Abs. 1, Abs. 3 Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) am 26.03.2009 verfügten, am 27.03.2009 erfolgten und mit Schreiben vom 27.03.2009 gegenüber dem Kläger bekannt gemachten Registrierung, insbesondere als "Rechtsbeistand auf dem Gebiet des Sozial- und Rentenrechts" sowie mit der "Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts", die den ihm zuvor eingeräumten Erlaubnisumfang - wie oben dargelegt - übersteigt und daher wohl rechtswidrig sein dürfte, handelt es sich im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Baden-Württemberg (LVwVfG) um einen Verwaltungsakt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2018, L 6 U 418/18, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012, L 8 SB 2721/12, juris; in Bezug auf die Registrierung nach § 10 RDG: Bundestags-Drucksache 16/3655, Begründung zu § 10 RDG, S. 63; Bundestags-Drucksache 16/6634, Begründung zu § 16 RDG, S. 52, 53; Rillig in Deckenbrock/Henssler, Kommentar zum RDG, Vor §§ 10 ff. RDG Rn. 1; Seichter in Deckenbrock/Henssler, Kommentar zum RDG, 4. Auflage 2015, § 16 RDG Rn. 7; Dötsch in Deckenbrock/Henssler, Kommentar zum RDG, 4. Auflage 2015, § 13 RDG Rn. 72; Lamm in Dreyer/Lamm/Müller, Kommentar zum RDG, 2009, § 13 RDG Rn. 55, 61; Schmidt in Krenzler, Kommentar zum RDG, 2. Auflage 2017, § 1 RDG Rn. 114; Köhler, SGb 2009, S. 441, 446, 448, 449; so wohl auch Kleine-Cosack, Kommentar zum RDG, 3. Auflage 2014, § 13 RDG Rn. 2, 18, 19, indem er die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister als "konstitutiv" beschreibt und bei Nicht-Verbescheidung die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage eröffnet sieht; ebenso Deckenbrock in Deckenbrock/Henssler, Kommentar zum RDG, § 1 RDGEG Rn. 13, für den Fall, dass die Registrierungsbehörde abweichend vom Antrag des Alterlaubnisinhabers den Inhalt und Umfang der Registrierung beschränkt) im Sinne einer positiven Bescheidung des vom Kläger unter dem 23.03.2009 gestellten Ergänzungsantrags, der durch Bekanntgabe im Sinne des § 41 Abs. 1 LVwVfG gegenüber dem Rechtsdienstleister nach § 43 Abs. 1 LVwVfG wirksam geworden ist.

    Zum Schutz der Ratsuchenden muss aber bereits vor einer von ihnen angefragten Dienstleistung beispielsweise feststehen, welche Rentenberater zur Vornahme derselben ausgewählt werden dürfen (vergleiche dazu aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012, L 8 SB 2721/12, juris, das es ausreichen lässt, dass Ratsuchende in Rechtsstreitigkeiten nach dem Schwerbehindertenrecht bei der Mandatsanbahnung von einem als "Rentenberater" registrierten Dienstleister pflichtgemäß über den Umfang seiner Vertretungsbefugnis aufzuklären sind).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - L 8 AL 4856/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Eine "Besitzstandswahrung" für die früheren Rechtsbeistände (vgl. Beschluss des Senats vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12, juris), die mit der Rechtsänderung von 1980 geschaffen wurde, kommt bei der Zulassung als Rentenberater ab September 1983 daher unter keinem Gesichtspunkt in Betracht.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat nach eigener Prüfung angeschlossen (vgl. Urteil des Senats vom 23.10.2015 - L 8 AL 4947/11, unveröffentlicht) und geht mit dem BSG davon aus, dass Rentenberatern die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht gestattet ist (so auch der 12. und 13. Senat des LSG; vgl. Urteile vom 26.06.2003 - L 12 AL 3537/02 und vom 14.08.2007 - L 13 AL 3429/05; ebenso die Rechtsprechung des Senats zum Schwerbehindertenrecht, vgl. Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12; in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R).

  • VG Schleswig, 02.01.2017 - 9 A 10/15

    Wiederaufnahmeverfahren durch Rentenberaterin wegen Umfangs der erlaubten

    Die Gegenmeinung der Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - fordert für die Tätigkeit des Rentenberaters auf anderen Rechtsgebieten jeweils einen konkreten zumindest indirekten Rentenbezug (Hess. LSG, Beschl. v. 01.03.1999 - L 4 B 28/98 SB zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.04.2012 - L 4 P 3405/11 zitiert nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.05.2008 - L 5 SB 25/03 zitiert nach juris).

    Daher liegen hinreichende Gründe des Allgemeinwohls vor, um die Berufsausübungsfreiheit durch die Regelungen zu den Rechtsdienstleistungen einzuschränken (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.11.2012 a.a.O. Rn. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 AL 4947/14
    Eine "Besitzstandswahrung" für die früheren Rechtsbeistände (vgl. Beschluss des Senats vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - , juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de), die mit der Rechtsänderung von 1980 geschaffen wurde, kommt bei der Zulassung als Rentenberater ab September 1983 daher unter keinem Gesichtspunkt in Betracht.

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an und geht mit dem BSG davon aus, dass Rentenberatern die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht gestattet ist (so auch der 12. und 13. Senat des LSG; vgl. Urteile vom 26.06.2003 - L 12 AL 3537/02 - und vom 14.08.2007 - L 13 AL 3429/05 - ; ebenso die Rechtsprechung des Senats zum Schwerbehindertenrecht, vgl. Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - juris Rn. 12 ff.; in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rn. 13 ff.).

  • SG Karlsruhe, 08.01.2017 - S 3 U 3821/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessbevollmächtigter - Zurückweisung eines

    Dort wird für die Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters ein konkreter Bezug der Feststellung einer - rentenberechtigenden - Schwerbehinderung nur dann angenommen, wenn der/die Vertretene in zeitlichem Zusammenhang zum Schwerbehindertenverfahren auch beabsichtigt, eine gesetzliche Rente in Anspruch zu nehmen, welche gerade die Schwerbehinderteneigenschaft voraussetzt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2012 - L 8 SB 2721/12 -, juris Rn. 14; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2016 - S 1 SB 2294/16 -, juris Rn. 19).

    Ein länger als drei Jahre umfassender Zeitraum reicht allerdings nicht (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2012 - L 8 SB 2721/12 -, juris Rn. 14).

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 341/13

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag aus

    Diese Registrierung ist konstitutive Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufsausübung, weshalb letztere vor der Registrierung untersagt ist (Rillig in Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Aufl. Vor §§ 10 ff. Rn. 1 und § 10 Rn. 124; Lamm in Dreyer/Lamm/Müller, RDG, § 10 Rn. 2; Suppe in Grunewald/Römermann, RDG, § 10 Rn. 24; vgl. auch LSG BW, Beschluss vom 29. November 2012 - L 8 SB 2721/12, juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 2632/12
    Die Gegenmeinung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - Juris Rz. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 - Juris Rz. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2008 - L 5 SB 25/03 - Juris Rz. 20 bis 25 und 30 unter Hinweis auf den Wortsinn des Begriffs "Rentenberater", die Möglichkeit der Erteilung auch nur von Teilerlaubnissen und den Schutzgedanken des RBerG) hätte zur Folge, dass letztlich erst im gerichtlichen Verfahren die Frage anhand einer dann zu entwickelnden Kasuistik geklärt werden könnte, ob die prozessualen Handlungen des Rentenberaters zulässig sind beziehungsweise waren, was bei der rechtssuchenden Bevölkerung und insbesondere den Mandanten eines Rentenberaters zu einer nicht mit den Schutzzwecken des RBerG zu vereinbarenden Unsicherheit führen würde und daher nicht überzeugt (VG Mainz, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 642/10.MZ - Juris Rz. 31; VG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2012 - 4 K 1803/10.F - Juris Rz. 42 und 44; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B - Juris 19; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff., 527; zustimmend OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.10.2011 - 3172 E 6-1/11, 3172 E 6-1/11 - Leitsatz in Juris).

    Denn nach Sinn und Zweck des § 1 RDGEG sollen Alterlaubnisinhaber ihre früher erlaubten Rechtsdienstleistungen dauerhaft weiter erbringen können (anderer Ansicht auf die aktuellen Umstände abstellend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - Juris Rz. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 - Juris Rz. 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1772/11
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 3 SB 3340/12
  • SG Karlsruhe, 14.09.2016 - S 1 SB 2294/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Prozessbevollmächtigter

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