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   LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19   

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https://dejure.org/2022,11653
LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19 (https://dejure.org/2022,11653)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19 (https://dejure.org/2022,11653)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2022 - L 5 KA 1932/19 (https://dejure.org/2022,11653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Abschn 31.2 EBM-Ä 2008, Abschn 36.3 EBM-Ä 2008, Nr 05310 EBM-Ä 2008, EBM-Z, § 87 Abs 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische Richtigstellung - enge Verknüpfung von präanästhesiologischen Untersuchungen mit ambulanten Operationen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) - Abrechenbarkeit von EBM Nr 05310 (juris: EBM-Ä ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Anforderungen an die Abrechnung präanästhesiologischer Untersuchungen bei einer ambulanten oder belegärztlichen Operation nach Nr. 05310 EBM-Ä

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung von anästhesiologischen Leistungen nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Raum für eine systematische Interpretation im Sinne einer Gesamtschau der in innerem Zusammenhang stehenden vergleichbaren oder ähnlichen Leistungstatbestände ist dann, wenn der Wortlaut eines Leistungstatbestandes zweifelhaft ist und es einer Klarstellung bedarf (BSG, Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R -, in juris, Rn. 20 m.w.N.).

    Denn Vertragszahnärzte können keine ambulanten Operationen im Sinne von § 115b SGB V erbringen (jedenfalls solange für diese ein Vertrag nach § 115b SGB V nicht existiert, vgl. BSG, Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R -, in juris, Rn. 36).

    Damit wirkt auch der daran beteiligte Anästhesist nicht an einer ambulanten Operation im Sinne dieser Regelung mit und er kann deshalb seine Leistungen - auch nicht die vorbereitenden - nicht nach den GOP des Kapitels 31 EBM abrechnen (BSG, Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R -, in juris).

    Auch dieser Aspekt spricht dafür, die Klägerin auf die Abrechnung ihrer Leistungen nach Kapitel 5 EBM - hier GOP 05330 EBM - zu beschränken (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R -, in juris).

  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 16/17 R

    Vertragsärztliche Vergütung sonographischer Leistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots -, erbracht und abgerechnet worden sind (BSG, Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R - und Urteil vom 16.05.2018 - B 6 KA 16/17 R -, beide in juris).

    Eine sachlich-rechnerische Richtigstellung ist insbesondere dann angezeigt, wenn die abgerechneten Leistungen nicht die Vorgaben des EBM erfüllen (BSG, Urteil vom 16.05.2018 - B 6 KA 16/17 R -, in juris).

    Für die Auslegung vertragsärztlicher Vergütungs- und Abrechnungsbestimmungen ist in erster Linie der Wortlaut der Regelungen maßgeblich (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 14/19 R - und Urteil vom 16.5.2018 - B 6 KA 16/17 R -, beide in juris).

    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 16.05.2018 - B 6 KA 16/17 R -, in juris, Rn. 19 m.w.N.).

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R

    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Nichts Anderes gilt für belegärztliche Leistungen, die ebenfalls von Zahnärzten nicht erbracht und abgerechnet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R -, in juris).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 16/15 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Dieses sog. Splittingverbot ist rechtmäßig (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 16/15 R -, in juris).
  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 14/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Für die Auslegung vertragsärztlicher Vergütungs- und Abrechnungsbestimmungen ist in erster Linie der Wortlaut der Regelungen maßgeblich (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 14/19 R - und Urteil vom 16.5.2018 - B 6 KA 16/17 R -, beide in juris).
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R -, in juris Rn. 11) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11.09.2019 - B 6 KA 22/18 R -, in juris).
  • SG Marburg, 23.03.2011 - S 12 KA 622/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung von präanästhesiologischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Für alle Leistungen außerhalb des Abschnitts 31.2 EBM könne aber die Leistung nach GOP 05310 EBM nicht abgerechnet werden (unter Verweis auf SG Marburg, Urteil vom 23.03.2011 - S 12 KA 622/10 -, in juris).
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung - Leistungslegende des Einheitlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Soweit der Wortlaut einer Leistungslegende des EBM für die ärztlichen Leistungen nicht eindeutig ist, können auch die der Leistung zugeordneten Kalkulations- und Prüfzeiten zur Auslegung herangezogen werden (BSG, Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R -, in juris).
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 56/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Durchführung und Abrechnung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl. BSG, Urteil vom 13.02.2019 - B 6 KA 56/17 R -, in juris, Rn. 27).
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1932/19
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots -, erbracht und abgerechnet worden sind (BSG, Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R - und Urteil vom 16.05.2018 - B 6 KA 16/17 R -, beide in juris).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Pauschalerstattung bei fraktionierten

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