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   LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL   

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https://dejure.org/2022,11533
LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL (https://dejure.org/2022,11533)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL (https://dejure.org/2022,11533)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2022 - L 5 KA 1255/20 KL (https://dejure.org/2022,11533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2e SGB 5, § 87a Abs 2 S 1 SGB 5, § 87a Abs 2 S 3 SGB 5, § 87a Abs 2 S 4 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Beanstandung eines Schiedsspruchs des Landesschiedsamtes durch das Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 89 Abs 10 S 7 SGB 5 - Beschränkung auf Rechtsaufsicht - Kompromisscharakter vertraglicher Vereinbarungen - Verbindlichkeit der vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtswidrigkeit aufsichtsrechtlicher Beanstandungsbescheide gegen vertragliche Vereinbarungen zwischen Selbstverwaltungsträgern; Zulässigkeit der Vereinbarung von Zuschlägen für besonders förderungswürdige Leistungen nach § 87a Abs. ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R

    Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Zur Entscheidung ist der für das Vertragsarztrecht zuständige Senat berufen, weil Aufsichtsangelegenheiten, die - wie hier - das Vertragsarztrecht betreffen, zu den Angelegenheiten des Vertragsarztrechts gehören (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGG; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 22; BSG, Urteil vom 04.11.2021 - B 6 A 2/20 R -, in juris).

    Die Aufsichtsbehörde hat (nur) darüber zu wachen, dass der Versicherungsträger die Gesetze und das sonstige für ihn maßgebende Recht beachtet; dazu gehört auch die Beachtung einer gesicherten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Einer Aufsichtsbehörde ist es daher grundsätzlich verwehrt, mit aufsichtsrechtlichen Mitteln ihre Rechtsauffassung durchzusetzen, sofern dem Rechtsfragen zugrunde liegen, die bislang weder das Gesetz noch die Rechtsprechung in eindeutiger Weise beantwortet haben; in einem solchen Fall bedarf aufsichtsrechtliches Einschreiten einer besonderen Rechtfertigung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Der Grundsatz einer maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht gebietet es zudem, dem Versicherungsträger einen gewissen Beurteilungsspielraum bzw. eine Einschätzungsprärogative zu belassen (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37; BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R -, in juris).

    Daraus folgt, dass Aufsichtsmaßnahmen, die stets eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erfordern (s. auch § 89 Abs. 10 Satz 7 SGB V "kann"), rechtswidrig sind, wenn sich das Handeln oder Unterlassen des Versicherungsträgers im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37; BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; siehe auch Engelhard in juris-PK SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 89 Rn. 22 ff.).

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Die Aufsichtsbehörde hat (nur) darüber zu wachen, dass der Versicherungsträger die Gesetze und das sonstige für ihn maßgebende Recht beachtet; dazu gehört auch die Beachtung einer gesicherten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Einer Aufsichtsbehörde ist es daher grundsätzlich verwehrt, mit aufsichtsrechtlichen Mitteln ihre Rechtsauffassung durchzusetzen, sofern dem Rechtsfragen zugrunde liegen, die bislang weder das Gesetz noch die Rechtsprechung in eindeutiger Weise beantwortet haben; in einem solchen Fall bedarf aufsichtsrechtliches Einschreiten einer besonderen Rechtfertigung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Daraus folgt, dass Aufsichtsmaßnahmen, die stets eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erfordern (s. auch § 89 Abs. 10 Satz 7 SGB V "kann"), rechtswidrig sind, wenn sich das Handeln oder Unterlassen des Versicherungsträgers im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37; BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; siehe auch Engelhard in juris-PK SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 89 Rn. 22 ff.).

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - keine notwendige Beiladung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Für das Zuschlagssystem des § 87a Abs. 2 SGB V gelte jedoch nicht das Prinzip der Vorjahresanknüpfung, wie das BSG bereits für Zuschläge auf den Orientierungswert entschieden habe (B 6 KA 14/16 R, B 6 KA 5/16 R).

    Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität allgemein für die im Vierten Kapitel des SGB V geregelten Vergütungsvereinbarungen, sofern er nicht explizit durch das Gesetz ausgeschlossen oder relativiert wird (BSG, Urteil vom 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R -, in juris, Rn. 53).

    Wie das BSG zu den Zuschlägen nach § 87a Abs. 2 Satz 2 SGB V entschieden hat, gilt der Grundsatz der sog. Vorjahresanknüpfung für die Vereinbarung von Zu- und Abschlägen nicht (BSG, Urteil vom 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R -, in juris, Rn. 45).

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R

    Honorarverträge im Ersatzkassenbereich - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Soweit der Senat verfassungsrechtliche Zweifel daran äußere, dass einer Bundesoberbehörde ein Recht eingeräumt werde, in die Entscheidung einer Landesbehörde einzugreifen, werde entgegnet, dass das BSG (B 6 KA 32/10 R, B 6 KA 10/99 R) ausdrücklich klargestellt habe, dass die Beanstandung einer Landesschiedsamtsentscheidung mit der Kompetenzordnung der Art. 83 ff. GG vereinbar sei.

    Die Beanstandung wirkt gegenüber allen Vertragspartnern wie eine Aufsichtsmaßnahme, so dass sich auch alle Vertragspartner im Wege einer Aufsichtsklage entsprechend § 54 Abs. 3 SGG dagegen wehren können (vgl. BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R -, in juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R -, in juris, Rn. 16).

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R

    Klagebefugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung bei Beanstandung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Soweit der Senat verfassungsrechtliche Zweifel daran äußere, dass einer Bundesoberbehörde ein Recht eingeräumt werde, in die Entscheidung einer Landesbehörde einzugreifen, werde entgegnet, dass das BSG (B 6 KA 32/10 R, B 6 KA 10/99 R) ausdrücklich klargestellt habe, dass die Beanstandung einer Landesschiedsamtsentscheidung mit der Kompetenzordnung der Art. 83 ff. GG vereinbar sei.

    Die Beanstandung wirkt gegenüber allen Vertragspartnern wie eine Aufsichtsmaßnahme, so dass sich auch alle Vertragspartner im Wege einer Aufsichtsklage entsprechend § 54 Abs. 3 SGG dagegen wehren können (vgl. BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R -, in juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R -, in juris, Rn. 16).

  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Deshalb unterliegen auch Entscheidungen des Landesschiedsamts, das bei ihrer Entscheidung an die Stelle der Vertragspartner tritt, nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (stRspr. BSG, Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R -, in juris; zuletzt BSG, Urteil vom 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R -, in juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zum Vertragsarztrecht kommt den Schiedsämtern bei der Festsetzung des Inhalts der Verträge ein weiter Gestaltungsspielraum zu; die Vertragsgestaltungsfreiheit, die der gerichtlichen Prüfung Grenzen setzt, ist nicht geringer als diejenige der Vertragspartner einer im Wege freier Verhandlung erzielten Vereinbarung (BSG, Urteil vom 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R -, in juris).

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungspauschale des ärztlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Die Kläger berücksichtigten zudem nicht, dass die §§ 82, 83 SGB V nicht alleine den Gestaltungsspielraum der Gesamtvertragspartner festlegten, sondern dieser durch bundesrechtliche Vorgaben begrenzt sei (unter Verweis auf B 6 KA 12/16 R).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Der Grundsatz einer maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht gebietet es zudem, dem Versicherungsträger einen gewissen Beurteilungsspielraum bzw. eine Einschätzungsprärogative zu belassen (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37; BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R -, in juris).
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 14/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vereinbarung über die Gesamtvergütung für 2013 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Für das Zuschlagssystem des § 87a Abs. 2 SGB V gelte jedoch nicht das Prinzip der Vorjahresanknüpfung, wie das BSG bereits für Zuschläge auf den Orientierungswert entschieden habe (B 6 KA 14/16 R, B 6 KA 5/16 R).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20
    Das BSG habe bereits entschieden, dass Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen innerhalb der MGV zulässig seien (unter Verweis auf B 6 KA 28/11 R).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 A 2/20 R

    Aufsichtsrecht - vertragsärztliche Versorgung - keine Klagebefugnis der

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerinnen beim Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Az. L 5 KA 1255/20 KL gegen den Bescheid des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 14.04.2020 wird angeordnet.

    Am 20.04.2020 haben die Antragstellerinnen zu 1 und 2 Klage gegen den Beanstandungsbescheid vom 14.04.2020 beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg erhoben (L 5 KA 1255/20 KL).

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (L 5 KA 1255/20 KL) gegen den Bescheid vom 14.04.2020 anzuordnen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten des Senats, auch in der Hauptsache L 5 KA 1255/20 KL, Bezug genommen.

  • VG Berlin, 08.09.2022 - 33 K 4.21
    Aufgrund dessen hat die Aufsichtsbehörde auch sonst im Sozialrecht, wenn die aufsichtsrechtliche Maßnahme einen Vertrag zwischen Selbstverwaltungsträgern betrifft, zu berücksichtigen, dass derartige vertragliche Vereinbarungen auf einen Interessenausgleich angelegt sind und Kompromisscharakter haben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Mai 2020 - L 5 KA 1255/20 KL-ER -, BeckRS 2020, 12316 Rn. 48).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1677/22
    Denn das Erfordernis einer Vereinbarung der Spitzenverbände über ein Konzept für eine repräsentative Kalkulation der DRG´s ist Ausdruck des Interessenausgleichs zwischen den betroffenen Selbstverwaltungsträgern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL -, juris Rn. 84).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1683/22
    Denn das Erfordernis einer Vereinbarung der Spitzenverbände über ein Konzept für eine repräsentative Kalkulation der DRG´s ist Ausdruck des Interessenausgleichs zwischen den betroffenen Selbstverwaltungsträgern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL -, juris Rn. 84).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1675/22
    Denn das Erfordernis einer Vereinbarung der Spitzenverbände über ein Konzept für eine repräsentative Kalkulation der DRG´s ist Ausdruck des Interessenausgleichs zwischen den betroffenen Selbstverwaltungsträgern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL -, juris Rn. 84).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1672/22
    Denn das Erfordernis einer Vereinbarung der Spitzenverbände über ein Konzept für eine repräsentative Kalkulation der DRG´s ist Ausdruck des Interessenausgleichs zwischen den betroffenen Selbstverwaltungsträgern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL -, juris Rn. 84).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1747/22
    Denn das Erfordernis einer Vereinbarung der Spitzenverbände über ein Konzept für eine repräsentative Kalkulation der DRG´s ist Ausdruck des Interessenausgleichs zwischen den betroffenen Selbstverwaltungsträgern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL -, juris Rn. 84).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 7 L 1682/22
    Denn das Erfordernis einer Vereinbarung der Spitzenverbände über ein Konzept für eine repräsentative Kalkulation der DRG´s ist Ausdruck des Interessenausgleichs zwischen den betroffenen Selbstverwaltungsträgern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20 KL -, juris Rn. 84).
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